„Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf eBay: haben bald eine Widerrufsbelehrung mit einem Monat Widerrufsfrist zu verwenden
Wer ab Herbst 2013 noch die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten bzw. behalten möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag.
1. Was ist eigentlich der „Verkäufer mit Top-Bewertung“?
Kurz gesagt handelt es sich hierbei um sogenannte „Power-Seller“, die einen herausragenden Kundenservice bieten, und denen daher von eBay einige Vergünstigungen eingeräumt werden. „Power-Seller“ sind registrierte, gewerbliche Verkäufer, die mindestens 90 Tage bei eBay registriert sind, einen gewissen Mindestumsatz erreichen (zukünftig mind. EUR 1.000 p.A.), mindestens 100 Transaktionen p.A. tätigen, und unter anderem auch nicht gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Was genau eBay unter herausragendem Kundenservice versteht bzw. zukünftig verstehen wird, und welche Vergünstigungen man als Topverkäufer hat, soll im Folgenden eingehender dargestellt werden.
2. Neue Anforderungen an den "Verkäufer mit Top-Bewertung" ab Herbst 2013
a) Sehr gute detaillierte Verkäuferbewertungen
Zunächst einmal geht eBay davon aus, dass ein Power-Seller dann einen hervorragenden Kundenservice anbietet, wenn er äußerst wenig detaillierte Bewertungen mit nur einem oder zwei Sternen innerhalb eines Jahres erhalten hat (und zwar nur höchstens zwei bei weniger als 400 Transaktionen innerhalb von 3 Kalendermonaten, bzw. nur höchsten 0,6 % bei mehr als 400 Transaktionen innerhalb von 3 Kalendermonaten). Diese Vorgabe wird von eBay, verbunden mit dem Status des Power-Sellers, als Basisanforderung bezeichnet.
b) Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung mit einer Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat
Wichtig: Änderung der Widerrufsbelehrung wird notwendig!
Weiterhin verlangt eBay, dass ein Power-Seller, der „Verkäufer mit Top-Bewertung“ werden bzw. bleiben möchte, die Widerrufs- und Rückgabefrist auf 1 Monat verlängert, obwohl die gesetzliche Frist für Verkäufe via Internet nur 14 Tage beträgt. Damit kommt eBay den Verbrauchern deutlich entgegen, denn es erscheint nicht unabwegig davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Rücksendungen entsprechend erhöhen wird. Faktisch werden Händler mit dem Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ auf der Plattform eBay ab Herbst 2013 dazu gezwungen, eine längere Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat einzuräumen. Es kann den entsprechenden Händlern daher nur nahe gelegt werden, rechtzeitig eine entsprechende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung einzubinden, damit nicht die neuen Anforderungen an den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ versäumt werden und sodann die damit verbundenen Vorteile (welche genau das sind, können Sie weiter unter nachlesen) verloren gehen.
c) Bearbeitungszeit von maximal 1 Werktag
Wie schon erwähnt hat ein „Verkäufer mit Top-Bewertung“ zukünftig auch die Bearbeitungszeit von maximal einem Werktag einzuhalten. Dieses Kriterium dürfte in der Praxis keine allzu große Hürde darstellen, wird sie doch schon heute von den meisten Verkäufern mit Top-Bewertung eingehalten. Durch die explizite Erwähnung dieser Anforderung wird hingegen einerseits der besondere Service gegenüber dem Verbraucher nochmals dargestellt, und andererseits auch an die Schnelligkeit anderer Online-Handelsplattformen (z.B. Amazon) angeknüpft. eBay möchte offensichtlich aufschließen.
d) Option des kostenlosen Versands
Auch den Versandservice seiner Verkäufer möchte eBay verbessern, indem zukünftig auch eine kostenlose Versandoption eingeräumt werden muss. Ausnahmen bestehen nur für Edelmetalle, Tickets, Reisen und für Festpreisangebote, deren Artikelpreis unter EUR 5 liegt. Außerdem muss ein Angebot zukünftig eine Versandoption beinhalten, die einen Zugang innerhalb von maximal 2 Werktagen beim Verbraucher gewährleistet, wobei diese nicht kostenlos sein muss.
