Abmahnung Michael Rudel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Rudel vor, vertreten durch die Kanzlei Schlömer & Sperl. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an der Marke "BIGtec". Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung des Herrn Michael Rudel in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung des Herrn Michael Rudel konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Markenrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- fehlende Zustimmung zur Nutzung der Marke "BIGtec"
- irreführende Werbung mit der Marke "BIGtec"
- gerügter Verstoß auf: Amazon
- Stand: 06/2016
2. Was wird von des Herrn Michael Rudel gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 2.274,50 € / Gegenstandswert 103.750,00 Euro.
- *Zahlung von Testkaufkosten" in Höhe von 16,80 €
- Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht und ein Schadensersatzfeststellungsanspruch.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung des Herrn Michael Rudel sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Markenrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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