Es geht munter weiter - die fehlende Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes und die "bekömmlich"-Abmahnungen dominieren im Wettbewerbsrecht. Ansonsten geht es weiterhin um die Werbung an sich. Die Anzahl der Markenabmahnungen bleibt auf einem gewohnt hohen Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- CE-Kennzeichnung / Fehlende Verlinkung OS-Plattform
- Semmeln: Werbung mit "bekömmlich"
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Atemschutzmaske: Fehlendes Zertifikat
- Unzulässige AGB-Klausel / Irreführende Produktbeschreibung
- Irreführende Werbung mit Wirkweisen
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Küchenmesser: Irreführende Herkunftsangaben
- Wein: Werbung mit "bekömmlich"
- Fälschliche Angabe von Versandkosten / Unzulässige Weitergabe von Kundendaten
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "FRIDA"
- "GERMANATOR"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Borussia Dortmund"
- "M-Marke"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
"Greencat"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannte Marke finden Sie hier.
- "SCHMUDDELWEDDA"
- "Durox"
- "SAM"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilder- und Textklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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