Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Irreführende Angaben
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH vor, vertreten durch die Kanzlei Sandhage. Inhalt der Abmahnung sind irreführende Angaben zum Widerrufsrecht. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- irreführende Angaben zum Widerrufsrecht: 30 Tage und binnen vierzehn Tagen
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 05/2023
2. Was wird von der Firma Como-Sonderposten GmbH gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 453,87 Euro/Gegenstandswert 4.000,00 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Como-Sonderposten GmbH unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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