Abmahnung Oliver Preikschat

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herr Oliver Preikschat vor, vertreten durch die Kanzlei Meissner & Meissner. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der unzulässigen Spitzenstellungswerbung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Herr Oliver Preikschat in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung des Herrn Oliver Preikschat konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- unzulässige Spitzenstellungswerbung mit der Aussage "Den besten Maklervergleich Deutschlands"
- gerügter Verstoß auf: Onlineshop
- Stand: 02/2016
2. Was wird von Herrn Oliver Preikschat gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten basierend in Höhe von 984,60 Euro / Gegenstandswert: 20.000,- Euro.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des Herrn Oliver Preikschat unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen! In dem von uns vertretenen Fall hatte sich die Mandantschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entschieden und die geltend gemachten Kosten der gegnerischen Seite ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet.
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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