Ware online bestellt – gilt das Widerrufsrecht auch bei Abholung im Laden?

Häufig besteht die Möglichkeit, online bestellte Ware im Ladengeschäft des Händlers abzuholen. Bestellt ein Verbraucher Produkte über das Internet von einem Händler, kann er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen widerrufen, und zwar unabhängig von der Qualität. Da der Kunde keine Möglichkeit hat, den Kaufgegenstand genau zu begutachten oder anzuprobieren, soll ihm auf diese Weise die Lösung vom Vertrag möglich bleiben. Doch hat der Kunde ein Widerrufsrecht auch dann, wenn er die Ware im Laden des Händlers abholt und nicht zu sich nach Hause liefern lässt?
Der zugrundeliegende Streitfall: Verbraucher kauft Uhr bei eBay und holt sie dann im Laden ab
Das Amtsgericht Charlottenburg (AG Charlottenburg, Urteil vom 18.02.2016, 211 C 213/15) hat sich kürzlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Über eBay kaufte ein Verbraucher eine Uhr für 4.500 € von einem Händler. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgte online mit PayPal. Der Verbraucher holte die Uhr daraufhin beim Händler in dessen Ladengeschäft ab und erklärte wenige Tage später den Widerruf des Kaufvertrages. Der Händler lehnte dies mit der Begründung ab, dass das Widerrufsrecht bei Abholung im Ladengeschäft nicht bestehe, denn es liege kein Fernabsatzvertrag vor. Nach einem zweiten Versuch des Widerrufs erhob der Verbraucher Klage gegen den Händler auf Rückzahlung des Kaufpreises. Im Gegenzug wollte er die Uhr zurückgeben.
Fernabsatzvertrag liegt vor, Widerrufsrecht besteht!
Das AG Charlottenburg stellte fest, dass es sich um einen Fernabsatzvertrag handele und der Widerruf damit gemäß § 312 g Abs. 1 BGB wirksam erfolgte. Maßgeblich für das Gericht war allein die Art des Vertragsschlusses: „Ein [Fernabsatz-] Vertrag im Sinne des § 312 c BGB liegt vor, wenn sowohl für den Vertragsantrag als auch für die Annahmeerklärung Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden.“ Ein Angebot des Verbrauchers zum Kauf der angebotenen Uhr erfolgte über eBay. Der Händler habe dieses Angebot auch ausdrücklich angenommen, so das Gericht weiter. Der Vertragsschluss sei daher „ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems zustande gekommen.“ Der Widerruf sei aufgrund dieser Umstände wirksam erfolgt. Der Umstand, dass die Ware später im Ladengeschäft abgeholt wurde, ändere hieran nichts.
Fazit
Sofern der Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Händler allein über das Internet im Rahmen eines dafür organisierten Vertriebssystems wie eBay abgeschlossen wird, besteht das Widerrufsrecht. Umstände nach Vertragsschluss wie beispielsweise die Abholung oder auch die Bezahlart spielen keine Rolle. Wird die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst im Laden getroffen, besteht kein Widerrufsrecht.
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2 Kommentare
Die Ware wurde per Fernabsatzgesetz bestellt.
Es dauerte 6 Wochen bis diese Massenware im Laden abholbereit war.
Welches Datum gilt denn jetzt? Der eingesendete Vertrag oder der Tag der Abholung?
Mit freundlichen Grüßen
Martin