Wichtig: Widerrufsbelehrung und AGB müssen in Textform übermittelt werden
Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die es unterlassen, ihren Kunden die Widerrufsbelehrung sowie die AGB auch in Textforum (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ein aktueller Beschluss des LG Leipzig interessant.
Das LG Leipzig untersagte der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Verfügung (vom 07.12.2010, Az. 02HK O 3582/10), im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Wege des Fernsabsatzes bei der Lieferung von Waren nicht spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in Textform zu informieren.
Hinweis: Der Streitwert des Verfahrens beträgt 1500 Euro.
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