IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Webdesigner an
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Präsenzen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle Rechtstexte für Webdesign-Aufträge und -Leistungen an.
Die Rechtstexte sind für selbständige Webdesigner und Unternehmen, die Webdesign-Leistungen anbieten, geeignet, die jeweils im Wege individueller Kommunikation (z. B. Telefon, E-Mail) Verträge zur Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign mit B2B-Kunden abschließen.
Die AGB berücksichtigen insbesondere folgende Punkte:
- Vergütung mit Entwurfs- und Nutzungshonorar
- Vergütung für zusätzliche Leistungen
- Abnahme der Webdesign-Leistungen
- Zeitplan des Webdesign-Auftrags
- Mitwirkungspflicht des Kunden
- Pflicht des Kunden zur Nennung des Webdesigners
- Rechteeinräumung durch den Kunden samt Haftungsfreistellung
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Webdesigner
- Eigenwerbung des Webdesigners
- Mängelhaftung
- Haftung
- Kündigung des Vertrages
- Anwendbares Recht
Entsprechende AGB bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihrer Schutzpakete an – und das schon für 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich.
Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Nähere Informationen zum Schutzpaket für B2B-Webdesign-Aufträge finden Sie hier.
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