3. Welche Vorteile hat ein „Verkäufer mit Top-Bewertung“?
• Die offensichtlichste „Vergünstigung“ eines Topverkäufers ist zunächst die Verleihung eines entsprechenden Logos, wodurch ein Verbraucher sofort auf den besonderen Service des entsprechenden Verkäufers aufmerksam wird. Diese Plakette erscheint sowohl im Angebot selbst, als auch schon in der Suchergebnisseite.
• Weit bedeutender und für den Verkäufer auch attraktiver ist hingegen die bevorzugte Platzierung in den Suchergebnissen unter „Beliebteste Artikel“. Gerade hierdurch erhalten die Artikel von Topverkäufern die besondere Aufmerksamkeit der Verbraucher, was wiederum deren Verkaufschancen deutlich erhöht.
• Zuletzt gewährt eBay den Topverkäufern zukünftig einen Rabatt von 20 % auf die Verkaufsprovision. Dies erscheint auf den ersten Blick zwar äußerst generös, stellt sich aber in Verbindung mit der Erhöhung des Verkaufspreises (also der Bezugsgrundlage für die Berechnung der Verkaufsprovision), die mit der Einkalkulation des kostenlosen Versands wohl zukünftig zwangsläufig einherzugehen hat, als nicht mal ausgleichend dar. Diese „Vergünstigung“ ist vor diesem Hintergrund wohl eher als Versuch der Beschwichtigung seitens eBay zu werten.
4. Ab wann gelten diese Änderungen?
eBay hält sich dazu noch etwas bedeckt. Einerseits wird mitgeteilt, dass die geänderten Vorteile für „Verkäufer mit Top-Bewertung“ ab Herbst 2013 gelten sollen, andererseits kann man aus der Darstellung der geänderten Anforderungen den Eindruck gewinnen, als seien diese ab sofort umzusetzen. Da eBay jedoch auch sagt, dass man ein konkretes Datum noch rechtzeitig bekannt geben werde, damit die Händler ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Angebote hätten, kann man diese Benachrichtigung seitens eBay erst noch abwarten.
Dennoch kann es sich empfehlen, die betroffenen eBay-Angebote zeitnah anzupassen, da ein zukünftiger „Verkäufer mit Top-Bewertung“ die geforderten Vorgaben zum 20. desjenigen Monats zu erfüllen hat, den eBay als Zeitpunkt noch nennen wird.
5. Fazit
Aktuelle und zukünftige „Verkäufer mit Top-Bewertungen“ auf der Plattform eBay tun gut daran die neuen Vorgaben seitens eBay zeitnah umzusetzen, vor allem sollten die entsprechend betroffenen Händler zeitnah Ihre Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen auf die neuen Anforderungen hin umstellen.
Update vom 15.04.2013:
Die IT-Recht Kanzlei hatte bei eBay nochmals nachgefragt, ob die Verwendung einer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung mit einer einmonatigen Frist zwingend sei, um den Status eines "Verkäufers mit Top-Bewertung" zu behalten bzw. verliehen zu bekommen. Die Rechtsabteilung der Plattform eBay teilte uns gegenüber am 15.04.2013 mit, dass ab Herbst (ein genaues Datum wurde nicht genannt) tatsächlich zwingend die Monatsfrist in der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung enthalten sein muss, um den Status als "Verkäufer mit Top-Bewertung" behalten zu können bzw. überhaupt verliehen zu bekommen.
6. Rechtssichere AGB der IT-Recht Kanzlei
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Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtssichere AGB (+ Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) bereits für 6,90 Euro mit Text-Pflegeservice an, um einen dauerhaften (!) rechtlich abgesicherten Rahmen für einen erfolgreichen Warenverkauf via Internet zu schaffen.
Der Update-Service für unsere Rechtstexte ist monatlich kündbar.
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- Amazon → Informationen zum Angebot siehe hier
- Auvito → Informationen zum Angebot siehe hier
- Dawanda → Informationen zum Angebot siehe hier
- eBay → Informationen zum Angebot siehe hier
- Etsy → Informationen zum Angebot siehe hier
- Hood → Informationen zum Angebot siehe hier
- Kauflux → Informationen zum Angebot siehe hier
- Mein Paket → Informationen zum Angebot siehe hier
- Online-Shop → Informationen zum Angebot siehe hier
- Shopgate → Informationen zum Angebot siehe hier
- Yatego → Informationen zum Angebot siehe hier
1. Hinweis: Afterbuy, PlentyMarkets, Xanario und Hood-Kunden können die neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei nutzen, über die rechtssichere und individuell konfigurierbare AGB einfach per Mausklick in den Shop gepusht werden können.
2. Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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19 Kommentare
Ich habe aber gehört und woher die Seite auswendig gemacht eBay gegener dort sollte man nur 5% Provision bezahlen bei erfolgter Verkauf und es gibt monatliche Pakete natürlich für Händler die viel Artikel einstellen müssen sehr attraktive es gibt Pakete ab 9,95€ im Monat für 250 eingestellte Artikel und als neuer User bekommt man auch als geschenk 5€ als gut haben und die mir haben auch verschieden Zahlungssysteme und und leider noch nicht im Betrieb ab Miete dieses Jahres kann man dann dort verkaufen und kaufen aber ich habe mich angemeldet besucht ihr auch euere Glück Site heißt „ Ibuyplussell „ oder ibuy+Sell im App Store Google Store Sie sind noch nicht bei Apple Store wurde mir gesagt dem nächst auch dort ein App
Da freue ich mich bin nicht mehr von eBay & co. abhängig
Danke
Von mir wurden über 100 Bücher für 250 Euro an einen Kunden verkauft. Bezahlung vom Kunden via paypal. DHL verschlammt die Lieferung. Zurecht beschwert sich der Kunde bei mir. Soweit alles in Ordnung.
Beantworte brav nach Richtlinie von ebay die Beschwerde und stelle den bei ebay bereits bekannten, da über ISOS erstellten Paketschein zur Verfügung und berufe mich auf den Lieferantenschutz.
Schliesslich steht ja in den Richtlinien von paypal (ist gleich ebay) aktuellste Fassung:
Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:
4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht eingehalten.
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Da ich nachweisen kann und noch am gleichen Tag der Käuferbeschwerde auch getan habe, dass die Ware raus ist sollte eigentlich alles klar sein schliesslich macht ebay&Co ja damit Werbung mit der Behauptung Lieferantenschutz gegen Abzocke und Risiken beim Transport.
Aber was passiert: Von wegen Lieferantenschutz
Paypal storniert die Zahlung, ebay sperrt Konto, und Kunde verlangt von mir eine Ersatzlieferung.
Bin ich deren DEPP oder was?
Kann nur den anderen negativen Kommentaren von Verkäufern zustimmen. Raus aus ebay als Verkäufer dort ist man bei denen wirklich nur noch der zahlende Depp (und das auch noch ohne Gegenleistung)
Grüsse aus München
HS
mir haben die ebay konto zu gemacht und dauerhaft vom Verkauf Ausgeschlosssen, Das bei 100% und bei den 5 sterne Bewertungen: 3x 5.0 und 1x 4.9 punkten...
Amazon hat ohne 1x Verkauft zu haben dicht gemacht..angeblich gegen Richtlinien Verstossen.
und Kundenbetrung ist schleppend, Die können nicht lesen oder sind nicht mehr kompetent zu erkennen, eine konto der schon seit 2002 existiert und bringen es in verdacht ein konto der 2009 eröffnet worden ist und 2013 nur vorübergehend eingeschränkt ist.
Eins habe ich gelernt..Ehrlichkeit wird hier im lande Richtig BESTRAFT !!!!!!
Anfangs hatte ich bei Hood vielleicht 1 Verkauf im Monat. Seit 2013 geht es Aufwärts mit den Verkäufen. Hatte immer daran geglaubt das Hood irgendwann Ebay starke Konkkurenz machen wird. Inzwischen habe ich bis zu 40 Verkäufe im Monat. Und das wird noch mehr, da bin ich mir sicher.
