eBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen

eBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen
02.01.2008 | Lesezeit: 3 min

Das LG Hamburg urteilte kürzlich, dass es wettbewerbswidrig sei, die durch das eBay-Bezahlungssystem PayPal entstandenen Gebühren an die Kunden weiterzureichen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten zuvor informiert zu haben.

I. Um was geht es bei dem Bezahlungssystem „Paypal"?

Bei PayPal – ein Unternehmen von eBay – handelt es sich um ein System, das dem Käufer die Online-Zahlung erleichtern soll. Der Kunde kann die Zahlung nach vorheriger Anmeldung bei PayPal online durchführen, indem er sich in sein Kundenkonto einloggt und die Zahlung dort durch Anklicken des Buttons "bestätigen" an den Verkäufer anweist. Das Geld wird dem Verkäufer wie bei einer Online-Überweisung gutgeschrieben und ausgezahlt.

Der Vorzug dieser Bezahlmethode bei eBay ist, dass die Gutschrift beim Verkäufer sofort nach Anklicken des Buttons "bestätigen" erfolgt, der Käufer die Zahlung durch wenige Klicks anweisen kann und die Daten des Käufers (z.B. Kontonummer und Bankleitzahl) nicht an den Verkäufer weitergegeben werden; der Käufer erhält so seine Ware schneller, weil der Verkäufer die Zahlung früher als bei einer Überweisung verbuchen kann. Weiterhin ist der Käufer bis zu einem Betrag von € 500,--gegen ausbleibende Lieferungen geschützt. PayPal erhebt nun für die Nutzung des Dienstes Gebühren, die sich abhängig von der Höhe des Kaufpreises staffeln.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat sich an anderer Stelle bereits recht kritisch mit dem Unternehmen Paypal auseinandergesetzt!

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

II. Was war nun genau abmahnfähig?

In seinem Angebot machte der Beklagte an keiner Stelle Angaben darüber, dass zu den in den Auktionstexten bereits angegebenen Kosten für Produkt und Versand für den Käufer weitere Kosten hinzukommen, wenn der Käufer mit PayPal zahlt. Die ihm entstehenden Gebühren reichte der Bekagte jedoch in seinen Rechnungen an seine Kunden weiter.

Dies seit wettbewerbswidrig, so das LG Hamburg (Urteil vom 29.11.07, Az. 315 O 347/07):

So habe derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Als sonstige Preisbestandteile seien dabei einzurechnen – außer der Umsatzsteuer – auch alle sonstigen Preisbestandteile und Nebenkosten. Angebote zum Abschluss von Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen (Fernabsatzverträge) müssten die Angabe enthalten, ob Versandkosten zusätzlich zum angegebenen Warenpreis anfallen.

Das gelte gleichermaßen für solche Kosten, die aus der Zahlungsweise entstehen und die der Beklagte dem Käufer auferlegt. Insbesondere gelte dies vor dem Hintergrund, dass PayPal seine Gebühren zunächst dem Verkäufer berechnet und es durchaus nicht selbstverständlich ist, dass der Verkäufer die Kosten an den Käufer weitergibt. Der Beklagte habe auf die Zahlungsmethode über PayPal verwiesen, die dadurch entstehenden Kosten jedoch nirgendwo angegeben. Wie sehr es im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes notwendig sei, dass auch solche Kosten mit dem Angebot angegeben sind, zeige sich im Streitfall daran, dass der Beklagte ausweislich seiner Rechnungen die PayPal-Kosten verdeckt in die Versandkosten eingegeben habe, so dass der Kunde nicht einmal beim Rechnungsempfang habe erkennen können, dass ihm hier die Kosten der Zahlungsweise auferlegt sind.

III. Fazit

§ 1 Abs. 1 PAngV ist dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Die Nichteinhaltung der Informationspflichten gem. § 1 Abs. 1 PAngV – und dazu gehört eben auch die Angabe, dass PayPal Gebühren gesondert anfallen - stellt deshalb ebenfalls einen Verstoß gegen § 4 Ziff. 11 UWG dar und ist damit abmahnbar.

