Wettbewerbszentrale: Mahnt Verkäufer von Taschen ab, der irreführend mit dem Begriff "Faux Leder" wirbt
Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) hat einen eBay-Verkäufer von Taschen abgemahnt, der sein Produkt mit dem Hinweis "Faux Leder" beworben hat. Dies sei unzulässig, da es sich tatsächlich um Kunstleder handele und die angesprochenen Verkehrskreise den französischen Begriff "Faux" nicht verstehen könnten.
Damit sei der hervorgebone Hinweis in der Artikelüberschrift "Leder" irreführend sowie wettbewerbswidrig nach § 5 UWG, da ein Produkt beworben werde, dass tatsächlich nicht aus Leder bestehe.
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6 Kommentare
Des weiteren ist es weiterhin ein Irrglaube, dass es den Tieren besser ginge, wenn man Imitate kaufte. Es gibt solche Überkapazitäten an Kuhhäuten, die bei der Schlachtung anfallen und für die keine Käufer da sind, weil diese lieber ein „umweltfreundliches“ Produkt aus „sauberem“ Erdöl kaufen. Persiflierte Nachhaltigkeit: warum das Produkt nehmen, welches quasi als Abfall vorliegt, wenn man stattdessen ein Produkt synthetisch neu erzeugen kann und das andere verrotten lassen kann und dann nach etwa 1 million Jahren neues Erdöl hat.
Ein "Normalo" kommt doch von selbst kaum auf eine solch überflüssige Bezeichnung, oder sehe ich das falsch? Ich von mir aus wäre zumindest nicht auf die Idee gekommen, meinen Damen-Wintermantel (welcher nur aussieht wie aus Veloursleder) mit einer solchen Bezeichnung bei Ebay einzustellen - würde es nicht bereits als Auswahlbegriff von Ebay so vorgegeben.
In Fachkreisen aus der Bekleidungs-, Lederwaren-, Schreibwaren- usw. Branch ist der Mischbegriff "Faux Leder" auch im Deutschen durchaus verbreitet (obschon damit sehr unterschiedliche Materialien bezeichnet werden), eben aber nicht den angesprochenen allgemeinenen Verkehrskreisen.
Im konkret vorliegenden Fall erscheint der Gebrauch des der Allgemeinheit somit eher ungeläufigen Kunstbegriffes doch relativ eindeutig, in der Absicht erfolgt zu sein, dass der Verkäufer zumindest eine leichte Desinformation von Verbrauchern vermutlich beabsichtigt, zumal in der deutschen Sprache ausreichend eindeutige Wörter für die Bezeichnung des Gemeinten zur Verfügung stehen (Kunstleder, Lederimitat).
Ich persönlich finde es richtig, wenn Verbraucherzentralen ihr Augenmerk auf den nicht nur im Online-Handel anzutreffenden Missbrauch derartiger beliebiger, unklarer Wortschöpfungen legen, denn es ist zu beobachten, dass Anbieter diese zunehmend gezielt zur Täuschung des Verbrauchers einsetzen. Allerdings sollten diese auch nur dann Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden können, wenn eine Täuschung relativ eindeutig nachweisbar erscheint, also nicht per se des Begriffes wegen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, wer wegen des Begriffes "Faux Leder" als nächster abgemahnt werden wird, allein Google gibt dazu (exakt "Faux Leder") z. Zt. 36.900 Fundstellen aus.