Viele Verkäufer die einst nur in Ebay verkauft hatten, sind nun auch bei Hood. Ich kann es allen Ebay Geschädigten nur empfehlen.
claudia weber
online.handel.germany
der Punkt ist doch der, das sich keiner zu einer klaren Aussage bewegen lässt, weder ebay, und auch nicht die Anwälte. Auch die Gerichte geben den aus dem Boden gesprießten Abmahnvereinen recht, und diese drehen dir das Wort im Mund um. Nach einer Abmahnung von so einem Verein hat unser Anwalt das neue Widerrufsrecht aktualisiert --- und was ist: der Text paßt in die ebay-Vorlage gar nicht rein! Und ebay zuckt mit den Schultern - echt toll! Unser shop wäre jetzt gerade mit einer ganz neuen Idee gut angelaufen - aber angesichts dieser neuen Regelungen, die den Spitzeln auch noch Recht gibt, sollten die Unternehmer geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen --- denn: wer zahlt den die Steuern?
Leute macht mit, es geht. Erhöht die Preise und verzichtet auf die Ermäßigung der Provision.
Seitdem man Käufer nicht meher schlecht bewerten kann, sind Verkäufer erpressbar in jeder Form.
Ich mache das nicht mehr mit und schone meine Nerven. Einen Versuch bei Hood ist es noch wert und ansonsten klopp ich die Sachen in die Tonne.
Die wenigsten Verkäufer, die wie ich ab und an nur verkaufen wissen ja auch, dass man nötigenfalls beweisen können muss, dass man ÜBERHAUPT etwas versendet hat. Wer hat denn einen Beweis bei Päckchen und Warensendungen und wenn man PAKETE EINGIBT; IST DENEN DAS ZU TEUER UND DIE KAUFEN WOANDERS: Inzwischen ist es doch zum Sport geworden über Payppal einen Nichterhaltenen zu melden obwohl erhalten dann .. auch bei den Privaten.
Nee, danke !!
Die 1 Monat Frist ist nur um die 20% Rabatt als Verkäufer mit Top Bewertung zu erhalten.
Der Rest hier, ebenso die Kommentare sind totaler Quatsch! Und wurden mir als Verkäufer NIEmals angekündigt und sind auch nicht vorhanden.
Also bitte Hausaufgaben machen. ;)
Jedenfalls braucht Ebay eine Konkurrenz, die denen was Wasser reichen kann. Sowas wie nen echten Trödelmarktplatz der Weltweit fungiert und auch mit einem eigens entwickeltem weltweitem Bezahlsystem läuft das die Leute nicht abzockt oder sogar betrügt.
Manche Leute die bei ebay verkaufen und paypal anbieten erleben eine üble Überraschung weil der Käufer angeblich die Ware nicht erhalten hat oder sie doch nicht mehr will.
Diese neue Garantie-regelung kann nicht funktionieren, sie ist schlichtweg gegen die Rechte der Verkäufer, denn der Verkäufer hat ein Recht auf Gewinn. Das ist ja schließlich oberstes Ziel des Verkäufers (gewerbliche). Wenn der Verkäufer nun eine 3 Monatige oder längere Garantie geben muss, kann der Käufer ja wer weiß was mit dem Gegenstand anstellen und sich dann umendscheiden was viele Betrüger anlocken dürfte, also Abzocker die Verkäufer um ihr Geld bringen und unverkäufliche Ware verursachen. Ich persönlich finde ein 14 tägiges Rückgaberecht schon sehr extrem. Wenn es einem Käufer so wichtig ist eine Ware zurück zu geben weil sie zu klein, beschädigt oder falsch war, schafft man das auch innerhalb von einer Woche! Die Regel gilt ja nach Erhalt der Ware, nicht ab Kaufsdatum.
Vermutlich ist das auch je nachdem in den AGBs des Verkäufers geregelt.
Was ich meine ist, das es wieder mal so ne typische und unnütze Ebay-Regel ist die gerade denen nichts nützt die Ebay reich gemacht haben. Den Verkäufern.
Ebay tritt ja schon seit langem die Privaten mit Füßen. Nun vergreifen sie sich noch an den Gewerblichen die es eh schon mehr als schwer haben, siehe kostenloser Versand, Gewärleistung, Garantie und so. Gewerbliche müssen so oder so immer schon im Vorraus bluten ehe sie einen angemessenen Gewinn erziehlt haben, da könnte der Staat diese eigentlich auch etwas untertstützen anstatt Harz4 weiter anzuheizen!
