Abmahnung vom IDO Verband: Unzulässige Garantiewerbung
Uns liegt eine Abmahnung des IDO Verbands vor. Inhalt der Abmahnung ist eine unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage "Garantie" und mehr. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des IDO Verbands in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung des IDO Verbands konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- unzulässige pauschale Bewerbung von Waren mit der Aussage "Garantie"
- fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Volumen
- fehlende Grundpreisangaben bei Waren in Fertigpackungen nach Gewicht
- fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- gerügter Verstoß auf: Amazon
- Stand: 06/2021
2. Was wird vom IDO Verband gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des IDO Verbands sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
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