Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024

Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024
10.10.2024 | Lesezeit: 5 min

Ab November 2024 erhalten Unternehmer in Deutschland erstmalig Wirtschafts-Identifikationsnummern für die eindeutige steuerliche Identifizierung zugeteilt. Die Zuteilung kann eine Erweiterung des Impressums erforderlich machen. Wann das der Fall ist und welche Lösungen wir dafür anbieten, beantworten wir neben vielen anderen Fragen in unseren neuen FAQ.

A. Allgemeines zur Wirtschafts-Identifikationsnummer

I. Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer ist als eindeutiges Identifizierungsmerkmal von wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungsverfahren konzipiert und soll die steuerliche Erfassung von Wirtschaftstätigkeiten erleichtern.

Anders als die Umsatzsteuer-ID soll die Wirtschatfs- Identifikationsnummer nämlich verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten eines Wirtschaftstätigen speziell erfassen können.

Bereits seit langem in § 139c der Abgabenordnung (AO) vorgesehen, waren zur organisatorischen Umsetzung zunächst die Beteiligung diverser Gremien und die Einrichtung und Erprobung technischer Schnittstellen in der Finanzverwaltung notwendig.

Diese Schritte scheinen nun abgeschlossen, sodass am 03.10.2024 die steuerrechtliche Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WIdV) in Kraft trat, welche erstmals die Zuteilung der Nummern vorsieht und die Bedingungen für das Vergabeverfahren festlegt.

Mit der Vergabe soll nach Informationen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) ab November 2024 begonnen werden.

II. Muss die Wirtschafts-Identifikationsnummer in eigener Initiative beantragt werden?

Nein.

Die Antragstellung übernehmen die für den wirtschaftlichen Tätigen zuständigen Finanzbehörden, bei denen die wirtschaftliche Tätigkeit erfasst wird.

Die Behörden beantragen die Zuteilung beim BZSt, woraufhin dieses die Nummern zuteilt.

Der wirtschaftlich Tätige selbst muss keinen Antrag stellen.

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III. Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten alle wirtschaftlichen Tätigen, also

  • natürliche Personen
  • juristische Personen und
  • Personenvereinigungen

Auch Kleinunternehmer erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Die W-IdNr. soll für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden und sich nicht ändern.

IV. Wie ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgebaut?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer besteht aus dem Kürzel „DE“, gefolgt von 9 Ziffern (inhaltlich identisch mit der persönlichen USt.-ID) sowie einem zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal.

Ein Beispiel für die W-IdNr. könnte wie folgt aussehen:

DE123456789-00001

Das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal beträgt standardmäßig „00001“ und variiert für die einfachere steuerliche Erfassung künftig nur pro Betrieb, Betriebsstätte und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeit.

Dies bedeutetet, dass das Unterscheidungsmerkmal sich ändert, wenn die W-IdNr. für eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit, einen weiteren Betrieb oder eine weitere Betriebsstätte des Wirtschaftstätigen genutzt werden soll.

Für jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit, jeden weiteren Betrieb und jede weitere Betriebsstätte wird also, wohl erst ab 2026, ein neues Unterscheidungsmerkmal zugeordnet.

V. Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die USt.-ID?

Nein.

Die WIdNr. tritt zur Umsatzsteuer-ID hinzu und ist im Stammbereich („DE123456789“) mit dieser identisch.

Hinzu kommt nur das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal.

VI. Wie wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer mitgeteilt?

Das hängt davon ab, ob der Wirtschaftstätige bereits über eine USt.-ID verfügt oder nicht.

1.) Vorhandensein einer USt.-ID

Ist bereits eine USt.-ID vergeben worden, erfolgt keine persönliche Mitteilung der W-IdNr.

Vielmehr ergeht eine öffentliche Mitteilung durch das BZSt, die auch im Bundessteuerblatt veröffentlich wird.

Inhalt der Mitteilung wird lediglich sein, dass die USt.-ID zugleich als W-IdNr. zu verwenden sein wird.