Wo kämen wir denn da hin wenn jetzt auch der alte Händler in seinem klassischen Lampengeschäft, Kurzwarenladen etc...eine 3 Monatige Garantie dem Käufer einräumen müsste?! Das wäre doch nie realisierbar, da würden gleich alle Verkäufer auf die Barikaden gehen und die Gesetzgeber verklagen. Manche Regeln sind einfach rechtswiedrig, man darf die fütternde Hand nicht beißen, und Verkäufer welcher art auch immer sind die fütternde Hand des Staates, also muss der Staat sich um sie kümmern. Das gleiche gilt für ebay, aber weil die nicht in Deutschland fungieren dürfen die ja eh machen mas sie wollen.
Nein nein nein, man sollte sie gesetzlich vom deutschen Markt ausschließen.
ich bin auch gew. tätig im Ebay. Leider bin ich nur ein kleiner Verkäufer.
Ich kann mir beim besten Willen keinen kostenlosen Versand erlauben. Das günstigste wäre dann 4,00 EURO Einschreiben, damit ich sicher sein kann, die Ware kommt auch an. Sonst hat man immer Kunden dabei, die behaupten "meine Ware ist nicht angekommen". Ich muss dann auch noch erstatten und bin in einem Monat Pleite.
Ich finde die neuen Grundsätze mehr als ungerecht. Wir Kleinen haben doch keine Chance, dieses Alles umzusetzen. Die großen Händler freuen sich. 20% Rabatt und wir kleinen mit 100% TOP Bewertungen gehen leer aus. Zumal wir nicht einmal mehr das Zeichen TOP Bewertung hinter den Artikeln stehen haben. Das bedeutet auch weniger Umsatz. Danke Ebay. TOLL gemacht.
Das ist eie Benachteiligung gegenüber Händlern außerhalb von Ebay.
Tschüü Ebay!
Ich bezahle dann lieber Adwords und forciere meinen Shop...
Trotzdem bin ich sicher, dass die meisten Verkäufer mit Top-Bewertung mitziehen werden. Wer will denn schon dieses tolle Siegel verlieren? Und wer nicht mitmacht, wird gleich mehrfach bestraft: Kriegt keinen Rabatt mehr und wird in den Suchergebnissen nicht mehr gefunden. Aber mit den Michel-Schafen hier in Deutschland kann man es ja machen. Vielen Dank eBay, da habt ihr euch mal wieder ne super Verschlimmbesserung ausgedacht!
Ständig was Neues und es wird immer schlimmer, so langsam wird es Zeit, den eigenen Webshop mehr zu forcieren und die Gelder besser dort zu investieren. Da schütte ich doch lieber Google das Geld in den Adwords-Rachen, bin aber Herr im eigenen Haus und bestimme wo´s lang geht, anstatt mich jedes Jahr aufs Neue von eBay gängeln zu lassen.
Seit über 10 Jahren schufte ich nun Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr und mache diesen Verein immer reicher. Als Dank dafür werde ich jedes Jahr erneut gestraft. Was musste man in den vergangenen Jahren schon alles über sich ergehen lassen: Negativbewertungsverbot für Verkäufer, Einführung der Detailbewertungen mit "großzügiger" Fehlerquote von 0,6 %, Abschaffung ganzer Kategorienverzeichnisse und Reduzierung auf teilweise eine einzige Kategorie (z.B. nur noch Armbanduhren mit durchschnittlich 270.000 Artikeln, anstatt früher sämtlicher Uhrenmarken), Paypalpflicht, usw.
Im letzten Jahr wollte man den Verkäufern gar das Inkasso abnehmen und selber durchführen, was zum Glück von staatlicher Seite in letzter Sekunde noch verhindert wurde. Und nun das ! Die Bevormundung geht weiter, jetzt sollen wir auch noch bei Artikeln über 5 Euro die Versandkosten tragen. Nee eBay, da machen wir nicht mehr mit, das Maß ist voll! Wir verzichten auf das Top-Bewertungssiegel und sch...... auf den Rabatt. Ihr werdet euch eines Tages noch wundern, wieviele Verkäufer euch den Laufpass geben. Ist ja schließlich nicht so, als ob es nur eBay auf der Welt gäbe und keine anderen Marktplätze oder den eigenen Shop. Die Umsätze werden eh immer schlechter, seitdem Hinz und Kunz gewerblich mit Privatacount gebührenfrei einstellen dürfen. Über kurz oder lang kann es für uns nur noch heißen: Tschüß, eBay !
