![Widerrufsbelehrung 2014: Informationsportal der IT-Recht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3877/image.png)
Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten. Aus diesem Grund haben wir unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 eingerichtet.
Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.
http://www.widerrufsbelehrung-2014.deTipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Bildquelle:
© Rudie - Fotolia.com
© Rudie - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
|
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
![© Vanessa - Fotolia.com EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8785/image.png)
(27.04.2022, 14:27 Uhr)
EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!
![LG München I: Zahlungsentgelte für Zahlung via Paypal und SOFORT sind unzulässig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6868/image.jpg)
(18.12.2018, 08:27 Uhr)
LG München I: Zahlungsentgelte für Zahlung via Paypal und SOFORT sind unzulässig
![© vege - Fotolia.com BGH: „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel ist unzumutbar](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6098/image.jpg)
(16.10.2017, 08:21 Uhr)
BGH: „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel ist unzumutbar
![Kosten für Bezahldienste auf Kunden umlegen: OLG Frankfurt hält Sofortüberweisung für zumutbare Zahlungsalternative](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5398/image.png)
(14.11.2016, 08:38 Uhr)
Kosten für Bezahldienste auf Kunden umlegen: OLG Frankfurt hält Sofortüberweisung für zumutbare Zahlungsalternative
![Möglichkeit der Kaufpreisrückerstattung über ein anderes Zahlungsmittel im Widerrufsfall?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5316/image.jpg)
(27.09.2016, 17:51 Uhr)
Möglichkeit der Kaufpreisrückerstattung über ein anderes Zahlungsmittel im Widerrufsfall?
![© MacX - Fotolia.com Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/5243/image.jpg)
(19.08.2016, 14:13 Uhr)
Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?
0 Kommentare