Wertersatz für Händler bei gewaschener Widerrufsware

Wertersatz für Händler bei gewaschener Widerrufsware
Stand: 29.01.2025 5 min

Ein Verbraucher widerruft den Kauf eines T-Shirts und sendet es zurück an den Händler. Der stellt fest, dass der Kunde die Ware gewaschen hat. Muss er den Widerruf akzeptieren? Bekommt er Wertersatz? Antworten im Beitrag.

Widerruf des Kaufs von Kleidung und Schuhen?

Bei Online-Händlern kommt es immer wieder zum Widerruf von Kaufverträgen. Insbesondere bei Kleidung und Schuhen ist dies ein besonderes Ärgernis für die Händler. Denn nicht selten müssen Händler feststellen, dass die Pullover, Shirts, Hosen, Sneaker & Co Gebrauchsspuren aufweisen, wenn sie zu ihnen zurückgesendet werden.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel besteht aber auch in solchen Fällen.

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Ist das Widerrufsrecht bei getragener Kleidung ausgeschlossen?

Nein, das bloße Tragen von Kleidung führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen dann ausgeschlossen ist.

Dies gilt auch dann, wenn die Kleidung nicht nur anprobiert, sondern sogar im Freien getragen worden ist. Auch den Widerruf und die Rücksendung von verschmutzter oder sogar beschädigter Kleidung müssen Händler zunächst einmal grundsätzlich akzeptieren.

Ist das Widerrufsrecht bei gewaschener Kleidung ausgeschlossen?

Nein, auch das Waschen von Kleidung führt nicht dazu, dass das Verbraucher-Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Dies gilt unabhängig davon, ob das Waschen der Kleidung fachgerecht erfolgt oder es dabei zu Beschädigungen gekommen ist, wie z.B. Verfärbungen oder Größenänderungen, d.h. wenn die Kleidung etwa eingegangen ist.

Können Händler Wertersatz verlangen?

Ja, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Online-Händler den Wertverlust vom Verbraucher ersetzt verlangen und ihren Wertersatzanspruch etwa mit dem Rückzahlungsanspruch des Käufers verrechnen.

Dabei kann der Wertersatzanspruch der Höhe nach sogar dem vollen Kaufpreis entsprechen, wenn die Ware in einem solchen Ausmaß beschädigt worden ist, dass der Händler sie nicht mehr - nicht einmal vergünstigt - an andere Kunden verkaufen kann.

Unter welchen Voraussetzungen gibt es Wertersatz?

Die Pflicht von Verbrauchern zum Wertersatz ist in § 357a Abs. 1 BGB geregelt. Danach muss ein Verbraucher einem Online-Händler Wertersatz für einen Wertverlust der Ware leisten, wenn

  • der Wertverlust der Ware auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war, und
  • der Händler den Verbraucher ordnungsgemäß über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat.

Der Verbraucher darf Kleidung und Schuhe somit auspacken, anschauen und für seine Zwecke prüfen, ohne sich wertersatzpflichtig zu machen. So darf er die Ware etwa auch anprobieren, um zu testen, ob sie ihm passt.

Verursacht der Verbraucher aber bei einer darüber hinausgehenden Nutzung die Kleidung oder Schuhe, macht er sich im Falle einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung wertersatzpflichtig.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist aber nicht nur beim Anspruch auf Wertersatz gegen Verbraucher im Zusammenhang mit verschmutzter oder beschädigter Widerrufsware unabdingbar.

Vielmehr bedarf es einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung insbesondere auch, um Abmahnrisiken zu senken. Wir stellen in unserem Beratungsalltag immer wieder fest, dass fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ein häufiger Abmahngrund sind.

Wir stellen unseren Mandanten in unseren Schutzpaketen zur rechtlichen Absicherung von Online-Shops natürlich abmahnsichere Widerrufsbelehrungen zur Verfügung, auf deren Grundlage sie ihre Wertersatzansprüche geltend machen können. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.

Wertersatz für getragene und gewaschene Kleidung?

Das Tragen der Kleidung (z.B. im Freien) und das Waschen von T-Shirts, Hosen und sonstiger Kleidung sind jeweils nicht erforderlich, um deren Beschaffenheit, die Eigenschaften oder die Funktionsweise zu prüfen.

Durch das Tragen und Waschen erleidet die Kleidung zudem einen Wertverlust, der sich dadurch zeigt, dass Händler die Ware in aller Regel nicht mehr zu denselben Konditionen, d.h. nicht mehr als neu und zum selben Preis verkaufen können.

Diesen Wertverlust muss der Verbraucher dem Händler daher ausgleichen.

Wie berechnet sich die Höhe des Wertersatzes?

Die Berechnung des Wertersatzes ist im Gesetz nicht genauer geregelt.

Vielmehr kommt es hierfür auf den konkreten Wertverlust im jeweiligen Einzelfall an. Dabei ist in Betracht zu ziehen, wie hoch die Kosten für Reinigung und ggf. Reparatur der Widerrufsware sind, bevor sie erneut verkauft werden kann, und zu welchem - nun niedrigeren - Kaufpreis die Ware nun noch verkauft werden kann.

Ein Händler verkauft ein Hemd für EUR 25 an einen Verbraucher. Nach dem Widerruf erhält der Verkäufer das Hemd offensichtlich getragen und verschmutzt zurück. Der Händler muss das Hemd waschen und kann es nicht mehr als neu, sondern nur noch zu einem Preis von EUR 10 verkaufen.

Der Verbraucher muss den Wertverlust in Höhe von EUR 15 dem Händler ersetzen. Dabei kann der Händler diesen Betrag vom Kaufpreis abziehen, den er dem Verbraucher in Folge des Widerrufs zurückerstatten muss.

Das Wichtigstes in Kürze

  • Das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften besteht auch bei Kleidung und Schuhen, selbst wenn diese offensichtlich getragen, verschmutzt, gewaschen oder beschädigt worden sind.
  • Allerdings haben Händler in solchen Fällen einen Anspruch gegen die Verbraucher auf Wertersatz. Den entsprechenden Betrag können sie vom Kaufpreis abziehen, den sie den Verbrauchern in Folge des Widerrufs zurückerstatten müssen.
  • Dies gilt allerdings nur, wenn der Händler den Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Wir helfen dabei gerne.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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