Das bedeutet:

Die W-IdNr. ist mit der USt.-ID identisch und wird lediglich um das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal ergänzt, das bis 2026 standardmäßig „00001“ beträgt.
Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Mitteilung lautet die Wirtschafts-Identifikationsnummer also zwingend:

USt.-ID-00001

2.) Fehlen einer USt.-ID

Ist im Zuteilungszeitpunkt eine USt.-ID noch nicht vergeben worden, wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer persönlich über das ELSTER-Portal bekannt gegebenen.

Der Wirtschaftstätige wird über die Bekanntgabe per E-Mail benachrichtigt.

3.) Abfrage der W-IdNr.

Ab November 2024 soll es möglich sein, eine individuelle (erneute) Mitteilung der W-IdNr. unabhängig von der Vergabe einer USt.-ID beantragen zu können.

VII. Werden auch in anderen EU-Ländern nationale Wirtschafts-Identifikationsnummern vergeben?

Nein.

Bislang ist die Vergabe von Wirtschafts-Identifikationsnummern zusätzlich zur USt.-ID eine deutsche Besonderheit.

VIII. Wo sind weitere Informationen verfügbar?

Diverse weitere Informationen zur W-IdNr.-Vergabe und -Verwendung sind auf dieser Website des BZSt verfügbar.

B. Auswirkungen der Vergabe von Wirtschafts-Identifikationsnummern auf das Impressum

I. Ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusätzlich zur USt.-ID im Impressum anzugeben?

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG ist im Impressum die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschaftsidentifikationsnummer anzugeben, sofern sie vergeben wurde.

Der Wortlaut der Vorschrift geht also von einem Alternativverhältnis aus, auch wenn die W-IdNr. nach Intention der Steuerbehörden die USt.-ID nicht ersetzen soll und sich von der USt.-ID durch ein weiteres fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal unterscheidet.

Nach derzeitigem Stand ist es daher nicht zwingend erforderlich, bei Angabe einer USt.-ID im Impressum auch zusätzlich die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.

Eine freiwillige Zusatzangabe ist aber möglich.

II. Impressums-Angabepflicht, wenn bisher keine USt.-ID vorhanden ist?

Ist einem Wirtschaftstätigen mit Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer bisher keine USt.-ID vergeben wurden und verfügt er deshalb allein über eine W-IdNr., ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung diese mit entsprechender Bezeichnung verpflichtend im Impressum anzugeben.

Nicht zulässig ist es, die W-IdNr. im Impressum einfach als USt.-ID zu terminieren und um das Unterscheidungsmerkmal entsprechend zu kürzen. Die W-IdNr. ist nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Es ist also nach Mitteilung ausschließlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß amtlicher Mitteilung in der Form

DE123456789-00001

anzugeben.

Betroffene, welche im Zeitpunkt der W-IdNr.-Vergabe noch über keine USt.-ID verfügen, müssen ihr Impressum auf allen Online-Präsenzen also unverzüglich erweitern.

III. Eingabefunktion im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei?

Schutzpaket-Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Impressumskonfigurator des Mandantenportals ab sofort eine neue Eingabeschaltfläche für die Wirtschafts-Identifikationsnummer:

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Da ihre Angabe bei gleichzeitigem Vorhandensein einer USt.-ID nicht verpflichtend ist, ist das Eingabefeld optional ausgestaltet.

Mandanten, welchen eine W-IdNr. zugeteilt wird, ohne dass sie über eine USt.-ID verfügen, müssen ab Mitteilungszeitpunkt die W-IdNr. im Impressum führen und werden gebeten, ihr Impressum unter Nutzung der neuen Funktion im Mandantenportal zu erweitern und sodann auf den Zielpräsenzen zu aktualisieren.