Dabei sollte ebay mal die in die Jahre gekommenen Technologien zur Darstellung und zum Listen von Angeboten überarbeiten anstatt ständig so einen Schwachsinn aufzuerzwingen um dem Endkunden Zucker in den Allerwertesten zu blasen.
Die ebay-Plattform verliert weiter an Qualität weil Händler, die etwas auf sich halten, definitiv nicht alle paar Wochen Manntag für Manntag ver(sch)wenden werden, um die ohnehin schwindenden eBay-Umsätze (weil jeder Hans-Wurst hier verkaufen darf) aufzubessern.
Ich kann Endkunden nur raten: Finger weg von eBay! Wer ein bisschen Grips hat kauft bei seriösen Onlinehändlern aus Deutschland, die zahlen wenigstens Ihre Steuern hier ...
Ernsthaft betrachtet gibt es nun genau zwei Möglichkeiten.
Entweder ich stelle fest, dass meine Käufer im Schnitt 1,83 Artikel kaufen und ich 3,80 für das Paket bezahle, dann wird jeder meiner Artikel um genau 2,08 Euro teurer, was dann ebay auch wieder freut, weil die 0,2288 Cent mehr Provision kassieren (Notiz an mich: muss ich auch noch einpreisen, wodurch sich die Provision wieder erhöht, was ich einpreisen muss wodurch Achillesunddieschildkröte...)
Oder - was für mich gelten wird, weil meine ca 2000 Transaktionen im Monat alle im Auktionsformat ablaufen und ich daher nichts einpreisen kann - ebay kann mich mal gepflegt rektal bezungfingern, sich seinen Kuhstallorden für seuchenfreien Bestand anal einführen und ihn sich dorthin stecken, wo sie uns Verkäufern sowieso dauernd Zucker reinblasen. (Notiz an mich: ebay gelegentlich daran erinnern, dass man dazu Puderzucker nimmt und nicht den groben Kandis...)
Eine kleine Ergänzung noch zum Thema Widerrufsbelehrung. Es dürfte rechtlich unproblematisch sein, eine längere Widerrufsfrist anzubieten. Weniger unproblematisch dürfte es aber sein, dass man dazu die neue Funktion von ebay zur Angabe der Widerrufsbelehrung verwenden muss. Anders kann ebay nicht kontrollieren, ob tatsächlich die verlängerte Widerrufsfrist angegeben wurde. Zwar glaubt ebay immer, dass alle Menschen gut sind, aber verlassen wollen sie sich vermutlich doch nicht wirklich drauf, wenn es um Provisionsrabatte und damit um ihren eigenen Geldbeutel geht. Was von der neuen Funktion zu halten ist steht unter anderem hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-neue-abmahnfalle.html
Sollte ebay an dieser Stelle für die paar verbleibenden Restmonate, in denen das so noch Verwendung finden wird, nicht massiv nachbessern kann man den Herren und Damen Kollegen die ab Herbst noch Topf-Sellerie mit Pömpel sind nur viel Spaß mit dem Nervenkitzel auf dem täglichen Weg zum Briefkasten wünschen. Es stellt sich dann nämlich die Frage ob der Umsatzzuwachs durch den Wettbewerbsvorteil der besseren Plazierung in den Suchergebnissen die Kosten abfedert, die durch liebenswürdige Brieflein mit kostenintensiven Begleiterscheinungen ausgelöst werden können.
sollte eigentlich der kostenlose Versand erst recht abgemahnt werden.
Jeder weiß, dass niemand kostenlos verschicken (inklusive Verpacken usw) kann.
Richtig müsste es ja heißen: "Die Versandkosten sind auf Artikelpreis schon draufgeschlagen".
Ob die geblendeten Kunden dann immer noch so drauf fliegen würden??
Provision auf die Versandkosten verlangt eBay z.B. in USA schon lange.
