Artikel zum Thema „Widerrufsbelehrung, Agb, Ebay“

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Rechtstexte für eBay-Schweiz: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für schweizer Ebay-Präsenzen an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Ebay-Onlinehandel in der Schweiz an. Die AGB richten sich nach Schweizer Recht. Sie sind für schweizer Ebay-Präsenzen geeignet, über die Waren ausschließlich in der Schweiz zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

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E-Commerce in Frankreich und dem Vereinigten Königreich: IT-Recht Kanzlei bietet AGB an

Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Mit enthalten ist ein juristischer Pflege-Service für die Rechtstexte - und dies schon ab € 15 im Monat.

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LG Hamburg: verurteilt Abmahner zur Kostenerstattung wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Das Landgericht Hamburg hatte in einem Rechtsstreit kürzlich über einen leider sehr selten vor Gericht kommenden Fall zu entscheiden. In seinem Urteil vom 08.05.12 (Aktenzeichen 407 HKO 15/12) erklärte das Gericht, dass der Kläger die ihm wegen einer durch den Beklagten zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung entstandenen Anwaltskosten vom Beklagten erstattet verlangen kann.

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eBay absichern: Abmahnsichere eBay-AGB schon für monatlich 9,90 €

Sie möchten Ihre eBay-Präsenz dauerhaft absichern? Gerne, die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen abmahnsichere eBay-AGB (inklusive Widerrufsbelehrung) + eine speziell für eBay entwickelte Datenschutzerklärung für monatlich nur 9,90 Euro an. Darin inbegriffen ist ein juristischer Update Service, der für die dauerhafte Rechtssicherheit der eBay-Rechtstexte sorgt.

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Holländischer Händler: muss auf ebay.de das deutsche Widerrufsrecht beachten

Das LG Karlsruhe hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass ein holländischer Händler, der über den deutschen Ableger von eBay (ebay.de) seine Waren verkauft, eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Widerrufsrecht verwenden muss (Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KkfH III). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Entscheidung in all ihren Einzelheiten.

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Sonderaktion: 33% Nachlass im Dokumentenportal – nur für unsere Facebook-Fans

Das neue Geschäftsjahr soll rechtssicher beginnen: Zu diesem Zweck bietet die IT-Recht Kanzlei begrenzte Zeit einen Nachlass in Höhe von 33 % auf alle Artikel aus ihrem Dokumentenportal (ausgenommen Schutzpakete) an. Die Aktion gilt aber nur für unsere Facebook-Fans – also schnell „liken“ und Vorteile sichern!

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Rechtliche Gefahren beim Verkauf über Amazon (Update)

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update

Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQ über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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„Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – Oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen.

Wer als Händler im Fernabsatz die Vorteile einer Vermarktung ausschließlich an Unternehmer nutzen möchte, sollte bei der Gestaltung der Beschränkung seiner Angebote einige rechtliche Gesichtspunkte beachten, um nicht Gefahr zu laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.

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LG Passau: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Passau setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1 HK O 22/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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E-Commerce rechtssicher: Muster-Vorlagen direkt vom Anwalt schützen vor Abmahnungen

Neu im Leistungs-Portfolio der IT-Recht Kanzlei, die mit ihren Schutzpaketen bereits mehr als 1.200 Online-Händler vor Abmahnungen absichert, ist das [Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei|http://www.dokumentenportal.eu] , in dem rechtssichere und tagesaktuelle Muster-Vorlagen und Dokumentenpakete direkt nach der Bestellung zum Download zur Verfügung stehen.

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LG Berlin: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 97 O 19/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Lüneburg: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Lüneburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 5/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

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LG Frankfurt a.M. zur „40 Euro-Klausel“ - einer separaten Vereinbarung in AGB bedarf es für deren Geltung nicht!

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einer kürzlich getroffenen Entscheidung (Urteil vom 04.12.2009; Az.: 3-12 O 123/09) insbesondere darüber zu befinden, ob es einer AGB-rechtlichen Regelung für die von § 357 II 3 BGB geforderten Vereinbarung der sog. „40 Euro- Klausel“ bedarf; ferner war Gegenstand der Entscheidung, ob der Händler auf eBay seinen vorvertraglichen Informationspflichten durch einen Verweis auf die Regelungen in den eBay- AGB nachkommen kann.

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Aktuell: Der IT-Recht Shop der IT-Recht Kanzlei wurde ausgebaut und ist umgezogen.

Das Leistungsspektrum des Online-Shops der IT-Recht Kanzlei München – Köln wurde seit August 2009 kontinuierlich erweitert und der Shop ausgebaut. Dieser ist nun auf eine eigene Internetpräsenz umgezogen. Interessierte Händler finden auf [www.it-recht-shop.de|http://it-recht-shop.de/] sofort verfügbare Rechtstexte, Komplettpakete, Schutzpakete und eBooks.

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Update: Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie um Verwendung unwirksamer AGB.

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IT-Recht Kanzlei: Erweitert ihr Leistungsspektrum um einen eigenen Online-Shop

Die IT-Recht Kanzlei München, die bereits die Internetpräsenzen von über 900 Online-Händlern durch Ihre [Schutzpakete](/index.php?id=%2FSchutzpakete%2Fschutzpakete) absichert, bietet nun auch im eigenen [Online-Shop](/index.php?id=%2FProdukte) direkt bestellbare und sofort verfügbare Rechtstexte und eBooks an.

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AGB bei eBay und Online-Shop - Pflicht oder Luxus?

Derzeit wird in Juristenkreisen heftig darüber debattiert, ob Online-Händler in ihren gewerblichen Internetpräsenzen, sei es bei eBay oder im eigenen Online-Shop, AGB verwenden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht werden zu können.

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Neues Ungemach: Drohen den Händlern auf eBay Abmahnungen wegen mangelnder Darstellung von Pflichtangaben via WAP?

„Ein Gespenst geht um…“ auf der größten deutschen Internetauktionsplattform eBay. Durch eine fehlende oder unzureichende Darstellung zwingend vorgeschriebener Informations- bzw. Belehrungspflichten auf wap.ebay.de laufen gewerbliche Verkäufer zurzeit Gefahr, abgemahnt zu werden. Spätestens mit der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.11.2007; Az.: 6 W 203/06) wurde diese Büchse der Pandora im Bereich des m-commerce geöffnet. Der Erlass neuer Entscheidungen in diesem Feld lohnt es, die Problematik genauer zu betrachten.

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