Mandanten, welche im Zuteilungszeitpunkt bereits über eine USt.-ID verfügen und diese im Impressum angeben, müssen die W-IdNr. nicht zwangsweise zusätzlich angeben, können dies aber optional zusätzlich tun.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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17 Kommentare

M
Mooserde 15.11.2024, 10:17 Uhr
Überwachungsstaat läßt grüßen
.... und wieder eine weitere Überwachung geplant. Man kann nur hoffen, daß der Spuk bald vorbei ist.
D
Der mit den Fingern denkt. 10.11.2024, 17:01 Uhr
Ja, Deutschland schafft sich ab....
Kann ich nur zustimmen - so wie das unseelige Buch von Thilo Sarrazin - zwar andere Bereiche betreffend, aber genau so effizient.
Und versuchen sie mal das ganze System auf alte Vintage-Artikel anzuwenden, die noch nicht einmal eine EAN hatten.... Eine 300,- EUR teure Unruhe für ein Omega-Uhrwerk von 1968 ?? - da brechen alle Regelwerke zusammen - macht nix - der Händler hat schießlich dann die Abmahn-Haie an Hintern sitzen....
W
Wolfgang Hoffner 08.11.2024, 15:48 Uhr
Freiberufler auch betroffen?
Im Beitrag werden als betroffene Berufsgruppen natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen genannt.

Gilt das auch für die Freien Berufe insbesondere Ärzte, Heilpraktiker, Logopäden, Psychologen etc.?
T
Tom Wurm 08.11.2024, 13:36 Uhr
Was heißt hier Niwo?
Welch hohes Niveau auch hier Einzug gehalten hat…
G
GÜNTHER 06.11.2024, 09:29 Uhr
Bürokratieabbau...
Und schon wieder ein deutscher Alleingang mit zusätzlicher Bürokratie. So wird das nichts mehr an diesem Standort.
L
Louis 31.10.2024, 12:07 Uhr
Da geht noch was
Auf die Idee, eine neue Nummer zu entwerfen, die aber identisch mit der bereits vergebenen Ust.-ID Nummer ist, sie aber neu zu benennen, muss man erst mal kommen. Chapeau!

Was kostet das alles wieder? Die IT muss umgestellt werden, alle angeschrieben werden usw.
Wir haben jetzt

Persönliche Steuernummer (St.Nr.) ...
Betriebliche Steuernummer. ...
Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) ...
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ...
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ...
Elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) ...
Teilnehmernummer.
EORI
WEEE Registriernummer


Ich schlage vor wir kreieren noch mehr Nummern, vielleicht noch eine Standortnummer, eine Unternehmensgrößeneinordnungsnummer, oder eine Bürokratiebelastungskennziffer die anzeigt wie hoch der Betrieb von Bürokratie geknebelt wird.
W
Wolfgang 31.10.2024, 09:41 Uhr
Lieblingskinder
Das Namensrecht, die Nummernvergaben und das Überbieten von sowieso schwachsinnigen EU-Regelungen sind echte Lieblingskinder der Bundesregierung(-en!).
Nur die Abschaffung der Umstellung auf Sommer- und Winterzeit - was sich ja nur rund 82 Millionen Deutsche Mitbürger sehnlichst wünschen - die wird nicht angegangen. Solche Dinge machen wütend. Und Wut führt zu Protest. ... und die Geschichte wiederholt sich. Hier genau so wie in den USA.
W
Walhalla 31.10.2024, 08:34 Uhr
Schon wieder was - warum?? Wofür????
nach der Entwaldungsverordnung, die Produktsicherheitsverordnung, nun noch eine weitere Wirtschafts-Steuernummer, Ust, Steuer ID, Steuer Nr., EORI Nr. usw. usw.
Ich bestehe nur noch aus Nummern und Verordnungen!
Wozu diese Nummer noch?? Was soll die denn aussagen und was will man damit erreichen? Vor allem, wenn sie ausschließlich in Deutschland vorhzanden ist???
Es ist einfach nur gruselig und wird immer gruseliger.
T
Tina 31.10.2024, 08:33 Uhr
Importe stoppen! EU Verkäufer schützen!
Es ist der Wahnsinn. Ich habe jetzt im November noch nicht mal alle Vorschriften vom 1.HJ umgesetzt. Dabei sind meine Produkte noch nicht mal von allen Vorschriften betroffen. Trotzdem muss ich mich damit beschäftigen: CLP, REACH, Entwaldungs-V, Verpackunges-V wird auch immer umfangreicher und für jedes Land unterschiedlich.
Alles kostet nur noch! Gleichzeitig werden von Temu täglich 40000 Pakete nach Deutschland importiert (über Belgien). Deren Verkäufer erfüllen bestimmt nicht diese Anforderungen. Importe stoppen! EU-Verkäufer schützen!
A
Alex 30.10.2024, 23:34 Uhr
Sie sollten ihre eigene Medizin schlucken müssen
Wer sich so etwas ausdenkt, sollte jeden Tag 60 neue Regeln erfüllen müssen. Wo die Regeln stehen, erfährt er nicht. Aber Sanktionen sind ihm bei Nichteinhaltung sicher.

