eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden

eBay: Uneinheitliche Widerrufsfristen - Abmahnungen vermeiden
14.04.2020 | Lesezeit: 3 min

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - derzeit besonders beliebt bei gleich mehreren Abmahnern: Die uneinheitliche Darstellung der Widerrufsfristen auf eBay. Hier machen Händler oft den Fehler, die Widerrufsfristen aus der Widerrufsbelehrung und aus dem dafür vorgesehenen eBay-Feld uneinheitlich darzustellen. Das ist vermeidbar....

Fehlerquelle Widerrufsbelehrung: Uneinheitliche Widerrufsfristen

Die Widerrufsbelehrung: Seit Jahren immer wieder Gegenstand von Abmahnungen - das hat sicherlich auch damit zu tun, dass sich im Juni 2014 die Widerrufsbelehrung aufgrund Gesetzesänderung inhaltlich geändert hat. Zuletzt wurde aber öfters ein Fehler in diesem Zusammenhang abgemahnt, der eher auf die Unachtsamkeit der Händler zurückzuführen ist. Tatort: eBay: In der Widerrufsbelehrung des Händlers steht eine Frist und in dem von eBay vorgegebenen Feld zur Rücknahme steht eine andere Frist (oft besonders spitzfindig: 30 Tage und 1 Monat). Am Ende weiß der Verbraucher natürlich nicht, welche Frist gilt - und das führt dann aus Irreführungsgründen zu entsprechenden Abmahnungen.

Aber auch davon abgesehen kann man anscheinend bei Verwendung dieses gesetzlichen Mustertextes immer noch viel falsch machen - und darum geht es dann bei den Abmahnungen meist:

  • Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung
  • Nicht korrekt formatierte Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung
  • Fehlende Faxnummer(obwohl vorhanden) in Widerrufsbelehrung
  • Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular
  • Rückgabe statt Widerruf

Ausführliche Informationen hierzu finden sich in dem Beitrag zu den klassischen Abmahnfallen.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen der Widerrufsbelehrung?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir va. die notwendigen Rechtstexte, insbesondere die Widerrufsbelehrung, an. Damit sind Ihre Rechtstexte stets aktuell und rechtssicher. Zusätzlich stellen wir unseren Mandanten zahlreiche Leitfäden, Muster und Exklusivbeiträge zur Verfügung - konkret auch zum Abmahnthema Widerrufsbelehrung und dem korrekten Einbinden der Belehrung im Händleraccount.

Und: Wir informieren unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten etwa wie hier und in vielen weiteren Newslettern davor zu genau dem Abmahnthema "Widerrufsbelehrung bzw. uneinheitliche Widerrufsfristen" umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten exklusive Informationen zu den Abmahnklassikern und weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter dem Begriff Abmahnradar - ua. auch Informationen zum Abmahnthema Widerrufsbelehrung.

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Die IT-Recht Kanzlei hat den Abmahnradar nun mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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