Heute im Angebot: DJV-Aktion "Fotografen haben Namen"
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion „Fotografen haben Namen“ mitzumachen. Die Aktion findet am Donnerstag, 14. April, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, an dem Tag ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.
Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab.“ Die Pflicht zur Namensnennung gelte auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Kürzels der Agentur sei aus DJV-Sicht nicht ausreichend, unterstrich Konken.
Wer sich an der Aktion „Fotografen haben Namen“ beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken. Die Aktion „Fotografen haben Namen“ steht im Zusammenhang mit dem Welttag des Urheberrechts am 23. April und wird vom DJV bereits im dritten Jahr durchgeführt.
Quelle: Pressemitteilung DJV vom 12.04.2011
In eigener Sache:
Eine solche Aktion können wir nur gutheißen. Zu Konsequenzen der fehlenden Urhebernennung im Besonderen und der unberechtigten Nutzung geschützten Bildmaterials im Allgememeinen lesen Sie hier mehr.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare