Die IT-Recht Kanzlei präsentiert: DSGVO-konforme und kostenlose Linkbaum-Lösung „Wonderlink“

Die IT-Recht Kanzlei präsentiert: DSGVO-konforme und kostenlose Linkbaum-Lösung „Wonderlink“
02.08.2021 | Lesezeit: 5 min

Wonderlink: Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten verfügbar Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Wonderlink: Hosting-Link-Schnittstelle für Mandanten verfügbar"

Auf diversen sozialen Netzwerken kann nur ein einziger Link auf einen externen Internetauftritt gesetzt werden, was die Reichweiten- und Marketingmöglichkeiten von Unternehmern nicht selten beschränkt. Besonders kritisch wird es, wenn dieser Link noch für notwendige Social-Media-Rechtstexte „geopfert“ werden muss und kein Raum mehr für den Verweis auf eigene Verkaufsseiten bleibt. Damit ist nun aber Schluss. Die IT-Recht Kanzlei freut sich, die vollständig DSGVO-konforme Linkbaumlösung „Wonderlink“ vorstellen zu können. Made in Germany und dauerhaft kostenlos, können Profilinhaber mit Wonderlink eine eigene Link-Sammlung erstellen und den einen Link-Platz auf Social Media ihrem Linkbaum widmen – für mehr Reichweite, Umsatz und auch Rechtssicherheit.

I. Das „One-Link-Only-Problem“ auf sozialen Netzwerken

Diverse Social-Media-Plattformen (etwa Instagram, Pinterest, Twitter etc.) erlauben Profilinhabern nur die Platzierung eines einzigen Links in ihren Profilinformationen.

Diese Verlinkungsmöglichkeit würden Unternehmer nun sinnvollerweise gerne nutzen, um auf eine von ihnen betriebene Verkaufspräsenz zu verweisen, auf denen die in Social Media beworbenen Produkte dann auch tatsächlich bestellt werden können.

Rechtliche Anforderungen machen hier aber einen Strich durch die Rechnung: wird ein Social-Media-Profil geschäftsmäßig zum Schalten von Werbung betrieben, muss es vollständige Rechtstexte in Form einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung und eines Impressums darstellen. Diese müssen aus Platzgründen meist extern verlinkt werden, der Unternehmer opfert zugunsten der Rechtssicherheit dann aber den einzigen verfügbaren Link und büßt Reichweite und Umsatz ein.

Noch problematischer wird es, wenn ein Unternehmer diverse Absatzkanäle (etwa: eigener Webshop und Verkaufsprofil auf einer Handelsplattform wie eBay, Etsy, oder Amazon) betreibt.

Eine Verlinkung auf mehr als eine Präsenz wäre – selbst wenn man die erforderlichen Rechtstexte unbeachtet ließe – nicht möglich.

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II. Die Lösung: ein Linkbaum – aber bitte DSGVO-konform und kostenlos

Als Lösung des One-Link-Only-Problems haben viele Unternehmer sogenannte „Linkbaum“-Dienste für sich entdeckt.

Diverse Services im Internet bieten die Sammlung von Links auf einer eigens eingerichteten Zwischenseite mit einer eigenen kurzen URL an, die sodann auf Social Media platziert werden kann.

Wer auf diese URL klickt, wird auf die Zwischenseite weitergeleitet, auf welcher dann Verlinkungen auf alle vom Profilinhaber gewünschten Inhalte möglich sind.

Das Problem derartiger Linkbaumlösungen lag bislang aber in mangelnder Datensicherheit und/oder horrenden Kosten begründet:

Die wohl bekannteste Linkbaumlösung eines australischen Unternehmens ist zwar kostenlos, erfasst bei Aufrufung des Linkbaums aber eine Vielzahl von (teils auch personenbezogenen) Nutzerinformationen und überträgt diese fleißig an australische Server, um damit Nutzerprofile zu erstellen und Datenhandel zu betreiben. Für europäische Seitenbetreiber drohen bei Nutzung der Lösung gravierende DSGVO-Verstöße, weil Datenübermittlungen nach Australien nur unter sehr engen Grenzen und bei Implementierung diverser Sicherheitsmaßnahmen zulässig sind.

Andere Linkbaumlösungen kommen Unternehmer teuer zu stehen und sind selbst dann im Bereich der Datensicherheit nicht konform aufgestellt.

