Abmahnung Gries Deco Company GmbH

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Gries Deco Company GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Weber. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf des fehlenden Nutzungsrechtes für Bildmaterial. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Gries Deco Company GmbH in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Gries Deco Company GmbH konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- Nutzung von Bildmaterial der Marke "ipuro" ohne entsprechende Lizenz
- gerügter Verstoß auf: Onlineshop
- Stand: 12/2015
2. Was wird von der Firma Gries Deco Company GmbH gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.973,90 € / Gegenstandswert: 100.000 €
- Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 13.485 €
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Gries Deco Company GmbH unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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