Wechselbonus mit Preisvorteil : Mehrwerte nutzen ohne doppelt zu zahlen

Online-Händlern, die mit ihrem AGB-Service bei einem Drittanbieter unter Vertrag sind, bietet die IT-Recht Kanzlei seit längerem die Möglichkeit zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei ohne Mehrkosten zu wechseln. Neu im Leistungsumfang für Wechsler ist nun die sofortige, komplett kostenfreie, Nutzung aller Leistungen der IT-Recht Kanzlei rund um die DSGVO - inkl. der Nutzung des kostenfreien Generators für das Verfahrensverzeichnis.
So funktioniert´s:
1. Keine zusätzlichen Kosten während der Restvertragslaufzeit beim Drittanbieter
Onlinehändler, die ihre Rechtstexte bereits über einen anderen Anbieter beziehen und noch an diesen vertraglich gebunden sind, können unsere Rechtstexte für den Zeitraum der Mindestvertragsbindung beim Drittanbieter kostenfrei nutzen, wenn sie sich bereits jetzt nach Ablauf der Vertragslaufzeit beim Drittanbieter für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bei der IT-Recht Kanzlei entscheiden. Sie zahlen also nicht doppelt.
2. Sofortige kostenfreie Nutzung der DSGVO-Leistungen
Nach dem Wechsel zu unserem AGB-Service haben Onlinehändler selbstverständlich auch einen sofortigen Zugriff auf alle Leistungen der IT-Recht Kanzlei zum Thema DSGVO, inklusive der kostenfreien Nutzungsmöglichkeit des Generators für das Verfahrensverzeichnis.
3. Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den DSGVO-Leistungen
Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten selbstverständlich Folgendes zur Verfügung:
1. Professionelle Datenschutzerklärung, welche den umfangreichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich entspricht.
2. Verarbeitungsverzeichnis-Generator, über den ein gesetzeskonformes Verarbeitungsverzeichnis in wenigen Schritten realisiert werden kann.
3. Muster für die Dokumentation im Falle einer Datenpanne
4. Muster zur Auskunftserteilung, Negativauskunft, Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit
5. Muster: Kunde verlangt Löschung seiner Daten
6. Handlungsanleitungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:
- Der rechtssichere Umgang mit Newslettern nach der DSGVO
- Wie gestaltet man das Kontaktformular nach DSGVO wirklich rechtssicher?
- Google-Analytics nach DSGVO rechtskonform einbinden
- Matomo (ehemals Piwik) rechtssicher einbinden
- Wie bindet man Videos richtig ein
- Verwendung von Bannern und Pop-Ups zur Information über Cookies
- Wann und wie können Telefonnummern an Paketdienstleister zu Ankündigungszecken weitergeleitet werden
- Unter welchen Voraussetzungen können Kundenfeedback-Anfragen versendet werden
- und vieles mehr!
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem aktuellen Beitrag: Die Datenschutz-Grundverordnung kommt – mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei sind Sie bestens vorbereitet!
Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.
4. Sofortige Teilnahme an der Initiative Fairness-im-Handel möglich
Im Wechselbonus enthalten ist auch die direkte Möglichkeit, der von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufenen Initiative „Fairness-im-Handel“ beizutreten.
„Fairness im Handel“ steht für die gegenseitige Rücksichtnahme und eine offene Kommunikation innerhalb der starken Gemeinschaft der teilnehmenden Händler. Diese Initiative der IT-Recht Kanzlei verfolgt das Ziel eines abmahnfreien Onlinehandels - mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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