Exklusives Gratis-Webinar: BGH beschließt das Ende der Cookie Banner - Was Sie jetzt wissen müssen

Exklusives Gratis-Webinar: BGH beschließt das Ende der Cookie Banner - Was Sie jetzt wissen müssen
29.05.2020 | Lesezeit: 2 min

Wieder ein neues Urteil zum Thema Cookies und Einwilligung. Der BGH hat das endgültige Aus für Cookie-Banner beschlossen. Alle Webseitenbetreiber müssen spätestens jetzt Einwilligungen für bestimmte Cookies, Tools und Plugins einholen. Wie Sie diese Vorgaben schnell, einfach und rechtssicher umsetzen können, zeigt Ihnen unser Kooperationspartner PRIVE in einem kostenlosen Kurz-Webinar.

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Was ist passiert?

Nach dem mittlerweile berühmten Cookie-Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Planet49 hat nun auch der BGH entschieden: Cookies zu Werbe- und Marktforschungszwecken dürfen nur mit Einwilligung der Webseitenbesucher genutzt werden. Dies ergibt sich nach dem BGH aus der europarechtlichen Auslegung des § 15 Abs. 3 S. 1 TMG, der bisher eigentlich immer als Begründung für eine Opt-Out-Lösung herangezogen wurde. Der ewige Streit darüber, ob ein einfaches Cookie-Banner mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) ausreicht, ist damit höchstrichterlich entschieden.

Wen betrifft das Urteil?

Das Urteil betrifft alle Online-Shops und Webseitenbetreiber, die Google Analytics, Facebook-Pixel und vergleichbare Marketing- und Analysetools auf ihrer Webseite eingebunden haben. Einfache Cookie-Banner sind beim Einsatz dieser Technologien DSGVO-widrig. Stattdessen muss eine echte Einwilligungslösung auf der Webseite implementiert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese nicht nur technisch funktioniert – sie muss auch optisch und inhaltlich den Vorgaben der DSGVO standhalten.

Was müssen Shop-Betreiber jetzt konkret tun?

Was das Urteil für Sie als Shop-Betreiber konkret bedeutet und wie Sie die komplexen rechtlichen Vorgaben des BGH trotzdem schnell und rechtssicher umsetzen können, erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Datenschutzspezialist Lev Lexow in einem praktischen Kurz-Webinar.

Melden Sie sich gerne unter diesem Link an.
 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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