Widerrufsbelehrung 2014: Informationsportal der IT-Recht

Widerrufsbelehrung 2014: Informationsportal der IT-Recht
05.06.2014 | Lesezeit: 1 min

Derzeit werden wir geradezu überschüttet mit Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung 2014 und den übrigen, sich aus der Verbraucherrechterichtlinie ergebenden, diversen neuen Informationspflichten. Aus diesem Grund haben wir unseren Mandanten/Lesern ein Informationsportal zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 eingerichtet.

Für eventuelle Verbesserungsvorschläge/Kritik sind wir natürlich offen.

http://www.widerrufsbelehrung-2014.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Rudie - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!
(27.04.2022, 14:27 Uhr)
EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!
LG München I: Zahlungsentgelte für Zahlung via Paypal und SOFORT sind unzulässig
(18.12.2018, 08:27 Uhr)
LG München I: Zahlungsentgelte für Zahlung via Paypal und SOFORT sind unzulässig
BGH: „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel ist unzumutbar
(16.10.2017, 08:21 Uhr)
BGH: „Sofortüberweisung“ als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel ist unzumutbar
Kosten für Bezahldienste auf Kunden umlegen: OLG Frankfurt hält Sofortüberweisung für zumutbare Zahlungsalternative
(14.11.2016, 08:38 Uhr)
Kosten für Bezahldienste auf Kunden umlegen: OLG Frankfurt hält Sofortüberweisung für zumutbare Zahlungsalternative
Möglichkeit der Kaufpreisrückerstattung über ein anderes Zahlungsmittel im Widerrufsfall?
(27.09.2016, 17:51 Uhr)
Möglichkeit der Kaufpreisrückerstattung über ein anderes Zahlungsmittel im Widerrufsfall?
Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?
(19.08.2016, 14:13 Uhr)
Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei