Abmahnung Firma rs reisen & schlafen GmbH: Fehlende OS-Verlinkung

Abmahnung Firma rs reisen & schlafen GmbH: Fehlende OS-Verlinkung
Stand: 28.08.2018 2 min

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma rs reisen & schlafen GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Pollack. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer fehlenden OS-Verlinkung. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma rs reisen & schlafen GmbH in unserem Beitrag.

1. Was wird in der Abmahnung der Firma rs reisen & schlafen GmbH konkret vorgeworfen?

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:

  • fehlende OS-Verlinkung
  • gerügter Verstoß auf: Onlineshop
  • Stand: 08/2018
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2. Was wird von der Firma rs reisen & schlafen GmbH gefordert?

Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 571,44 Euro / Gegenstandswert 6.000,00 Euro

Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.

3. Was halten wir von der Abmahnung?

Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma rs reisen & schlafen GmbH sollte unter anderem folgendes geprüft werden:

  • Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
  • Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß dar?
  • Wann wurde die Handlung begangen?

Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!

4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?

In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!

Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!

Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © Daniel Fleck - Fotolia

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