Bundesregierung plant Überarbeitung der Verpackungsverordnung

Die geltende Verpackungsordnung soll noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden. Die geltende Verordnung soll durch eine Wertstoffverordnung bzw. ein Wertstoffgesetz ersetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/8254) auf eine Kleine Anfrage (17/8069) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Außerdem soll durch eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden, heißt es in der Antwort weiter.
Die Pfandpflicht, schreibt die Bundesregierung in ihrem Papier, habe sich „durchaus positiv ausgewirkt“. Dies habe eine Studie der bifa Umwelt Gmbh ergeben. Das in der Verpackungsverordnung angestrebte Ziel von 80 Prozent von Mehrweg- und vorteilhaften Einwegverpackungen sei „jedoch nicht als verbindliche Quotenvorgabe zu verstehen, die zu einem bestimmten Zeitraum zu erreichen ist“, erklärt die Regierung. Sie kündigte an, dem Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Prüfung der abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Pfandpflicht vorzulegen, in dem auch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen erörtert werden sollen. Die Regierung verweist darauf, dass bei Bier und Biermischgetränken der Mehrweganteil gestiegen sei und zwischenzeitlich bei 88,5 Prozent liege. Bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken sei der Mehrweganteil nach einem vorübergehenden Anstieg hingegen wieder rückläufig.
Quelle: PM des Deutschen Bundestages
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