Anmerkung : Was das Gericht nicht berücksichtigt hat ist, dass es ohnehin laut den eBay-AGB untersagt ist, die Paypal-Gebühren an die Kunden weiterzureichen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
chocolat01 / PIXELIO

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19 Kommentare

n
nosignon 02.06.2016, 14:39 Uhr
Die Geldwirtschaft schläft
Die Geldwirtschaft und der Staat haben es verschlafen eine auf die Internetwirtschaft ausgelegte Bezahlmethode zu entwickeln. Jetzt wo PayPal so stark geworden ist, wird es schwer ein neues System zu etablieren. Das geht nur über geringere Gebühren, einfache Handhabung und einfache anbindung an Shop Systeme.
P
Pichler 16.03.2015, 09:26 Uhr
Privat
Hallo,
der Ebay Artiekel 321674230027 - VW Passat Handbuch , wurde am 20.02.2015 für 9,00 Euro Verkauft.
es wurde von PayPal eine Verkaufs Provision von 19,45 Euro einbehalten. Eine Abzocke von über 250 %
mehr als ich erhalten habe. Heute denn 16.03.2015 habe ich versucht bei PayPal einzuloggen, nichts geht mehr, kann nicht mal an mein Konto , um es zu Löschen, bzw. an mein Girokonto zurück zu Überweissen.
Diese machenschaften, machen es einem sehr Schwer bzw. unerträglich, bei Ebay noch was für einen Euro anzubieten, was am ende mit 54 Cent bei einem Euro Verkauf vom Verkäufer zu Buche schlägt.
Ob es jetzt der Wille von Ebay ist, die 1,00 Euro Artikel zu Verschwinden zu lassen, ist dem Leser zu Überlassen, was dieser von dem ganzen hält.
Mfg Pichler
p
pp opfer 20.02.2015, 19:44 Uhr
unglaublich aber wahr
wenn Sie bei ebay für einen euro plus 0,65 euro versand etwas verkaufen und der käufer per pay pal 1,65€bezahlt kostet das 0,38€ pay pal gebühr für den verkäufer ohne die verkaufsprovision von ebay abzuziehen ca. 10% , na wie fühlen Sie sich als privater verkäufer bei ebay? das so etwas, in deutschland erlaubt ist, ist unglaublich aber wahr und tägliche realität, über diese pay pal gebühren klärt ebay den verkäufer beim einstellen des artikels bis heute nicht auf.
R
Rita Beil 29.05.2014, 11:28 Uhr
Paypal Gebühren - wie jeder will
Bei Apotal werden 99 Cent Pauschal .... für Paypal aufgeschlagen. Nett. Das hätte bei dem ausgewählten Produkt, 4,57 % Aufschlag bedeutet. Wer eine größere Bestellung aufgibt, vielleicht für 200 Euro, wird dann porportional weniger belastet... Naja. Ich habe eine andere Versandapotheke gewählt, wollte ursprünglich, weil ich auf Paypal Bonuspunkte habe, Paypal einsetzen, ist mir aber vergangen, weil ich bei dem Kauf, 20 % der Bonuspunkte gleich hätte wieder abgeben dürfen.
P
Peter Müller 14.05.2014, 09:25 Uhr
Grober Unsinn!
Wehrte Leser...

Ich habe mich über einen Händler geärgert wegen 1.50.- Bearbeitungs bzw. Verwaltungsgebühr.
Sie Herr Rechtsanwalt und dieser Urteilsspruch suggerieren der Welt das es gänzlich verboten sei, Paypalgebühren zuz berechnen. Jedoch ist das Augenwischerei des Staates!

Hier nun die volle Dröhnung Wahrheit. Denn so wie es aussieht, scheint Ebay wohl sehr sehr sehr viel Geld an seine Kunden ( und das seit Gründung Paypals ) zurückerstatten müssen. Zumindest wenn man die Aussagen Paypals als solche werten darf. Doch bei Mitarbeitern des Hauses, welche gar geschult sind, sollte man davon ausgehen können.

Armes Ebay, armes Paypal. Denn Jetzt stimmen die getroffenen Werbeversprechen nicht mehr, siehe Screenshots.

Und fortan an alle da draussen:
VIEL SPAß BEIM ÖFFENTLICHEN AUFSCHLAGEN DER ZUSATZKOSTEN
FÜR DIE PAYPALABWICKLUNG! AUCH BEI EBAY !

------ ORIGINAL ------

Guten Tag Herr ... !

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal.
Sie schreiben mir, weil Sie wissen möchten, ob es in Ordnung ist, dass ein Verkäufer die PayPal-Gebühren mit auf den Preis aufschlägt und somit auf Sie als Käufer überträgt.

