Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Frau Helga Delaporte vor, vertreten durch die Kanzlei Hager Hülsen. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Frau Helga Delaporte in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung der Frau Helga Delaporte konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- unzureichende Widerrufsbelehrung
- fehlender OS-Link
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 07/2016
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Die IT-Recht Kanzlei bietet schwerpunktmäßig eine vollumfängliche Rechtsberatung bei Abmahnungen an - möchten Sie eine erhaltene Abmahnung prüfen lassen und wünschen eine interessengerechte Vertretung? Kontaktieren Sie Herrn RA Jan Lennart Müller: Tel.: +49 (0)89/ 130 14 330 oder E-Mail: j.mueller@it-recht-kanzlei.de
2. Was wird von der Frau Helga Delaporte gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € / Gegenstandswert 15.000,- Euro.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Frau Helga Delaporte sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
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