Wonderlink: Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten verfügbar
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Die IT-Recht Kanzlei präsentiert: DSGVO-konforme und kostenlose Linkbaum-Lösung „Wonderlink“" veröffentlicht.
Wonderlink, die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social-Media-Auftritte zur Bündelung aller relevanten Links, bietet eine neue Komfort-Funktion für Mandanten der IT-Recht Kanzlei an: ab sofort können das Impressum und Datenschutzerklärungen für Social Media direkt per Datenschnittstelle zu Wonderlink übertragen und direkt im Footer des persönlichen Linkbaums ausgespielt werden. Mehr zur neuen Schnittstelle von Wonderlink für Mandanten der IT-Recht Kanzlei und zu deren Einrichtung lesen Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- I. Wonderlink: die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social Media
- II. Neue Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
- III. Einrichtung der Wonderlink-Schnittstelle und Übertragung der Rechtstexte
- 1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung
- 2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink
- 3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink
- IV. Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Social Media
I. Wonderlink: die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung für Social Media
Viele Unternehmer, die auf sozialen Medien aktiv sind, sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass im jeweiligen Profil nur ein einziger Link dargestellt werden kann.
Dieser muss – mangels anderweiter Einbindungsmöglichkeiten – aber meist für die Einbindung von Datenschutzerklärung und Impressum geopfert werden, die für geschäftsmäßig betriebene Social-Media-Profile erforderlich sind.
Damit entfällt die Möglichkeit, reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.
Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.
Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu Ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile auf der Zwischenseite einbinden.
Auf dem jeweiligen sozialen Medium muss dann nur noch der persönliche Wonderlink hinterlegt werden, um einerseits werbe- und reichweitenstark Traffic für eigene Verkaufspräsenzen zu generieren und andererseits die notwendigen Rechtstexte rechtskonform einzubinden.
Das Beste: anders als diverse andere Linkbaum-Lösungen wird Wonderlink DSGVO-konform ausschließlich auf deutschen Servern gehostet und kommt gänzlich ohne die Verarbeitung personenbezogener Nutzer- und Besucherdaten aus. Dabei ist der Service dauerhaft vollständig kostenlos.
Weitere Informationen zur neuen Linkbaum-Lösung von Wonderlink stellt die IT-Recht Kanzlei hier bereit.
II. Neue Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Speziell für Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die Rechtstexte für eines oder mehrere soziale Netzwerke gebucht haben, bietet Wonderlink ab sofort eine neue Komfort-Funktion: eine Hosting-Link-Schnittstelle für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.
Die neue Hosting-Link-Schnittstelle steht allen Wonderlink-Nutzern zur Verfügung, die als Mandanten der IT-Recht Kanzlei Rechtstexte für ein oder mehrere Social-Media-Präsenzen beziehen und diese Rechtstexte per Hosting-Link einbinden.
Die Einrichtung der Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfach und erfolgt direkt über das Mandantenportal.
III. Einrichtung der Wonderlink-Schnittstelle und Übertragung der Rechtstexte
1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung
Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.
Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.
Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.
Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".
Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.
Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.
Klicken Sie auf „Weiter“.
Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.
Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:
Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.
Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).
Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:
Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.
Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.
Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.
Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.
Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.
Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.
2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink
Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.
Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.
Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:
Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.
3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink
Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.
Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links
und sodann auf „Vorschau“:
Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:
IV. Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Social Media
Auf geschäftsmäßig genutzten Social-Media-Auftritten muss der Profilinhaber zwingend im Rahmen einer eigenständigen, speziell auf das Netzwerk ausgerichteten Datenschutzerklärung über die dort vollzogenen Datenverarbeitungen informieren.
Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtskonforme und spezifisch ausgelegte Datenschutzerklärungen zum Preis von jeweils mtl. nur 5,90€ zzgl. USt. für die folgenden sozialen Netzwerke an:
Über den Service von Wonderlink lassen sich die unterschiedlichen Datenschutzerklärungen für Social-Media rechtskonform auf der Linkbaum-Seite einbinden.
Dank unseres Hosting-Service wird für die entsprechende Datenschutzerklärung ein Hosting-Link generiert, der auf die persönliche, von der IT-Recht Kanzlei gehostete Social-Media-Datenschutzerklärung des Mandanten führt und diese in stets aktualisierter Form anzeigt.
Dieser Hosting-Link/diese Hosting-Links lassen sich bei Wonderlink für die jeweilige Datenschutzerklärung und das Impressum nun mit einer Schnittstellen-Automatik für den steten Aktualitätsabgleich hinterlegen.
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1 Kommentar
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