WebLegal-Check GmbH: Unseriöse Abmahnungen im Umlauf

WebLegal-Check GmbH: Unseriöse Abmahnungen im Umlauf
4 min 1
Beitrag vom: 06.02.2025

Uns liegt eine Abmahnung der WebLegal-Check GmbH vor, in der falsche Angaben im Impressum moniert werden. Bereits auf den zweiten Blick wird deutlich, dass es sich dabei um einen Abzockversuch handelt. Mehr dazu im Beitrag.

Worum geht es?

Ein Mandant der IT-Recht Kanzlei hat per E-Mail ein Schreiben einer sog. WebLegal-Check GmbH erhalten, in dem u.a. behauptet wird, das von ihm veröffentlichte Impressum würden Mängel aufweisen und gegen das Impressumsrecht verstoßen. Konkret würden in seinem Impressum Angaben zur Steuerpflichtigkeit fehlen.

Dabei wird kurioserweise auf die Vorgaben aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG) verwiesen, die bereits außer Kraft getreten und durch diejenigen aus § 5 des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ersetzt worden sind.

Eingekleidet in weitere rechtliche Ausführungen mündet das Schreiben letztlich in:

  • der Aufforderung, gegenüber dem Absender des Schreibens die Behebung der Fehler im Impressum ausdrücklich binnen 7 Tagen zu bestätigen und in
  • einer Kostennote in Höhe von EUR 47,79 für den (vermeintlichen) Prüfungs- und Verwaltungsaufwand des Absenders.

Wenn dem nicht Folge geleistet wird, stellt der Absender in Aussicht, Kosten in Höhe von bis zu EUR 200,00 geltend zu machen. Weiter wird behauptet, der Vorgang werde dann an die juristische Abteilung zur Einleitung eines "Bußgeldverfahrens" übergeben, dabei könne auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, das auch zu einem Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis führen könne.

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Wer ist der Absender des Schreibens?

Absender des Schreibens ist ausweislich des Briefkopfs angeblich eine WebLegal-Check GmbH mit Sitz in Osnabrück. Unterschrieben ist das Schreiben von einem "Christian Bloch", der sich als Geschäftsführer der WebLegal-Check GmbH ausgibt.

Allerdings halten die im Briefkopf angegebenen Unternehmensdaten einer Überprüfung nicht stand, u.a. ist Folgendes festzustellen:

  • Die angegebene Adresse existiert nicht.
  • Unter der angegebenen Telefonnummer ist nicht das Unternehmen zu erreichen, sondern eine Privatperson, die mit dem Schreiben offenbar in keinem Zusammenhang steht.
  • Die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht dieselbe Nummer, die auf der angeblichen Website des Unternehmens angegeben ist.

Wer wirklich hinter dem Schreiben steckt, ist dabei nicht erkennbar.

Was fällt ansonsten auf?

Die Website unter der im Schreiben angegebenen Adresse (URL) https://www.weblegalcheck.de enthält selbst kein Impressum und keine Datenschutzerklärung, die jeweils den rechtlichen Anforderungen genügt - im Prinzip müsste sich der Abmahner nach seiner eigenen Logik also selbst abmahnen:

  • Impressum: So fehlt im Impressum bereits die Angabe des vertretungsberechtigten Geschäftsführers der GmbH
  • Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung erfüllt nicht einmal ansatzweise die Vorgaben aus Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Information von betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, z.B. die Besucher der Website.

Muss das Schreiben ernst genommen werden?

Jedenfalls das uns konkret vorliegende Schreiben der WebLegal-Check GmbH muss nicht ernst genommen, sondern kann vielmehr ignoriert werden.

Hintergrund ist, dass auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Informationen aus dem Schreiben nicht von einer seriösen Abmahnung auszugehen ist:

  • Die Unternehmensdaten sind nicht korrekt, sondern teils frei erfunden.
  • Es wird weder ausgeführt, noch ist anderweitig ersichtlich, auf welcher Grundlage der Absender des Schreibens zur Abmahnung gegenüber dem Mandanten berechtigt sein soll.
  • Weder ist dargetan, dass es sich um einen Mitbewerber handelt. Noch handelt es sich bei der WebLegal-Check GmbH um einen zu Abmahnungen legitimierten Wettbewerbsverband.
  • Im Übrigen sind die rechtlichen Ausführungen in dem Schreiben falsch. Neben dem falschen Bezug auf veraltete Vorschriften im TMG (s. oben), ist auch das Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs des Abmahners nicht ersichtlich. Auch steht es einem privaten Unternehmen wie dem Abmahner entgegen den Behauptungen in dem Schreiben von Gesetzes wegen nicht zu, ein Ordnungs- bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten und durchzuführen.

Wie sollten sich Empfänger dieses Schreibens verhalten?

Wir haben dem Mandanten geraten, das Schreiben schlichtweg zu ignorieren.

Empfänger identischer oder vergleichbarer Schreiben der WebLegal-Check GmbH können diese Schreiben wahrscheinlich auch ignorieren.

Allerdings gilt dies natürlich nicht für seriöse Abmahnungen, die tatsächlich abmahnfähige Rechtsverstöße berechtigterweise abmahnen.

Wer sich unsicher ist, ob ein ihn betreffendes Abmahnschreiben seriös und daher zu beachten ist, sollte hierzu unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Wie bekomme ich abmahnsichere Impressen und Datenschutzerklärungen?

Als auf das Recht des E-Commerce spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stellen wir unseren Mandanten im Rahmen unserer Schutzpakete abmahnsichere Rechtstexte zur Verfügung.

Hierzu gehören u.a. rechtssichere:

  • Impressen,
  • Datenschutzerklärungen,
  • AGB und
  • Widerrufsbelehrungen in verschiedenen Sprachen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu ein Angebot wünschen oder Sie noch weitere Fragen haben.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Twinsterphoto / shutterstock.com

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1 Kommentar

c
cf 06.02.2025, 11:57 Uhr
Keine Sanktionen?
In solchen Fällen müssten alle Empfänger sofort eine Betrugsanzeige erstatten. Spätestens anhand der Bankverbindung lassen sich die Täter ja identifizieren, denn sie wollen ja schließlich das Geld haben. Daher finde ich den Vorschlag: "einfach ignorieren" zu kurz gedacht.
Wo kämen wir hin, wenn alle Straftaten einfach ignoriert würden....

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