WhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten
Um einen Newsletter-Versand über WhatsApp aber rechtskonform zu organisieren, müssen neben allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch spezielle WhatsApp-Besonderheiten berücksichtigt werden. Wir zeigen, wie ein rechtssicherer Versand von Werbenachrichten über WhatsApp gelingt.
Opt-In-Erfordernis und die Umsetzung bei WhatsApp-Newslettern
Sollen Personen über WhatsApp werblich angesprochen werden, ist ebenso wie der Mailwerbung stets der § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten. Dieser erklärt Werbung mittels elektronischer Post, zu welcher auch Chat-Nachrichten zählen, nur dann für zulässig, wenn der Empfänger zuvor in den Erhalt ausdrücklich eingewilligt hat.
Gemäß Erwägungsgrund 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann eine solche Einwilligung grundsätzlich elektronisch eingeholt werden.
Um die Newsletter-Einwilligung auf WhatsApp rechtskonform einzuholen, sollte der Händler
- dazu auffordern, die WhatsApp-fähige Nummer des Händlers einzuspeichern und
- an diese eine Nachricht mit dem Text „Start“ oder ein ähnliches Signal zu senden, das den künftigen Empfang von Werbung über WhatsApp erlaubt
Alternativ zulässig ist es auch, über einen Button auf der Website direkt auf einen WhatsApp-Chat mit dem Händler weiterzuleiten, wo sodann auf eine Frage wie "Möchten Sie sich zum WhatsApp-Newsletter anmelden, um keine Angebote und Aktionen zu verpassen?" mit einer einwilligenden Erklärung (etwa ausdrücklich per getipptes "Ja" oder durch Betätigung einer bereitgestellten Auswahloption) reagiert werden kann.
Freilich muss der Interessent - bestenfalls auf einer Unterseite der Händlerpräsenz – über dieses Prozedere sowie darüber informiert werden, dass es ihm möglich ist, dem Newsletter-Versand durch eine entsprechende Kurznachricht (etwa „Stop“) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
Auch ist eine erläuternde Klausel, welche sämtliche Informationen über das Anmeldeverfahren und den Widerspruch enthält, in der Datenschutzerklärung notwendig.
Umsetzungsschritte und Musterformulierungen
Bei der oben beschriebenen Ausgestaltung einer vom Interessenten initiierten Anmeldung zum WhatsApp-Newsletter sind zwingend folgende Schritte zu beachten:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
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WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
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Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
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Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit
Wichtig: Impressum + eigene WhatsApp-Datenschutzerklärung
Nutzt der Händler eine WhatsApp-Nummer für die werbliche Ansprache von Kunden, so stellt sein WhatsApp-Auftritt ein Telemedium dar, welches ihn zur Vorhaltung der folgenden Rechtstexte verpflichtet
- eines Impressums gemäß § 5 Abs. 1 DDG
- einer speziellen, auf WhatsApp abgestimmten Datenschutzerklärung, welche über die konkreten Datenverarbeitungsbedingungen des händlerischen WhatsApp-Auftritts belehrt.
Speziell für unternehmerische WhatsApp-Profile bietet die IT-Recht Kanzlei maßgeschneiderte und dauerhaft aktualisierte Rechtstexte bereits ab 5,90€ zzgl. USt. im Monat an.
Wie diese Rechtstexte in wenigen Schritten rechtskonform eingebunden werden können, zeigen wir hier.
Fazit
Wer Newsletter-Werbung über WhatsApp verschicken will, darf dies gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur auf Basis der ausdrücklichen Einwilligung des Interessenten tun. Für deren Einholung und Widerruflichkeit gelten auf WhatsApp besondere Maßstäbe und Informationspflichten.
Auch muss zwingend beachtet werden, dass nicht nur in der Datenschutzerklärung der Händler-Website über den Versand von WhatsApp-Newsletter informiert werden muss, sondern der werbliche Einsatz von WhatsApp zum Vorhalten eines eigenen Impressums und einer speziellen Datenschutzerklärung innerhalb des WhatsApp-Profils selbst verpflichtet.
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4 Kommentare
Und bei denen ist je selten eindeutig davon auszugehen, dass sie selbst auch bei Whats App sind und damit mit einer ÜBermittlung Ihrer Daten einverstandnen sind.
Wie ist hier ihre empfohlenen Vorgehensweise?
VG JV