Wir brauchen echte Entbürokratisierung. Die besten Bürokraten sind entlassene Ex-Bürokraten.
K
Krügi 30.10.2024, 20:59 Uhr
Dr.
Vielleicht sollten wir diese Nutzlosen Nummernausdenker und Schmarotzer einfach mal zum putzen der Gewerberäume abstellen... dann machen die wenigstens was sinnvolles...!
Und Ihr wundert euch über Abwanderung der Firmen?!
C
Carolin Glaser 30.10.2024, 19:50 Uhr
Typisch deutsch
Die Regelungswut nimmt in Deutschland einfach kein Ende. Sollte nicht entbürokratisiert werden? Bin immer noch mit der Produktsicherheitsverordnung beschäftigt und habe mir grad wieder überlegt, aufzuhören. Alle halbe Jahre eine neue Sau, die durchs Dorf getrieben wird. Allmählich hat man das Gefühl, Legalität ist reine Auslegungssache. Es geht echt den Bach runter.
C
CHRISTIAN 30.10.2024, 19:38 Uhr
Da geht noch was
Sehe ich genau so, bitte noch mehr Bürokratie, Nummern und Pflichten. Deutschland schafft sich gerade selbst ab.
J
Jana 30.10.2024, 19:18 Uhr
Kein Elster und nun?
Ich biete meine Waren auf einer eigenen Präsenz an und unterliege der Kleinunternehmerregelung. Also hab ich keine Ust.ID. Soweit ist das klar aber ich nutze auch nicht Elster.
Ich gehe über einen Onlineanbieter für meine Steuererklärung. Das war es dann auch.
Wie wird mir denn dann die Wirtschafts ID mitgeteilt? Oder muss ich dem dann nachlaufen?
S
Stephan 30.10.2024, 19:14 Uhr
CEO
wie wäre es damit: 50 % aller Behörden werden aufgelöst und die verbliebenen 50 % streichen 90 % ihrer Vorschriften und die Jahre darauf darf nur das wieder eingeführt werden, was für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft nachgewiesen essentiell ist. Also keine Vorschrift mehr, wie hoch die Hecke um ein Grundstück sein darf. Und vielleicht wären die Bürger in den übrigen EU Ländern davon so begeistert, dass sie das nach machen.
B
Bernd 30.10.2024, 19:07 Uhr
Ich
Ja vielleicht kommen noch paar # dazu, der Rest der EU möchte bestimmt auch noch mitmischen….
S
Stephan 11.10.2024, 08:10 Uhr
Noch immer zu wenig Nummern
ES ist nun mal so, dass wir noch immer zu wenig Nummern haben: DE Nummer, WEEE Nummer, Lucid, Eori, Steuernummer, Handelsregisternummer, Firmenbuchnummer, Entsorgungsnummer, etc.

Da geht noch was, die Beamten müssen ja beschäftigt werden.

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