Werbung im Internet

Abmahnung: Fehlender Nachweis der Echtheit von Kundenbewertungen

Kundenbewertungen – ein effektives Marketingtool, aber auch ein Stolperstein. Eine aktuelle Abmahnung rügt die Veröffentlichung von Bewertungen ohne nachgewiesene Sicherstellung des Ursprungs von Verbrauchern, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben. Den konkreten Abmahnvorwurf und die rechtssichere Veröffentlichung von Kundenbewertungen stellen wir in unserem Beitrag dar.

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BGH: Voraussetzungen für zulässige Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung

Kundenrezensionen sind ein beliebtes Marketinginstrument. Neben der Darstellung konkreter Einzelbewertungen kommt auch der Hervorhebung von Bewertungsdurchschnitten in Sterneform ein erheblicher Werbewert zu. Was es dabei lauterkeitsrechtlich zu beachten gilt, entschied nun höchstrichterlich mit Urteil vom 25.07.2024 der BGH.

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BGH: Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung

Der BGH hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist.

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Ungerechtfertigte Negativbewertungen: Löschungs-Muster für Händler

Negative Bewertungen sind ein Schreckgespenst für jeden Händler. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bewertung, hat der Betroffene gute Chancen, diese löschen zu lassen. Wir stellen unseren Mandanten exklusiv Muster zur Verfügung, die Händler bei negativen Bewertungen im eigenen Online-Shop und auf Plattformen nutzen können, um eine Löschung in die Wege zu leiten.

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Negative Bewertung - Gretchenfrage: Unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmäkritik?

Immer wieder fragen uns Händler: Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen? Auch wenn Händler hier aus Gründen der Meinungsfreiheit vieles hinnehmen müssen, gibt es auch bei Bewertungen rechtliche Grenzen. Diese sind dann erreicht, wenn die Bewertung entweder Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Dieser Beitrag skizziert kurz die Rechtslage.

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LG Frankenthal: Schlechte Bewertung - Verfasser muss Tatsachen beweisen können

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das LG Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat sas Gericht dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.

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Aufgepasst: Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung kann angreifbar sein

In Zeiten starker Konkurrenz im Onlinehandel und sich abkühlender Konsumlaune sind Online-Händler für jedes Alleinstellungs- und Vertrauensmerkmal dankbar. Hier dürften Kundenbewertungen an vorderster Stelle stehen, um sich von anderen Anbietern positiv abgrenzen zu können. Wie eine Entscheidung des LG Hamburg zeigt, ist bei der Werbung mit durchschnittlichen Sternebewertungen aber Vorsicht geboten.

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LG München I: Keine Hinweispflicht bei Bewertungen von nahestehenden Personen

Rechtlich problematisch sind Produktbewertungen dann, wenn sie erkauft werden oder aus anderen Gründen eine gewisse Objektivität vermissen lassen, ohne dass dies gesondert gekennzeichnet ist. Ob in diesem Sinne positive Verkäuferbewertungen nahestehender Personen ohne einen Hinweis gegen das Irreführungsverbot verstoßen, musste das LG München I entscheiden.

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BGH: Ausfällige Bewertung auf eBay zulässig

„Ware gut, Versandkosten Wucher!“ - unzulässige Schmähkritik oder zulässige Meinungsäußerung? Das war hier die Frage. Der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) hat nun entschieden, dass auch eine solche überzogene Bewertung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und einen Löschungsanspruch des betroffenen eBay-Händlers zurückgewiesen.

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Bezahlte Bewertungen müssen im Gesamtergebnis kenntlich gemacht werden

Kundenbewertungen können erheblich zur Umsatzsteigerung im Ecommerce beitragen. Nicht zuletzt deswegen wird viel Schindluder im Zusammenhang mit Service- und Produktbewertungen getrieben. Das OLG Frankfurt hat Amazon nun einen Riegel vorgeschoben, was die „versteckte“ Einbeziehung bezahlter Bewertungen in das Gesamtergebnis der Bewertungen betrifft.

