Frage des Tages: Widerrufsrecht beim Online-Reifenkauf?
Reifenkauf im Internet: Wann kann das Widerrufsrecht wegen kundenspezifizierter Anfertigung (nicht) ausgeschlossen werden?
Hierzu hat das LG Hannover (Urteil vom 20.03.2009, Az.:13 S 36/08) nun Stellung genommen. Es ging dabei um den Widerruf einer Bestellung von vier auf Felgen gezogenen Reifen. Die Richter sahen keinen Raum für einen Ausschluss des Widerrufsrechts und verurteilten den Verkäufer zur Rückabwicklung.
Das Gesetz sehe zwar u.a. einen Ausschluss des Widerrufsrechts vor, wenn die betreffenden Waren nach Kundenspezifikation hergestellt worden seien. Dieser Fall sei dann anzunehmen, wenn die Rücknahme für den Verkäufer eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellen würde. Eine unzumutbare Beeinträchtigung konnte vorliegend aber vom Verkäufer gerade nicht bewiesen werden. Allein der Vortrag, die Felgen würden von Herstellern und Lieferanten nicht ohne Weiteres zurückgenommen, reiche nach Ansicht des Gerichts nicht aus. Es hätte vielmehr dargelegt werden müssen, mit welchen Preisnachlässen der Verkäufer die Reifen und Felgen nach der Demontage hätte weiterveräußern können und dass diese Verwertungsart für den Verkäufer unzumutbar sei.
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