Hintergrund dort war allerdings, dass immer mehr Verkäufer aus Fernost ihre Artikel für
einen Dollar oder so anbieten, dann aber bei den nicht limitierten Versandkosten zuschlagen,
womit eBay dann der allergrößte Teil der Provison entgeht.
Auch bei eBay deutschland werden diese Direktverkäufer ab Werk China immer mehr.
Und wenn ich bei Amazon 5 Artikel bei einem Verkäufer bestelle, bezahle ich 5 mal die
vollen Versandkosten, wenn der Verkäufer nicht eine Reduzierung bei weiteren Artikeln
anbietet. (Was die allerwenigsten machen)
Letztendlich muss jeder Verkäufer selber entscheiden, ob er den Gesamtbetrag der Abgaben
noch ertragen kann, egal wie diese sich dann zusammensetzen.
Meiner Meinung nach reagiert ebay hier auf den Wunsch der Kunden "versandkostenfrei" zu bestellen. Jeder Verkäufer weiß, dass dies absoluter Unsinn ist ... aber Marktstudien bestätigen: Verbraucher wollen das! Allerdings wäre eine Gestaltung "versandkostenfrei ab x Euro Auftragswert" als Zwangsmaßnahme die bessere Lösung gewesen. Amazon selbst hat damit durchschlagenden Erfolg.
Auch wir haben diverse Produktfamilien, die meist zu 3-20 verschiedenen Positionen in einem Auftrag bestellt werden. Die Grenze nur monetär an 5 Euro Produktpreis festzumachen deeskaliert die Situation für einen Teil der Produkte aus unserem Angebot. Eine andere Produktfamilie liegt z.B. bei 5,99 Euro je Artikel, es stehen ca. 20 verschiedene zur Auswahl, von denen bei 70% der Bestellungen mehrere gekauft werden. Der Produktpreis wird also auf 8,99 Euro je Artikel steigen müssen und jeder Kunde, der mehrere bestellt, ist der Dumme.
ebay muss man nicht verstehen:
Bis heute ist ebay nicht in der Lage, die eigenen Defizite gegenüber Amazon auszuräumen. Die sollten die Plattform zu einem Shop-Portal umbauen, bei denen die Käufer nach einer Kaufentscheidung das normale Einkaufsgefühl eines Onlineshops haben. Zumindest bei unserem Portfolio würde das helfen und ebay hätte eine signifikant höhere Provision je Bestellung. Eine Abkehr von Versandkostenrabatten, hin zu verständlichen Versandkostenstrukturen wäre sinnvoller gewesent. Jeder normale Onlineshop kann das besser.
So wird sich der regionale Einzelhandel bei ebay bedanken, da ganze Produktgruppen durch "versandkostenfrei" auch mit UVP regional günstiger zu bekommen sein werden ... oder die Kunden versuchen es dann doch über Preissuchmaschinen und Amazon.
Bei dem Zwang zum kostenlosen Versand muß der Verkäufer daher die Portokosten von vornherein in den Preis einkalkulieren. Das werden die meisten Verkäufer natürlich nutzen, um mehr als nur die Portokosten (z.B. die darauf anfallenden EBAY-Gebühren, die darauf anfallende Mehrwertsteuer etc.) mit einzurechnen. Wenn jetzt ein Kunde nur einen Artikel kauft, mag das ja noch einigermaßen in Ordnung sein.
Was aber ist bei den Kunden, die Mehrfach-Käufe tätigen? Gerade z.B. in den Bereichen Bücher oder Sammlerartikel wie Postkarten, Briefmarken oder Münzen kaufen viele Kunden gleich mehrere Artikel. Hier wird in dem Fall der Kunde faktisch über den Tisch gezogen, denn er zahlt dann ja auch mehrfach die Portokosten an den Verkäufer, der aber natürlich nur einmal Porto verwendet, um die Sendung zu verschicken. Klingt nach einem guten Geschäft für die Verkäufer, wird aber wohl dazu führen, dass die Verkäufer mit Topbewertung von den Kunden "abgestraft" werden, denn die Kunden werden sich dann die Verkäufer aussuchen, die den Status gar nicht wollen, weil sie die Artikel dann billiger anbieten können. Ob das von EBAY wirklich so gewollt wird?