Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Durchlauferhitzer

Uns liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf unzulässiger Werbung für einen Durchlauferhitzer und mehr. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. in unserem Beitrag.
Was wird in der Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- Unzulässige Werbung für einen Durchlauferhitzer ohne einen entsprechenden Hinweis, dass zur Installation des Gerätes ein Starkstromanschluss erforderlich ist. Die Installation demzufolge nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen darf.
- Irreführende Angaben zur Widerrufsfrist ("14 Tage" und "30 Tage")
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 11/2020
Was wird vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 214,60 Euro.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
- Liegt vielleicht ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vor?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
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