Kunde widerspricht gegen Werbung: So reagieren Händler richtig

Kunde widerspricht gegen Werbung: So reagieren Händler richtig
10.06.2024 | Lesezeit: 5 min

Viele Online-Händler sprechen ihre Kunden gezielt werblich an und verarbeiten dabei personenbezogene Daten. Wie reagiert man rechtssicher, wenn ein Kunde der Direktwerbung widerspricht? Wir stellen hilfreiche Musterformulierungen zur Verfügung.

Geht Online-Händlern der Werbewiderspruch eines Betroffenen zu, sind grundsätzlich drei verschiedene Konstellationen denkbar:

  • Der Betroffene stellt keine hinreichenden Angaben über seine Identität bereit. Händler kann Widerspruch nicht zuordnen.
  • Der Händler verarbeitet Daten des Betroffenen nicht zu Direktwerbezwecken und kann dem Widerspruch daher nicht nachkommen.
  • Der Händler verarbeitet Daten des Betroffenen zu Direktwerbezwecken und bestätigt die Abstellung der künftigen Verarbeitung.

Ausgehend von diesen Konstellationen stellen wir folgende drei Reaktionsmuster bereit:

Muster: Unmöglichkeit der Bestätigung des Werbewiderspruchs wegen fehlender Identifizierbarkeit des Kunden

Dieses Muster kann verwendet werden, wenn der Betroffene in seiner Widerspruchserklärung keine hinreichenden Angaben zu seiner Person macht und der Händler ihn nicht korrekt zuordnen kann:

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Muster: Unmöglichkeit der Widerspruchsbestätigung mangels Datenverarbeitungen zu Direktwerbezwecken

Dieses Muster kann verwendet werden, wenn der Händler auf einen Werbewiderspruch feststellt, dass er personenbezogenen Daten des Anspruchstellers nicht zu Direktwerbezwecken verarbeitet und eine Verarbeitung insofern auch nicht abstellen kann.

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Muster: Bestätigung des Werbewiderspruchs und Einstellung der Direktwerbung"

Dieses Muster kann verwendet werden, wenn der Händler Daten des Antragstellers zu Direktwerbezwecken tatsächlich verarbeitet hat. Hier ist der Widerspruch sowie das Unterbleiben dieser Form der Datenverarbeitung für die Zukunft zu bestätigen.

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