Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Seit dem 01. Januar 2023 gibt es für ausländische Unternehmen, die ihre Produkte und Verpackungen in Österreich auf den Markt bringen, neue Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verpackungslizenzierung und dem Vertrieb von bestimmten Einwegkunststoffartikeln zu.
Ab dann gilt es, einen sogenannten Bevollmächtigten zu bestellen, der alle verpackungsrechtlichen Verpflichtungen im Namen des Auftraggebers übernimmt und auch für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich ist.
Wer betroffen ist, sollte aktiv werden
Unabhängig vom Unternehmenssitz des ausländischen Unternehmens, also mit Firmensitz in EU-Ländern oder in Drittstaaten, muss der Bevollmächtige bestellt werden.
Verpflichtet sind ausländische Versandhändler, die in Österreich Verpackungen an private Letztverbraucher in Verkehr setzen und ausländische Fernabsatzhändler von Einwegkunststoffprodukten (wie z.B. Feuchttüchern, Luftballons, Tabakprodukten, Fanggeräten etc.).
Tipp: Reclay übernimmt Dienstleistung als Bevollmächtigter
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie von dieser Regelung betroffen sind, können sich jederzeit mit der Reclay Systems GmbH in Verbindung setzen. Reclay verfügt über langjährige und internationale Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR).
Das Experten-Team bietet als Dienstleistung für Kundinnen und Kunden an, die Abwicklung der Verpflichtungen als Bevollmächtigter im Namen des auftraggebenden Unternehmens zu übernehmen.
Mehr Informationen zum Angebot von Reclay in Sachen "Bevollmächtigter" finden Sie hier.
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9 Kommentare
Soweit grob und ohne Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit zu dem mir aktuell vorliegenden Angebot der Deutschen Handelskammer in Österreich, welche man auch als Bevollmächtigte vor Ort berufen kann.
In Zeiten von OSS (One-Stop-Shop) ist der Warenverkehr innerhalb der EU-Länder transparent und durch die Steuerbehörden jeden Landes ohne großen Aufwand nachzuvollziehen. Davon einmal abgesehen, ist hier die Frage der Wirtschaftlichkeit zu stellen. Ich sehe diese aktuell für mich nicht und tendiere meiner gegenwärtigen Stimmung nach eher dazu, zukünftig nicht mehr nach Österreich zu liefern. Hier fehlt es einfach an Verhältnismäßigkeit. Und es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis ggf. weitere EU-Länder diesem Beispiel folgen.
Ich stelle ab sofort die Lieferung nach Österreich ein. Allerdings erscheint mir das wettbewerbsverzerrend, denn solch horrende Kosten haben österreichische Mitbewerber nicht, wenn sie in Deutschland verkaufen.
Ein Trauerspiel ist das und erinnert irgendwie an den Einspruch Österreichs gegen die Einfuhr einer PKW-Maut.
Es geht rein um den "neu in Verkehr bringen" von Karton, Folie, etc.
Wenn wir gewährleisten können, dass wir keine "NEUEN" Kartons, sondern bereits welche, die vom Hersteller oder Vorlieferanten über die Verordnung abgerechnet wurden, sollte man davon ausgenommen sein. Oder?
Viele Grüße
marcel
PPP sind Rohstoffe, die verkauft werden. In vielen Kommunen Deutschlands gibt es Papiertonnen, deren Inhalt an einen Verwerter abgeführt wird. Ein lohnendes Geschäft, selbst wenn der Verwerter dies einsammelt. Es gibt aber keine Lobby, die diesen Unsinn beenden will. Die Industrie und Handelskammern schweigen.
Wir selbst haben schon seit längerem begonnen den Versand in die EU Länder einzustellen die diese EU Vorschriften am rigorosesten umsetzen. Frankreich war der erste auch wegen des Triman Logos. Viele sind gefolgt und jetzt mit Östereich werden wir den EU Versand komplett einstellen. Ein EU Besteller muss dann halt eine deutsche Lieferadressse haben ...
Dazu muss man aber auch die ganzen Shops umprogrammieren. Vielleicht entwickeln sich ja auch andere neue Dienstleister neben Amazon die Rechnung und Versand für uns übernehmen ...
Die Verpackungsmenge belief sich auf maximal 23 kg Papier/Pappe.
In Österreich würde mir dafür 17,71€ berechnet werden incl. Mehrwertsteuer.
Dafür wird von mir bei Reclay verlangt, dass ich
75,00 € Bearbeitungsgebühr einmalig bezahle - (ich könnte ja die Daten selbst zur Verfügung stellen.)
75,00 € Gebühren jährlich an den Bevollmächtigten
90,00 € Gebühren für eine Verpackungsmenge unter 1500 kg.
Alles zusammen kostet mich das 240,00 € für 20 kg Papier/Pappe aus recyceltem Material.
wobei 150,00 € jährlich wiederkehrend sind.
Das ist annähernd soviel wie der Grüne Punkt von mir verlangt für die 15 fache Menge.
Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Erst soll alles vereinheitlicht werden. Es gibt einen Binnenhandel, damit Unternehmen keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Da müssen Barrieren auf Internetseiten beseitigt werden, damit in jedem Land der gleiche Preis angezeigt wird.
Dann muss auf einmal für jedes EU-Land einzeln Umsatzsteuer erfasst und abgeführt werden. Am besten auch noch für jedes Land ein Steuerberater, nur weil ein Kleinunternehmer mal 100 Euro in Luxemburg umsetzt. Nun auch noch Verpackung wiegen und melden.
Geht es noch???? Dürfen nur noch Großunternehmen agieren, die die Leute bezahlen können, die sich mit diesen ganzen Regelungen beschäftigen und die ganzen Daten erfassen und melden.
Dazu der ganze Datenschutz und das Gewese mit Google. Ohne Google geht im Onlinhandel nichts, ein EU-Konformes Konkurrenzangebot in Europa gibt es aber nicht. Die Händler werden geknebelt und geknechtet.
Kleinunternehmen haben doch gar keine Chance mehr. Da wird Bürgergeld immer attraktiver. Nur wo kommt das her, wenn keiner mehr Steuern zahlt?????
Folgende Fragen hätte ich:
- Gibt es eine Freimenge (z.B. Anzahl der Pakete)?
- Wie sieht es aus, wenn man ausschließlich nur gebrauchte Verpackungsmaterialien verwendet?