Umsetzungsfrist für Rücknahme von Elektrogeräten abgelaufen: Deutsche Umwelthilfe spricht erste Abmahnungen gegen Versandhändler aus
Das 2015 novellierte Elektrogesetz stellt viele Händler vor Umsetzungsschwierigkeiten, sodass der Gesetzgeber eine „Gnadenfrist“ für die Umsetzung eingeräumt hatte. Am 24.7.2016 lief für Händler die Umsetzungsfrist für die Schaffung von Rückgabestellen von Elektroschrott allerdings ab. Kurz darauf wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Sowohl stationärer Handel als auch der Versandhandel sind von den umfassenden Pflichten betroffen. Ausgerechnet die Branchen-Riesen Amazon und Ikea verstoßen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge gegen die neuen Rücknahmepflichten. Abmahnungen drohen natürlich auch anderen Shops, sodass dieser Beitrag auch in Erinnerung rufen will, welche wesentlichen Pflichten nach dem Elektrogesetz vorgesehen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Überblick
Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland für den Handel eine Rücknahmeverpflichtung, wonach dieser kostenlos und in zumutbarerer Entfernung kaputte bzw. ausgemusterte Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern bis zu einer bestimmten Größe zurücknehmen muss. Dies gilt selbst dann, wenn gar kein Neugerät gekauft wird. Betroffen sind alle Händler, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400qm verkaufen bzw. deren Versand- und Lagerfläche 400qm übersteigt (betroffen ist also auch der Online-Handel!). Doch mit der Rücknahmepflicht an sich ist es nicht getan: Zusätzlich hat der Gesetzgeber Informationspflichten eingeführt. Auch bei fehlenden Informationen können Händlern daher Abmahnungen drohen, denn diese sind nach § 18 Abs. 2 ElektroG nicht nur für Hersteller, sondern auch für „rücknahmepflichtige Vertreiber“ von Elektrogeräten vorgeschrieben. In verschiedenen Beiträgen (z.B. hier) hat sich die IT-Recht Kanzlei bereits dem Thema gewidmet.
2. Was geschah im Fall von Amazon und Ikea konkret?
Im Fall von Amazon hatten sich Verbraucher beschwert, dass Amazon ihnen die Rücknahme von Elektrogeräten verweigere. „Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt“, heißt es auf der Homepage der DUH.
Im Fall von Ikea gab es der DUH zufolge Testbesuche, die ergeben haben sollen, dass IKEA rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern verweigere und zudem nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informiere. Auch Ikea wurde daraufhin umgehend abgemahnt. Die DUH kritisiert insbesondere, dass viele Verbraucher überhaupt nicht im Bilde seien, dass sie alte Elektrogeräte zurückgeben könnten, was dazu führen könnte, dass (weiterhin) viele Schadstoffe im Hausmüll landen würden.
„Die DUH fordert von IKEA, Kunden korrekt zu informieren und zudem vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Internetauftritt wie Produktkatalog sollte IKEA über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren."
3. Ausblick
Händler müssen sich darauf einstellen, dass Verstöße nicht unentdeckt bleiben werden und es daher voraussichtlich zu weiteren Abmahnungen kommen wird. Diese sind übrigens nicht nur nach dem Elektrogesetz möglich, sondern auch nach der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung, die beispielsweise für das Inverkehrbringen von Beleuchtungskörpern, aber auch Spielzeugen gilt (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 und 7 ElektroStoffV) .
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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