OLG Franfurt: Keine Irreführung bei Werbung mit „Sicher, günstig, schnell“!
Ein Spezialfall der Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist die per se unzulässige Werbung mit Verbraucherrechten. Doch wann liegt eine solche vor? Diese Problematik behandelte das OLG Frankfurt a. M.
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