Leitfaden: Newsletter-Versand über WhatsApp DSGVO-konform gestalten

Leitfaden: Newsletter-Versand über WhatsApp DSGVO-konform gestalten
08.01.2019 | Lesezeit: 5 min

Viele Händler nutzen WhatsApp Business als Marketing-Kanal für Benachrichtigungen über aktuelle Aktionen und Angebote. Um einen Newsletter-Versand über WhatsApp aber rechtskonform zu organisieren, müssen neben allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch spezielle WhatsApp-Besonderheiten berücksichtigt werden. Wir zeigen, wie ein rechtssicherer Versand von Werbenachrichten über WhatsApp gelingt.

I. Opt-In-Erfordernis und die Umsetzung bei WhatsApp-Newslettern

Sollen Personen über WhatsApp werblich angesprochen werden, ist ebenso wie der Mailwerbung stets der § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu beachten. Dieser erklärt Werbung mittels elektronischer Post, zu welcher auch Chat-Nachrichten zählen, nur dann für zulässig, wenn der Empfänger zuvor in den Erhalt ausdrücklich eingewilligt hat.

Gemäß Erwägungsgrund 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann eine solche Einwilligung grundsätzlich elektronisch eingeholt werden.

Um die Newsletter-Einwilligung auf WhatsApp rechtskonform einzuholen, sollte der Händler

  • dazu auffordern, die WhatsApp-fähige Nummer des Händlers einzuspeichern und
  • an diese eine Nachricht mit dem Text „Start“ oder ein ähnliches Signal zu senden, das den künftigen Empfang von Werbung über WhatsApp erlaubt

Alternativ zulässig ist es auch, über einen Button auf der Website direkt auf einen WhatsApp-Chat mit dem Händler weiterzuleiten, wo sodann auf eine Frage wie "Möchten Sie sich zum WhatsApp-Newsletter anmelden, um keine Angebote und Aktionen zu verpassen?" mit einer einwilligenden Erklärung (etwa ausdrücklich per getipptes "Ja" oder durch Betätigung einer bereitgestellten Auswahloption) reagiert werden kann.

Freilich muss der Interessent - bestenfalls auf einer Unterseite der Händlerpräsenz – über dieses Prozedere sowie darüber informiert werden, dass es ihm möglich ist, dem Newsletter-Versand durch eine entsprechende Kurznachricht (etwa „Stop“) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

Auch ist eine erläuternde Klausel, welche sämtliche Informationen über das Anmeldeverfahren und den Widerspruch enthält, in der Datenschutzerklärung notwendig.

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II. Umsetzungsschritte und Musterformulierungen

Bei der oben beschriebenen Ausgestaltung einer vom Interessenten initiierten Anmeldung zum WhatsApp-Newsletter sind zwingend folgende Schritte zu beachten:

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III. Wichtig: Impressum + eigene WhatsApp-Datenschutzerklärung

Nutzt der Händler eine WhatsApp-Nummer für die werbliche Ansprache von Kunden, so stellt sein WhatsApp-Auftritt ein Telemedium dar, welches ihn zur Vorhaltung der folgenden Rechtstexte verpflichtet

  • eines Impressums gemäß § 5 Abs. 1 DDG
  • einer speziellen, auf WhatsApp abgestimmten Datenschutzerklärung, welche über die konkreten Datenverarbeitungsbedingungen des händlerischen WhatsApp-Auftritts belehrt.

Speziell für unternehmerische WhatsApp-Profile bietet die IT-Recht Kanzlei maßgeschneiderte und dauerhaft aktualisierte Rechtstexte bereits ab 5,90€ zzgl. USt. im Monat an.

Wie diese Rechtstexte in wenigen Schritten rechtskonform eingebunden werden können, zeigen wir hier.

IV. Fazit

Wer Newsletter-Werbung über WhatsApp verschicken will, darf dies gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur auf Basis der ausdrücklichen Einwilligung des Interessenten tun. Für deren Einholung und Widerruflichkeit gelten auf WhatsApp besondere Maßstäbe und Informationspflichten.

Auch muss zwingend beachtet werden, dass nicht nur in der Datenschutzerklärung der Händler-Website über den Versand von WhatsApp-Newsletter informiert werden muss, sondern der werbliche Einsatz von WhatsApp zum Vorhalten eines eigenen Impressums und einer speziellen Datenschutzerklärung innerhalb des WhatsApp-Profils selbst verpflichtet.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Mojahid Mottakin

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4 Kommentare

K
Kristina 27.04.2023, 08:58 Uhr
Bestehende Kundennummern
Wie verhält es sich denn, wenn ich Kundenummern bereits im Bestand habe und diesen eine erste Nachricht mit Hinweis auf den Newsletter sende und ihnen die Anmeldung über z.B. "Start" ermögliche?
M
Martina Simon 17.05.2018, 16:40 Uhr
Sicherstellung - Recht auf Vergessen
Soweit ich informiert bin, weigert sich Whats App derzeit noch einen der DSVGO entsprechenden ADV mit seinen gewerblichen Kunden abzuschließen. Somit kann ich als Unternehmen dem Kunden nicht sein "Recht auf Vergessen" vollumfänglich zusichern. Kann ich das mit einem entsprechenden Eintrag in meiner Datenschutzerklärung aushebeln?
M
Martina Simon 17.05.2018, 16:15 Uhr
Zusammenarbeit mit Whats App
Wie ist die Rechtslage bei der Benutzung von Whats App bzgl. der anderen gespeicherten Kontaktdaten? So habe ich ja auf meinem Handy, neben den Kundendaten die einer Zusendung eines Whats App Newsletters zugestimmt haben auch weitere Kunden hinterlegt.

Und bei denen ist je selten eindeutig davon auszugehen, dass sie selbst auch bei Whats App sind und damit mit einer ÜBermittlung Ihrer Daten einverstandnen sind.

Wie ist hier ihre empfohlenen Vorgehensweise?
J
JV 06.05.2018, 19:52 Uhr
ADV
Müsste bei der Nutzung von WhatsApp als "Newsletter-Dienst" folglich auch ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden? Ich verstehe den hier beschriebenen Ansatz so, dass der Kunde schlussendlich WhatsApp nutzt, um seine Daten zu übermitteln. Oder ist das vor allem dann egal, wenn ich einen "WhatsApp-Newsletter" anbiete?

VG JV

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