Gern gebe ich Ihnen persönlich Auskunft, da unsere automatische Antwort-E-Mail leider nicht die benötigten Informationen enthalten hat.
Ich kann Ihre Verunsicherung über die Vorgehensweise des Verkäufers verstehen.

Jeder Händler kalkuliert mit Hilfe verschiedenste Mechanismen, wie z.B. einer Deckungsbeitragsrechnung oder einer Gewinn- und Verlustrechnung, die Kosten für einen oder mehrere Artikel. Mit der vom Verkäufer individuell erwarteten Rendite ergibt sich dann der Preis des Artikels.

Jede Zahlungsmethode, die ein Händler nun anbietet, ist mit gewissen Kosten belastet. Zum Beispiel verlangen manche Geldinstitute Kontoführungsgebühren. PayPal erhebt Gebühren für den Zahlungsempfang bei jeder Transaktion. Diese Kosten muss der Händler auch mit berücksichtigen, um kostendeckend zu arbeiten.

Die meisten Händler fügen diese Kosten der Position der "Gemeinkosten" hinzu. Sie kalkulieren also mit einem Preis für alle Zahlungsmethoden und erhalten so eine ausgewogene Rendite.

Manche Händler kalkulieren jedoch nicht über diese Gemeinkosten und weisen so z.B. die PayPal-Empfangskosten separat aus. Dies ist natürlich nicht unbedingt eine kundenfreundliche Vorgehensweise des Händlers aber dennoch ganz legitim. Eine solche Vorgehensweise ist nur auf eBay nicht erlaubt.

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,
Frau Wien
PayPal-Kundenservice

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5ème étage, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349

Und nun gucken wir uns das mal an. (Wir erinnern uns, Paypal IST Ebay!)
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-surcharges.html
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-fees

Screenshots:
http://s28.postimg.org/yen3gu2t9/0008521212.png
http://s28.postimg.org/4nzyv2htp/1820017307.png


Tja, das ändert wohl alles. Zumindest aus rechtlicher Sicht. Denn ein Eingeständnis ist ein Eingeständnis. In diesem Sinne hoffend, es hilft vielen aus den Klauen des Machtmonopolisten Paypals und Ebays!
s
sd 06.06.2013, 10:30 Uhr
PAYPAL GEBÜHREN
ich verkaufe meine waren nur auf ebay.com,d.h die waren werden in usd bezahlt.
da es bei paypal nicht möglich ist usd auf ein deutsches konto zu überw. bin ich gezwungen es bei paypal in euro zu wechseln,und das für 2,5 % pro dollar.
s.duijkers@web.de
s
sd 06.06.2013, 10:28 Uhr
PAYPAL GEBÜHREN
ich verkaufe meine waren nur auf ebay.com,d.h die waren werden in usd bezahlt.
da es bei paypal nicht möglich ist usd auf ein deutsches konto zu überw. bin ich gezwungen es bei paypal in euro zu wechseln,und das für 2,5 % pro dollar.
S
S. E. 27.02.2013, 21:41 Uhr
Flyeralarm
Wollte heute etwas bei Flyeralarm.de bestellen. Die nehmen bei Paypal oder Kreditkarte Aufschläge, bei Paypal 2% oder mind. 3,95 €.