III. Wonderlink: DSGVO-konform, made in Germany, kostenlos und mit Rechtstexte-Einbindungsmöglichkeiten

In Anbetracht des bisherigen Angebots an Linkbaum-Lösung war dem Team der deutschen Unternehmung „Wonderlink“ früh klar, dass Handlungsbedarf bestand.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

Kein Tracking, keine Kosten

Wonderlink ist eine Linkbaumlösung, die ausschließlich auf deutschen Servern gehostet wird und noch dazu ohne jegliche Informationserhebungen bei Nutzern auskommt. Vollständig DSGVO-konform und ohne jegliche datenschutzrechtlichen Bedenken können Unternehmer über nach einer Anmeldung über das intuitive Einrichtungsportal ihren persönlichen Linkbaum kreieren und auf all ihre externen Präsenzen hinweisen.

Das Beste: die Linkbaumlösung von Wonderlink ist dauerhaft kostenlos und personalisierbar.

Rechtskonforme Einbindungsmöglichkeiten für alle benötigten Rechtstexte

Ein besonders nützliches und im Interesse einer bestmöglichen Rechtssicherheit essentielles Feature beinhaltet Wonderlink zudem mit der besonderen Rubrik „Rechtlich absichern“.

Hier können Unternehmer – getrennt von anderen Links auf ihre Internetauftritte – alle benötigten Rechtstexte entweder in Textform oder per Verlinkung rechtskonform einbinden:

Wonderlink 1

So lässt sich über Wonderlink auf der eigenen Linkbaumseite nicht nur ein generelles, rechtskonformes Impressum ablegen, sondern etwa auch die individuellen Datenschutzerklärungen für jedes bediente soziale Netzwerk:

Wonderlink 2

Das Ergebnis: einmal erstellt, können Unternehmer mit ihrem persönlichen Wonderlink vollständig rechtskonform auf allen bedienten Social-Media-Plattformen auftreten und dort den einzigen Link-Platz effektiv und rechtssicher nutzen, um nicht nur ihre plattformbezogenen Rechtstexte einzubinden, sondern zugleich auch auf ihre Verkaufskanäle zu verlinken.

IV. Wonderlink: so geht’s

Die Einrichtung des persönlichen Wonderlinks ist denkbar einfach:

Nach einer simplen Registrierung unter https://www.wonderlink.de/ kann der persönliche Linkbaum angepasst und um beliebig viele Links angereichert werden. Graphische Gestaltungsmöglichkeiten ermöglichen es, die Linkbaumseite den eigenen Vorlieben und Kundenvorstellungen anzupassen.

Unter der Rubrik „Rechtlich Absichern“ lassen sich sodann alle notwendigen Rechtstexte, also

  • Impressum
  • Datenschutzerklärungen für beliebig viele Social-Media-Auftritte, aber auch
  • AGB und
  • Widerrufsbelehrungen

entweder in Textform ablegen oder verlinken.

So entsteht eine persönliche Linkbaumseite, die keine Wünsche und rechtlichen Erfordernisse unberücksichtigt lässt. Einerseits können Unternehmer reichweitenverstärkend auf all ihre Internetauftritte verlinken, andererseits lassen sich im unteren Linkbaumbereich und getrennt von den persönlichen Links alle Rechtstexte darstellen:

Wonderlink 3

V. Datenschutzerklärungen für Social Media

Auf geschäftsmäßig genutzten Social-Media-Auftritten muss der Profilinhaber zwingend im Rahmen einer eigenständigen, speziell auf das Netzwerk ausgerichteten Datenschutzerklärung über die dort vollzogenen Datenverarbeitungen informieren.

Die IT-Recht Kanzlei bietet rechtskonforme und spezifisch ausgelegte Datenschutzerklärungen zum Preis von jeweils mtl. nur 5,90€ zzgl. USt. für die folgenden sozialen Netzwerke an:

Über den Service von Wonderlink lassen sich die unterschiedlichen Datenschutzerklärungen für Social-Media rechtskonform auf der Linkbaum-Seite einbinden.

Dank unseres Hosting-Service wird für die entsprechende Datenschutzerklärung ein Hosting-Link generiert, der auf die persönliche, von der IT-Recht Kanzlei gehostete Social-Media-Datenschutzerklärung des Mandanten führt und diese in stets aktualisierter Form anzeigt.

Dieser Hosting-Link/diese Hosting-Links lassen sich bei Wonderlink für die jeweilige Datenschutzerklärung hinterlegen.


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8 Kommentare

W
Wonderlink 06.08.2021, 11:42 Uhr
Wonderlink in die Bio und fertig
Hallo Verena,

ja, genau so funktioniert Wonderlink. Es genügt Deinen persönlichen Wonderlink als Webseite bei Instagram einzuführen. Denn nur so kann man den Link auch anklicken. Den Text in der Bio kannst du leer lassen oder anderweitig verwenden. 

