Abmahnradar Januar: Verpackungsgesetz, Werbung & Co.

Abmahnradar Januar: Verpackungsgesetz, Werbung & Co.
Stand: 25.01.2022 3 min

Der erste Abmahnmonat der Jahres war geprägt von Abmahnungen im Bereich Verpackungsgesetz und Werbung. Erwähnt werden können hierbei abgemahnte Schlagworte wie "bekömmlich", "low carb" oder die Irreführung zu Wirkweisen mangels wissenschaftlicher Belege. Auch urheberrechtliche Abmahnungen wegen Bilderklau waren wieder stark vertreten. Die Anzahl der markenrechtlichen Abmahnungen bleibt auch zum Jahresanfang konstant hoch.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
  • Armbanduhren: Verstoß gg. ElektroG wegen fehlender Markenregistrierung
  • Werbung mit "low carb"
  • Irreführende Werbung mit Wirkweisen / Fehlendes Zutatenverzeichnis
  • eBay: Mitnutzung EAN-Codes

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Irreführung über privates / gewerbliches Handeln
  • Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"
  • Irreführung über Lebensmittelangaben

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

- versicherter Versand

Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

"BABYborn"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

  • "Daydream"
  • "Claris"
  • "Chitos"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
FrameAngel / shutterstock.com

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