„eBay Plus“-taugliche Widerrufsbelehrung ab sofort erhältlich
Bereits letzte Woche haben wir über die unseres Erachtens hinsichtlich der Informationen zu den Rücksendekosten unglückliche Umsetzung des Treueprogramms „eBay Plus“ berichtet. Zwischenzeitlich haben wir eine angepasste Widerrufsbelehrung für den Einsatz im Rahmen des „eBay Plus“-Programms ausgearbeitet, welche für die notwendige Transparenz bezüglich der Tragung der Rücksendekosten sorgt.
Worum geht es?
Aus Sicht der IT-Recht Kanzlei sind die von eBay im Zusammenhang mit „eBay Plus“ verwendeten Formulierungen zum Rückversand unglücklich gewählt und sorgen für eine gewisse Intransparenz. Hier erfahren Sie mehr zum Thema.
Wer dieses latente Abmahnrisiko nicht eingehen will, kann entweder auf eine Teilnahme bei „eBay Plus“ verzichten oder muss bei einer Teilnahme generell die Rücksendekosten (auch aus dem Ausland) selbst tragen.
Da uns immer mehr Anfragen wegen der Teilnahme am Programm erreichen und insbesondere das dort verbesserte Suchergebnisranking einen großen Anreiz für Händler schafft, haben wir nun eine angepasste Widerrufsbelehrung ausgearbeitet, mit der bestehende (möglichweise abmahnbare) Informationsdefizite ausgemerzt werden.
Der große Vorteil der angepassten Widerrufsbelehrung besteht darin, dass Sie mit dieser Belehrung "eBay-Plus"-Artikel ohne widersprüchliche (und damit möglicherweise abmahnbare) Informationen zu der Tragung der Rücksendekosten anbieten können sowie hierbei die Rücksendekosten im Widerrufsfall selbst nicht tragen müssen.
Update-Service-Mandanten profitieren von unserer speziellen Widerrufsbelehrung
Durch die angepasste Widerrufsbelehrung werden Verbraucher nun klar auf die Besonderheiten hinsichtlich des Rückversands im Rahmen von „eBay Plus“ hingewiesen, so dass die Umstände ausreichend transparent zum Ausdruck kommen. Der Verbraucher erfährt dadurch, wann welche Leistungen seitens eBay im Rahmen von „eBay Plus“ bezüglich der Rücksendung für ihn greifen.
Bei Nutzung der speziell für „eBay Plus“ angepassten Widerrufsbelehrung werden die bestehenden Informationsdefizite ausgemerzt.
Wir schaffen Sicherheit
Selbstverständlich stellen wir unseren Update-Service-Mandanten die angepasste Widerrufsbelehrung für „eBay Plus“ kostenlos zur Verfügung.
Sie möchten Ihren Verkaufsauftritt künftig professionell anwaltlich absichern lassen? Vertrauen Sie - wie bereits mehr als 40.000 Internetpräsenzen - auf die abmahnsicheren Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!
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Denken Sie bereits jetzt an die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)! Stichtag für die Anpassung der Datenschutzerklärung an das neue Datenschutzrecht ist der 25.05.2018. Selbstverständlich erhalten Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei rechtzeitig eine an die neuen Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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