Wieso geht das dann da (nicht Ebay)?
C
Christian M. 31.08.2012, 07:42 Uhr
Was ist mit der USt?
Wenn ein Kunde den Betrag X mit PayPal zahlt reduziert sich dieser um die PP Gebühren. Die Gebühren werden dem Händler von PayPal aber nicht in einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt, also ist man doch gezwungen, die Gebühren einzurechnen um auch die USt ordentlich ausweisen zu können. Betrag X minus PP Gebühren inkl. USt oder Vetrag X inkl. USt? Der Händler soll die USt Differenz selbst bezahlen oder einen hohen Buchungsaufwand in Kauf nehmen?
n
nermin cano 14.06.2011, 15:53 Uhr
titel
hallo ich habe eine internet seite .
habe dor artikel für 0,10 möchte ein sogenates maketig stratigi system für artikle , machen bin schon der meinug ein eigenen zahlung system zu machen aber die heutige kommuniti muss da mit machen und eine eigenen ersteigerung gescheft ich bin der der einklich der uheber der idde wahr und hitergangen worde daher kann ich sagen das ist organisirte ferbrecher . eiklich bin ich selber stack und kann mich weheren und alles aber die haben mich so weit blokirt durch irgen welche drogen die sie einsetzen um ein zu blokrien eiklich kann mann sagen das gasse siestem interne entschtand fon mir eben eine server gebunden koputer zu machen den mann dann übers telefon seile die leute zu greifen leass mit ihren recher um dan eben eine ahrt kauf platform zu machen googel ebay papal alles nahemn fon mir die ich in meiner kontepten mate damahlt ausgeklügeölt haben die ersten ersteigerung platform die skiten dafpür haben sie bei begin auch so gezeihnet gewessen wie ich sie in der zkitzirt haben und programirt haben wolte ich arbeitet staderseen ein ein server herzusteln und fon heute auf mioregen konte ich mich an nix merh erinern .
und das wil ich wen ich das nicht sachffe nachzuholen halt das die geselschaft darauf aufmerkassm wirt und die komuniti gegebenfals ferklagen aber weher weis was die dan für aktzionen bringen . wascheilich würde die soga morden
also ich hebei ein download schop wo man testartike für die fertigetelung unterstutzen kann und bei ereichten gesamenten gelt das foangeschlagen worden ist dan den artikel in my hammer de zum produtziren eistelen um in profesonel fertigsteln zu lassen .
das klapt nicht weil die leute granicht wissen was die machen eben nimt zufil geburen ich habe mahl ein test kauf gemacht 0,10 euro gekauft ein artikeln und es worden sofil auch abgezogen fon papal das geht nicht nach der klein gelt ferortung einklich kleisbetrege oder so ehlich die die baken doch haben , oder haben müssen eiklch bei ohnlein zahlung wei ich nicht was das sol überhaubt gebüren zu machen und wen die mahl eine überweisung geburen zhhalen sollen ziken die sicherlich slimmer altz die pay pal nuter
meine seite ist übrigens pay pal wer entresse hat mir eine gute lüssung forzuschlagen sol bite kontak mit mir aufhemne .

hart2play.15gb.de
C
Christian F. 17.07.2010, 16:50 Uhr
Nicht-PayPal Rabatt?
eBay verpflichtet ja Verkäufer, PayPal anzubieten (bis 50 Bewertungen, was praktisch alle Privaten trifft) und erlaubt eben nicht, die PayPal Gebühren weiterzugeben.
Bei einer Auktion von mir, die 850 Euro ergab, zahlte ich somit 32 Euro an eBay und 30 Euro an PayPal.

Wenn das Weitergeben von PayPal-Gebühren verboten ist, dann wäre doch das Einräumen eines Rabattes bei NICHT-PayPal-Zahlung legitim?
3,4 % verlangt PayPal Gebühren, wenn ich also 1% Rabatt bei Nicht-PayPal Zahlung anbiete, ist das für beide Seiten ein Vorteil?

Oder gibt es dagegen von eBay auch irgendeine Regel?
U
Unbekannt 02.03.2010, 01:09 Uhr
Ist das nicht schon Mißbrauch?
Seit wenigen Tagen müssen jetzt alle die auf ebay verkaufen wollen ein Paypal Konto haben. Ist doch nor logisch. Wenn die Kosten nicht weitergegeben werden dürfen und sich nun genügend Menschen beteiligen, dann kann es doch zur Pflicht werden. Ebay verlangt Provisonen die sind höher als manche Gewinnspanne. Dazu noch Einstellbebühren und damit man auch so richtig gut leben kann kommen nun auf den Verkäufer noch die Paypalgebühren dazu.
Was soll schon passieren, die Richter heben entscheiden, die Kunden die AGB akzeptiert.
Ja, ich habe auch akzeptiert......und meinen Account bei ebay gekündigt...die Richter haben recht....ebay ist sicher nicht die einzigste Plattform....aber mitlerweile die unatrraktivste. Hoffen wir es folgen noch mehr.
U
Unbekannt 01.12.2009, 11:38 Uhr
Zu Kein Paypal als Zahlungsmethode - Käufer zahlt per PAYPAL - Wer trägt die Gebühr????
Hallo Lolarennt,

einfach auf Ihrem Paypal-Konto einloggen - dort können Sie die Paypal-Zahlung ablehnen sprich zurückgeben/zurückgehen lassen und erhalten von Paypal die angefallenen Gebühren wieder zurückerstattet - so haben Sie dann keine Unkosten wegen der Paypal-Zahlung.
Hat bei mir selbst 2x gut geklappt, die Käufer hatten dann auch nach der Info gleich per Überweisung bezahlt.
L
Lolarennt 30.11.2009, 14:51 Uhr
Kein Paypal als Zahlungsmethode - Käufer zahlt per PAYPAL - Wer trägt die Gebühr????
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn bei einer Auktion als Zahlungsmethode lediglich Abholen bzw. Überweisung angegeben ist und der Käufer den Kaufbetrag per PAYPAL überweist.
Wer trägt hier die Kosten für die PAYPAL Gebühren?
Gruß
Lolarennt
a
ari99@web.de 03.05.2009, 22:53 Uhr
Overkilled

Gewerbliches Anbieten bei Ebay ?

Artikelpreis : 1.00 Euro
Einstellgebühr : 25 Cent
Provision : 7 Cent
PayPalGebühr : 35 Cent
Paypal provision : 2 Cent

Ebay Gesamt : 69 Cent = 69%

Der passende Ausdruck im deutschen Recht dafür ist Wucher.

Aber die rechtsmißbrauchenden Abmahnanwälte würden sich niemals trauen gegen Ebay vorzugehen -
ist dies ( also Ebay ) doch die beste Einnahmequelle dieser - aber das darf ich hier nicht sagen !


M
Monya 19.03.2009, 21:49 Uhr
nicht jeder ...
Hallo lieber Andreas,

vielleicht kann man das nicht so pauschal sagen. Denn ich biete die Zahlmöglichkeit "per Paypal" in meinem Shop an. Allerdings nicht bei ebay sondern auf meiner Shop-Seite ... Die Kosten für Paypal übernehme ich. Wenn ich bspw. mit Autoren eine Verteilung des Umsatzes vereinbart habe, dann 'bezahle' ich als Händler von meinem Anteil die Paypalkosten.

Herzliche Grüße

Monya
weebook.de
A
Andreas 18.03.2009, 18:56 Uhr
Paypal kostet Geld
Das ist in meinen Augen eh Unfug,
als ob die Händler nicht alle Kosten
mit in den Artikelpreis mit reinrechnen
würden.
b
berlinergoere 18.09.2008, 10:43 Uhr
Ebay + PayPal
Hallo liebe Anti-PayPal-Gemeinde,

leider hat es in Deutschland mehrere OLG-Urteile gegeben, worin eine NICHT-marktbeherschende Stellung von Ebay festgestellt wurde.
Ich bin an einem Meinungsaustausch hinsichtlich PP sehr interessiert bzw. möchte die Stellung von PP bei der deutschen Politik und bei der EU in Frage stellen.
Kontakt: berlinergoere31@googlemail.com
P
Powerseller, bleibe lieber anonym, sonst wird mein Account noch gesperrt 14.09.2008, 01:57 Uhr
Aufschläge für Paypal-Zahlungen müssen erlaubt sein
Wer bei eBay einen Account als Verkäufer einrichten will, muss inzwischen auf fast allen eBay-Märkten den eBay-eigenen Zahlservice Paypal erlauben. Der Trend geht dahin, dass eBay-Verkäufer grundsätzlich Paypal als Zahlungsmethode akzeptieren müssen.

Paypal kostet Geld. Ebay erlaubt es aber nicht, diese Gebühren an die Kunden weiterzugeben. Wer das dennoch tut, muss damit rechnen, dass sein eBay Account gesperrt wird.

Im Vergleich dazu ist es überall erlaubt, einen Aufschlag für die Zahlung mit Kreditkarten zu verlangen. Das ist nicht selbstverständlich. In UK wurde dazu im Jahre 1990 sogar ein eigenes Gesetz erlassen (legal right of a merchant in the UK to impose a surcharge for a debit or credit card transaction / "Credit Cards (Price Discrimination) Order 1990"). Dieses Gesetz wurde nötig, weil die Kreditkartenfirmen diejenigen Händlern nicht mehr bedienten, die Aufschläge für Kreditkartenzahlungen verlangten. Das Gesetz steht daher auch unter dem Titel "MONOPOLIES".

Gleiches gilt für Paypal. Ebay als Quasi-Monopolist für Online-Auktionen zwingt seinen Nutzern das Zahlsystem Paypal auf. Man muss dafür Gebühren zahlen, die man aber nicht weitergeben darf. Tut man es doch, darf man den Markt nicht mehr nutzen. Was ist das? Machtmissbrauch!

Ich fordere daher ein Gesetz, das den Verkäufern das Recht gibt, für die Akzeptanz von Paypal-Zahlungen einen Aufschlag zu verlangen, also ein "Paypal (Price Discrimination) Order 2008".

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