Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden

Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden
04.06.2019 | Lesezeit: 3 min

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet anscheinend so viele Fehlerquellen, dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht. Und dabei wäre das gerade bei diesem Thema so leicht vermeidbar....

Fehlerquelle Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung: Seit Jahren immer wieder Gegenstand von Abmahnungen - das hat sicherlich auch damit zu tun, dass sich im Juni 2014 die Widerrufsbelehrung aufgrund Gesetzesänderung inhaltlich geändert hat. Und es immer noch Händler gibt die einen veralteten Text verwenden. Aber auch davon abgesehen kann man anscheinend bei Verwendung dieses gesetzlichen Mustertextes immer noch viel falsch machen - und darum geht es dann bei den Abmahnungen meist:

  • Verwendung veraltete Widerrufsbelehrung
  • Nicht korrekt formatierte Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung
  • Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular
  • Bei eBay: Widersprüchliche Angaben zu Widerrufsfrist
  • Rückgabe statt Widerruf

Ausführliche Informationen hierzu finden sich in dem Beitrag zu den klassischen Abmahnfallen.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen der Widerrufsbelehrung?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir va. die notwendigen Rechtstexte, insbesondere die Widerrufsbelehrung, an. Damit sind Ihre Rechtstexte stets aktuell und rechtssicher. Zusätzlich stellen wir unseren Mandanten zahlreiche Leitfäden, Muster und Exklusivbeiträge zur Verfügung - insbesondere auch zum Abmahnthema Widerrufsbelehrung.

Und: Wir informieren unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten etwa wie hier und in vielen weiteren Newslettern davor und danach zu genau dem Abmahnthema "Widerrufsbelehrung" umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten exklusive Informationen zu den Abmahnklassikern und weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter dem Begriff Abmahnradar - ua. auch Informationen zum Abmahnthema Widerrufsbelehrung.

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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