Abmahnung Bravado International Group Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Bravado International Group Ltd. vor, vertreten durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer Schutzrechtsverletzung an der Marke ROLLING STONES. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Bravado International Group Ltd. in unserem Beitrag.
1. Was wird in der Abmahnung der Bravado International Group Ltd. konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Markenrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- Schutzrechtsverletzung an der Marke ROLLING STONES
- gerügter Verstoß auf: Amazon
- Stand: 10/2016
2. Was wird von der Bravado International Group Ltd. gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.963,40 € / Gegenstandswert 85.100,00 €
- Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht und ein Schadensersatzfeststellungsanspruch
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Bravado International Group Ltd. sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Markenrechtsverletzung dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Hilfreich: Der 10-Punkte-Plan: Ihre Checkliste zum Thema Abmahnung...
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