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IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops

16.05.2024, 07:36 Uhr | Lesezeit: 5 min
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für französische Plattformen und Shops

Händler in Frankreich müssen bereits seit Oktober 2022 besondere Informationspflichten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Gewährleistungsrechten von Verbrauchern erfüllen. Für die korrekte Umsetzung der Informationspflichten hatten unsere Mandanten im Rahmen des Update-Services rechtzeitig die passenden Rechtstexte erhalten. Nach anderthalb Jahren haben wir nun unsere Praxiserfahrung zum Anlass genommen, unsere AGB für den französischen Markt an die neuesten Entwicklungen weiter anzupassen.

I. Rückschau: Aktualisierung von Frankreich-AGB im Herbst 2022

Im Rahmen der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts zum Kaufrecht hatte Frankreich mit dem Décret n° 2022-946 vom 29.06.2022 im französischen Gewährleistungsrecht einige Anpassungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang waren insbesondere auch die gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten in Bezug auf die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern angepasst worden.

Aus diesen Änderungen folgte für Händler auf dem französischen Markt die Notwendigkeit, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die gegenüber Verbrauchern zum Einsatz kamen, entsprechend anzupassen und die Verbraucher gemäß den neuen gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten zu informieren.

Im Rahmen unseres Update-Services stellten wir unseren Mandanten für die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Informationspflichten die passenden Rechtstexte zur Verfügung. Nun schärfen wir diese weiter nach.

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II. Betroffen: Verkäufer von Produkten an Verbraucher in Frankreich

Die Aktualisierungen 2022 und heute betreffen Online-Händler, die physische Waren, digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen gezielt gegenüber Verbrauchern aus Frankreich anbieten.

Angesprochen sind Händler, die ihren Shop bzw. ihre Angebote gezielt auf Verbraucher in bzw. aus Frankreich ausrichten. Daher sind nicht nur Händler in Frankreich betroffen, sondern auch Händler aus Deutschland, welche etwa einen Online-Shop in französischer Sprache unter einer .fr-Domain betreiben und über diesen ihre Produkte Verbrauchern in Frankreich anbieten.

Hinweis: Wer als Online-Händler seine Produkte Verbrauchern hingegen bloß über seinen deutschsprachigen Webshop oder seine deutschsprachige Verkaufspräsenz auf amazon.de oder ebay.de anbietet, und dabei z.B. auch Bestellungen von Verbrauchern aus Frankreich annimmt und diese beliefert, ist von den gesetzlichen Informationspflichten des französischen Rechts und damit auch von den neuen Aktualisierungen der Rechtstexte nicht betroffen.

Dasselbe gilt für reine B2B-Händler, die ihre Produkte bloß gegenüber Unternehmern in Frankreich anbieten. Auch für diese sind die Aktualisierungen nicht von Bedeutung.

III. NEU: Aktualisierte Darstellung der Pflichtinformationen in den AGB

Die gesetzlichen Pflichtinformationen zum französischen Gewährleistungsrecht finden sich in den von der IT-Recht Kanzlei für den französischen Markt bereitgestellten AGB bereits seit Herbst 2022.

In den AGB mussten

  • die Anschrift,
  • die Telefonnummer und
  • die E-Mail-Adresse des Verkäufers ausdrücklich genannt werden,

so dass Verbraucher darüber informiert sind, gegenüber wem und auf welchem Weg sie ggf. ihre Gewährleistungsrechte geltend machen müssen.

JETZT NEU: Die Darstellung der Pflichtinformationen in den AGB haben wir jetzt an den neuen Praxisstandard angepasst: Die Pflichtinformationen werden in grafisch hervorgehobener Weise nun nicht nur auf einer gesonderten Informationsseite dargestellt, auf die verwiesen wird, sondern zusätzlich auch umfassend sowie unmittelbar und direkt in den jeweiligen AGB selbst.

IV. Konkret: Aktion für betroffene Händler erforderlich

Die IT-Recht Kanzlei hat die von ihr für den französischen Markt bereitgestellten AGB aktualisiert und Update-Service-Mandanten können in ihrem Mandantenportal nun auf diese zugreifen.

Konkret sind nun die folgenden Rechtstexte aus dem Portfolio der IT-Recht Kanzlei zur Absicherung von Verkäufern an Verbraucher in Frankreich aktualisiert worden:

  • Amazon Frankreich - AGB
  • Cdiscount Frankreich - AGB
  • eBay Frankreich - AGB + Datenschutz
  • Etsy (französisch) - AGB + Datenschutz + Widerruf
  • Katalog (französisch) - AGB
  • Manomano Frankreich - AGB + Datenschutz
  • Online-Shop Frankreich - AGB

Sofern Mandanten:

  • eine Datenschnittstelle eingerichtet haben, erfolgt die Aktualisierung automatisch und es ist kein händisches Anpassen erforderlich.
  • hingegen keine Schnittstelle eingerichtet haben, werden sie gebeten, die aktuellen Fassungen der betroffenen AGB aus dem Mandantenportal händisch durch Kopieren und Einfügen auf den Zielseiten zu hinterlegen.

Wir empfehlen betroffenen Mandanten, die Aktualisierung der AGB bei nächster Gelegenheit durchzuführen.

V. Riskant: Bloße Übersetzungen von Rechtstexten bergen Gefahren

Auf den ersten Blick scheint es auf der Hand zu liegen, für die Gestaltung von Webshops in anderen Sprachen aus Kosten- und Zeitgründen bloß auf Übersetzungen der deutschsprachigen Rechtstexte mittels Übersetzungstools aus dem Internet zurückzugreifen.

Je nach Land birgt dies aber nicht nur unerhebliche Gefahren, da bloße Übersetzungen die - wie z.B. insbesondere im französischen Gewährleistungsrecht für Verbraucher - durchaus gegebenen länderspezifischen Besonderheiten des jeweiligen Landes nicht berücksichtigen.

Während in Deutschland bei Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten vor allem Abmahnungen durch Mitbewerber und Branchen- und Verbraucherschutzverbände drohen, kann es in anderen Staaten zu behördlichen Ermittlungen und schließlich auch der Verhängung von Geldbußen kommen, so etwa auch in Frankreich.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei bietet für viele Länder fremdsprachige Rechtstexte an, die - soweit aus rechtlicher Sicht erforderlich - jeweils an das spezifische Landesrecht angepasst sind - und somit nicht nur bloße Übersetzungen sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie gerne hier.

VI. Das Wichtigste in Kürze

  • Händler, die physische oder digitale Produkte gezielt Verbrauchern in Frankreich anbieten, müssen nach dem französischen Gewährleistungsrecht ganz bestimmte Pflichtinformationen beachten und umsetzen.
  • Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Verkauf von Produkten an Verbraucher in Frankreich an, die spezifisch an die besonderen Anforderungen des französischen Rechts angepasst sind.
  • Im Rahmen des Update-Services stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten nun Aktualisierungen der AGB bereit, die bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten den aktuellen Praxisstandard berücksichtigen.
  • Mandanten, die ihre Produkte gezielt Verbrauchern in Frankreich anbieten, müssen ihre AGB daher aktualisieren. Bei Einrichtung einer Datenschnittstelle erfolgt die Aktualisierung automatisch und es ist kein händisches Anpassen erforderlich.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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