IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Webdesigner an

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Webdesigner an
2 min
Beitrag vom: 08.12.2023

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Präsenzen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für Webdesign-Aufträge und -Leistungen an.

Die Rechtstexte sind für selbständige Webdesigner und Unternehmen, die Webdesign-Leistungen anbieten, geeignet, die jeweils im Wege individueller Kommunikation (z. B. Telefon, E-Mail) Verträge zur Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign mit B2B-Kunden abschließen.

Die AGB berücksichtigen insbesondere folgende Punkte:

  • Vergütung mit Entwurfs- und Nutzungshonorar
  • Vergütung für zusätzliche Leistungen
  • Abnahme der Webdesign-Leistungen
  • Zeitplan des Webdesign-Auftrags
  • Mitwirkungspflicht des Kunden
  • Pflicht des Kunden zur Nennung des Webdesigners
  • Rechteeinräumung durch den Kunden samt Haftungsfreistellung
  • Einräumung von Nutzungsrechten durch den Webdesigner
  • Eigenwerbung des Webdesigners
  • Mängelhaftung
  • Haftung
  • Kündigung des Vertrages
  • Anwendbares Recht

Entsprechende AGB bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihrer Schutzpakete an – und das schon für 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich.

Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zum Schutzpaket für B2B-Webdesign-Aufträge finden Sie hier.

Bildquelle: RSplaneta / shutterstock.com

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