Viel Spaß mit Wonderlink 
V
Venera 05.08.2021, 09:19 Uhr
Wonderlink Link bei Insta einfügen
Hallo,

genügt es den Wonderlink Link dann einfach bei Instagram unter Webseite einzufügen? Biografie bleibt bei Verwendung von Wonderlink dann einfach leer oder kann anderweitig verwendet werden?


Grüße

Venera
W
Wonderlink 03.08.2021, 15:27 Uhr
Vorteile eines Linkbaumes
Hallo A. Smith,

einen Linkbaum zu verwenden kann einige Vorteile bieten, gerade wenn man auf sehr vielen Kanälen unterwegs ist. Und nicht jeder verkauft im eigenen Shop, sondern oft werden auch nur Verkaufsplattformen eingesetzt, die keinen Linkbaum unterstützen.

Der Wonderlink-Linkbaum ist z.B. sehr übersichtlich und auch für Mobilgeräte optimiert. Gleich ganz oben können die wichtigsten Links eingefügt werden. Diese müssen nicht zwangsläufig in den eigenen Shop führen, Blog oder Newsletteranmeldung sind auch gern genutzte Links.

Zudem gibt es eine Schnittstelle zur IT-Recht Kanzlei, so dass ein Klick auf Impressum, Datenschutz, AGB oder Widerrufsbelehrung den User nicht von der eigenen Linkbaumseite wegleitet.



Und zu guter letzt kommt Wonderlink ohne Cookie-Banner aus, manche sehen auch das als größen Vorteil ;)

Aber einen Linkbaum im eigenen Shop einzusetzen ist sicherlich auch eine gute Lösung, wenn man die Möglichkeit hat. Viele Grüße vom Wonderlink Team
I
IT-Recht Kanzlei 03.08.2021, 10:16 Uhr
Wonderlink mit Hinweis auf Impressum und Datenschutz
Sehr geehrter Herr Lamberts,

danke für Ihre Anfrage.

Nach unserer Ansicht muss der Wonderlink selbst nicht sprechend sein. Es würde vielmehr genügen, wenn der jeweilige Nutzer die Zuordnung über eine eindeutige Linkbeschreibung im jeweiligen Social-Media-Profil herstellt und sodann den Wonderlink einfügt.

Beispiel: "Shop, Datenschutzerklärung & Impressum: wonderl.ink/@Nutzer" oder "Weiterführendes & Impressum/Datenschutz: wonderl.ink/@Nutzer"
W
Wonderlink 02.08.2021, 19:15 Uhr
Schnittstelle zur IT-Recht Kanzlei
Hallo MK,



wir haben nun die Schnittstelle zur IT-Recht Kanzlei eingerichtet. Alle rechtlichen Texte öffnen sich nun direkt auf deiner Wonderlink-Seite und werden live synchronisiert. Viel Spaß mit Wonderlink.
A
A. Smith 02.08.2021, 11:04 Uhr
Verlinkung auf eine Unterseite im eigenen Shop - Mehrwert von Linkbaum-Lösung?
Hallo,

wir möchten mal nachfragen, wo denn der Mehrwert zu einer direkten Verlinkung auf einer Unterseite im eigenen Shop ist? Dann ist der Kunde doch direkt auf dem Shop und muß nicht noch mehrere Klicks durchführen?

Danke im Voraus und freundliche Grüße
A. Smith
M
MK 01.08.2021, 21:19 Uhr
Wie verlinke ich?
Das Tool ist wirklich super, nur leider kann ich nur Links zu meinen AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung einfügen - keinen Text oder ich bin unfähig, meine AGB entsprechend zu verlinken (Etsy-Link zu z.B, klappt ja leider nicht).
Gibt es bald eine IT Rechtskanzlei-Schnittstelle? Oder kann man einen direkten Link zu meinen Rechtstexten bei der IT Rechtskanzlei einfügen (und ich habe nur noch nicht rausgefunden wie)?
R
Rainer Lamberts 01.08.2021, 19:28 Uhr
Wonderlink
Super Idee.

Müsste der Wonderlink dann nicht auch ein sprechender Link sein, der die Begriff "Impressum" und "Datenschutz" enthält? Denn wenn der Wonderlink nur einen Profilnamen enthält, wird es für den Instagram-Nutzer nicht deutlich, dass sich darunter die rechtlichen Pflichtinfos finden.

Also müsste der Link dann lauten "@profilname-impressum-datenschutz"?

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