Gutscheinzahlung: Kann Verbraucher im Widerrufsfall Geld zurückfordern?

Gutscheinzahlung: Kann Verbraucher im Widerrufsfall Geld zurückfordern?
Stand: 13.04.2021 2 min 1

Wertgutscheine stellen auch im Online-Handel ein beliebtes Mittel zur Kundenbindung dar. Doch was gilt, wenn der Kunde den erworbenen Gutschein bei seinem nächsten Einkauf einlöst und dann von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht? Kann er dann die Erstattung des Kaufpreises in Geld verlangen?

Frage eines Mandanten

Uns erreichte folgende Frage eines Mandanten:

"Wir haben eine Rücksendung mit der bezahlten Ware samt ausgefülltem Widerrufsformular erhalten, die aber eine ganze Woche nach den 14 Tagen Rückgaberecht ankam. Wir wollen den Betrag nun nicht zurückzahlen aber kulanterweise wenigstens einen Gutschein anbieten. Nur, wie können wir uns dagegen schützen, dass der Kunde nicht einfach den Gutschein beim nächsten Kauf einsetzt und dann diesen Vertrag innerhalb der Frist ordentlich widerruft."

Der Mandant hatte also die Befürchtung, dass der Kunde den überlassenen Gutschein für den nächsten Kauf in Ihrem Online-Shop einsetzt, diesen Kauf dann fristgerecht widerruft und auf diese Weise dann doch noch den Kaufpreis zurückverlangen kann, obwohl die Widerrufsfrist für den ersten Kauf versäumt wurde.

Banner Unlimited Paket

Auflösung

Wenn der Händler dem Kunden einen Gutschein überlässt, der - wie hier – auch im Online-Shop des Händlers eingelöst werden kann, so muss der Händler auch damit rechnen, dass der Kunde den Gutschein für seinen nächsten Kauf einsetzt und seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Vertragserklärung später widerruft.

Steht dem Kunden insoweit ein Widerrufsrecht zu und übt er dieses form- und fristgerecht aus, so ist der Händler zur Rückerstattung verpflichtet. Allerdings muss der Händler dem Kunden nur dasjenige zurückerstatten, was dieser zur Bezahlung der Ware eingesetzt hat. Soweit der Kunde den Kaufpreis mit einem Gutschein bezahlt hat, muss der Händler dem Kunden also auch nur einen Gutschein erstatten, was faktisch darauf hinausläuft, dass er dem Kunden einen neuen Gutschein mit dem gleichen Wert ausstellt. Nur soweit der Kunde den Kaufpreis mit Geld bezahlt hat, muss der Händler dem Kunden dies auch in Geld erstatten.

Sofern der Händler dem Kunden den Gutschein – wie hier - unentgeltlich überlässt, kann er für diesen sogar regeln, dass er im Falle der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nicht ersetzt wird. Hierzu bedarf es aber einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Händler und Kunde, die der Händler etwa durch AGB (Einlösebedingungen) herbeiführen kann, die er im Zusammenhang mit der Überlassung des Gutscheins an den Kunden verwendet.

Eine solche Regelung wäre aber nur bei unentgeltlich überlassenen Gutscheinen zulässig und nicht bei Gutscheinen, die vom Kunden entgeltlich erworben wurden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
ViDI Studio / shutterstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

D
Dirk Becker 13.04.2021
Widerruf in Teilen
Kompliziert wird es ja erst, wenn der Kunde mehrere Sachen bestellt und dann zum Teil mit dem Guthaben und zum Teil mit anderen Mitteln zahlt.
Angenommen: 2 T-Shirt zu je 15,- € Gutschein 15,-€ und Lastschrift 15,-
Jetzt wird 1 T-Shirt storniert, bekommt er nun das Guthaben, die Lastschrift oder von beidem 50% erstattet?

Beiträge zum Thema

Wie schnell ist der Kaufpreis nach einem Widerruf zu erstatten?
(04.12.2024, 14:07 Uhr)
Wie schnell ist der Kaufpreis nach einem Widerruf zu erstatten?
Sind Gebühren für die Wiedereinlagerung retournierter Ware erlaubt?
(29.11.2024, 08:07 Uhr)
Sind Gebühren für die Wiedereinlagerung retournierter Ware erlaubt?
Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet?
(27.11.2024, 08:00 Uhr)
Ware geht nach Widerruf verloren: Wer haftet?
Gibt es auch bei Dienstleistungen ein Widerrufsrecht?
(25.11.2024, 14:00 Uhr)
Gibt es auch bei Dienstleistungen ein Widerrufsrecht?
Rechte des Händlers bei Rücksendung falscher Ware im Widerrufsfall
(22.10.2024, 17:36 Uhr)
Rechte des Händlers bei Rücksendung falscher Ware im Widerrufsfall
Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
(18.10.2024, 11:00 Uhr)
Ist der Kaufpreis bei Widerruf erst nach Erhalt der Retoure zu erstatten?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei