Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herrn Ronny Krischel vor, vertreten durch die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf eines fehlenden OS-Links und mehr. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Herrn Ronny Krischel in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung des Herrn Ronny Krischel konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- OS-Link fehlt
- Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular fehlen
- fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- unwirksame AGB-Klauseln zur Gewährleistung
- gerügter Verstoß auf: Onlineshop
- Stand: 03/2019
2. Was wird von Herrn Ronny Krischel gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.642,40 Euro netto / Gegenstandswert 52.500,00 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des Herrn Ronny Krischel sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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