Abmahnung Michael Presser, Computer Hard- & Software Handel
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung vor.
- Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, da er über die Preissuchmaschine Google Base Waren angeboten hat und dabei nicht die anfallenden Versandkosten angegeben wurden. Die Abmahnung stützt sich hierbei auf ein aktuelles BGH-Urteil zur Wettbewerbswidrigkeit von fehlenden Versandangaben bei Preissuchmaschinen.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Gegenstandswert: 19.000 Euro
- Weitere nützliche Informationen insbesondere zu dem angesprochenen BGH-Urteil finden Interessierte hier
- Sofort-Hilfe für Betroffene
- Anmerkung: Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel in Umlauf. Das BGH- Urteil scheint manchen Händler in Sachen Abmahnung zu beflügeln. Mittlerweile hat aber Google reagiert und die Angaben von Versandkosten bei den Preissuchmaschinen ermöglicht. Dennoch: Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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2 Kommentare
leider geht es bei Herrn Presser noch weiter.
Anscheinend verkauft er Artikel über das Internet, kassiert per Vorkasse und liefert dann nicht.
Ich bin auch betroffen und kann nur vor diesem Shop warnen.
MfG
Roland Zebold