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Unlautere getarnte Werbung bei Berücksichtigung bezahlter Produktrezensionen

Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein - wenn auch geringes - Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird - so das OLG Frankfurt am Main.

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Kein Unterlassungsanspruch bei deutlich negativer Bewertung bei Google Places

Das OLG Schleswig-Holstein hat kürzlich entschieden, dass ein Unternehmen bzw. eine Person (im konkreten Fall war es ein Immobilienmakler), die zum Zwecke der Förderung der eigenen Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal sucht, sich Kritik an der eigenen gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen muss, wenn diese Kritik scharf formuliert ist.

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Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Muster

Unternehmer müssen seit 2022 darüber informieren, ob und ggf. wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von verifizierten Kunden stammen. In welchen Konstellationen die Informationspflicht eingreift und wie sie umzusetzen ist, zeigen wir in diesen FAQ inklusive hilfreicher Musterformulierungen.

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Amazon-Gutscheine als Gegenleistung für Google-Bewertungen wettbewerbswidrig

Das LG Hildesheim stellte klar, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Unternehmen sich Google Bewertungen „erkaufen“, indem sie ihren Kunden Amazon Gutscheine (im Wert von 50 Euro) als Gegenleistung versprechen. Die Werbung mit solchen Bewertungen ist daher ohne entsprechenden Hinweis auf deren Entgeltlichkeit unzulässig.

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BGH: Zur Zurechnung von irreführenden Kundenbewertungen

Bei der Nutzung von Kundenbewertungssystemen kann es schnell zu einer Haftung des Verkäufers kommen, wenn er sich diese zur Werbung für die eigenen Produkte zu eigen macht. Der BGH hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob es sich bei Kundenrezensionen um einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen handeln kann, auch wenn diese nicht gekauft sind.

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LG Hamburg: Bezahlte Amazon-Kundenbewertungen = Hinweispflicht

Produktbewertungen gelten im Online-Handel als pures Gold. Problematisch wird es jedoch, wenn die Bewertungsverfasser eine Gegenleistung für ihre Bewertungen erhalten, beispielsweise in Form von Rabatten. In solchen Fällen müssen die abgegebenen Produktbewertungen einen entsprechenden Hinweis auf den hierfür gewährten finanziellen Vorteil enthalten.

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Verstoß gegen die DSGVO: Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail ohne Einwilligung

Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten von Thüringen sind Kundenzufriedenheitsanfragen ohne Einwilligung wettbewerbswidrig und verstoßen auch gegen die DSGVO. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.

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Reaktion auf negative Bewertungen: professionell und effektiv

Unternehmen ist häufig unklar, wie ein richtiger Umgang mit negativen Bewertungen aussehen kann. In diesem Beitrag erläutert unser Kooperationspartner trust1, wie Unternehmen auch von negativen Bewertungen profitieren oder zumindest Reputationsschäden abwenden können.

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Ungerechtfertigte Bewertungen beanstanden: So reagieren Google und Kununu

Wie laufen Prüfprozesse bei Bewertungs-Plattformen ab? Eine Frage die viele Unternehmen sich stellen. Von Plattform zu Plattform unterscheiden sich die Richtlinien und Abläufe. Das Startup trust1 erklärt in diesem Beitrag, worin sich diese auf den Plattformen Google und Kununu unterscheiden.

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Kundenbewertung nur nach Absprache – Landgericht kippt AGB-Klauseln

Kundenbewertungen – egal ob für den Anbieter oder dessen Produkte – spielen eine gewaltige Rolle im E-Commerce und bestimmen nicht selten, wohin die Kaufentscheidung fällt. Welcher Anbieter hätte es dabei nicht gerne so bequem, dass ihn seine Kunden nur „nach Absprache“ bewerten dürfen und trotzdem abgegebene Bewertungen „zurückgerufen“ werden können. Doch geht das rechtlich?

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