IT-Recht Kanzlei erweitert Online-Shop-AGB um spezielle Klausel für den Vertrieb von Waffen

IT-Recht Kanzlei erweitert Online-Shop-AGB um spezielle Klausel für den Vertrieb von Waffen
09.03.2018 | Lesezeit: 2 min

Für den Vertrieb von Waffen gelten in Deutschland einige rechtliche Besonderheiten, die sich auch auf den Online-Handel auswirken. Dies gilt insbesondere für solche Artikel, die in den Anwendungsbereich des WaffG fallen und die ggf. einer besonderen Erlaubnis nach dem WaffG bedürfen. Händler, die entsprechende Artikel über Ihren Online-Shop zum Verkauf anbieten, sollten den einschlägigen gesetzlichen Beschränkungen auch in Ihren AGB Rechnung tragen.

Die IT-Recht Kanzlei hat daher ihre AGB für eigene Online-Shops um eine spezielle Klausel erweitert, die für den Verkauf von Waffen besondere Regelungen trifft. Darin wird insbesondere geregelt, dass für den Erwerb von Artikeln, die in den Anwendungsbereich des WaffG fallen, die Volljährigkeit des Kunden vorausgesetzt wird. Ferner wird darin geregelt, dass für den Erwerb von Artikeln, die in Anlage 2 des WaffG als erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufgeführt sind, eine Erwerbserlaubnis vorliegen muss.

Die neue Klausel steht Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die mit dieser einen Vertrag über die Pflege von Rechtstexten für den eigenen Online-Shop abgeschlossen haben, ab sofort im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung.

Sie haben bisher noch keinen Pflegeservice-Vertrag mit uns abgeschlossen, sind aber daran interessiert? Hier finden Sie nähere Informationen zu unseren Schutzpaketen für Online-Händler.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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