Muster: Nachversandkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung einfordern

Muster: Nachversandkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung einfordern
Stand: 06.11.2024 3 min

Händlerrechte bei unzustellbaren Paketen wegen falscher Adresse + Muster Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Händlerrechte bei unzustellbaren Paketen wegen falscher Adresse + Muster"

Bei Lieferproblemen, die der Verbraucher zu vertreten hat, muss dieser einen erneuten Lieferversuch akzeptieren. Der Händler kann dies jedoch von der vorherigen Erstattung der Lagerkosten und den Kosten für den erneuten Versand abhängig machen. Hierfür stellen wir ein passendes Musterschreiben bereit.

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Rechtlicher Hintergrund

Weil für den Käufer eine Mitwirkungspflicht dahingehend besteht, für die Richtigkeit seiner Angaben zur Lieferadresse zu sorgen und insofern die störungsfreie Lieferung zu ermöglichen, ist der Händler in diesen Fällen nicht schutzlos gestellt, sondern verfügt über bestimmte Rechte.

Hierbei ist allerdings zu differenzieren:

  • Versandkosten für Erstversand nicht einforderbar: Unabhängig davon, ob die Versandkosten für den erfolglosen Erstversand auf den Käufer umgelegt oder vom Händler getragen wurden, sind diese nicht (erneut) einforderbar. Für den ersten Zustellversuch ist eine bestimmte Kostentragung vereinbart worden, deren Fälligkeit nicht an den Zustellerfolg, sondern an die Zustellung an sich anknüpfte. Eine falsche Adressangabe des Käufers rechtfertigt daher nicht, die Kosten für den ersten Zustellversuch nochmals zu berechnen.
  • Einlagerungs- und erneute Zustellungskosten: Durch den erfolglosen Zustellversuch an die vom Käufer falsch angegebene Adresse gerät der Käufer in Annahmeverzug (§§ 293, 295 BGB) . Der Händler kann daher die erneute Zustellung von der Erstattung der Lager- und Versandkosten abhängig machen.

Zum Muster

Das nachfolgende Muster kann verwenden werden, wenn

  • die Sendung wegen Unzustellbarkeit im ersten Zustellungsversuch an den Händler zurückgegangen ist und
  • er eine erneute Zusendung an den Kunden von der Erstattung der neuen Versand- und von der Begleichung angefallener Lagerkosten abhängig machen will.
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Bildquelle: GBJSTOCK

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