Artikel zum Thema „Waffengesetz“
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Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray
Pfeffersprays erfreuen sich vor allem bei weiblichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einer zunehmenden Beliebtheit, versprechen ob ihres Mitführens einen besonderen Geleitschutz und vermitteln vor allem des Nachts ein beruhigendes Sicherheitsgefühl. Als Distanzvorrichtungen sind sie durch die chemisch-physikalische Wirkung der enthaltenen Flüssigkeit, die eine schmerzende Reizung der Schleimhäute verursacht, nämlich geeignet, Angriffe menschlicher oder tierischer Natur zuverlässig abzuwehren. Allerdings sind in Anbetracht ihrer potenziellen Gefährlichkeit und des Risikos zweckwidriger Verwendungen nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel mit Pfeffersprays in zahlreichen Nationen besonderen sicherheitsrechtlichen Einschränkungen und Voraussetzungen unterworfen. Ob und unter welchen Umständen auch beim Verkauf in Deutschland spezielle gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.
11 min 2Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?
Viele Händler vertreiben sogenannte Pfeffersprays im Internet. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf dieser Pfeffersprays unter das Waffengesetz fällt und somit besondere Bestimmungen des Waffengesetzes hinsichtlich der Abgabe zu beachten sind oder derartige Pfeffersprays vielleicht gar keine Waffen darstellen?
2 min 3Rechtssicher Messer online verkaufen
Händler müssen beim Messerverkauf das Waffengesetz beachten. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nur an Volljährige verkauft werden und erfordern eine Altersverifikation. Die Novellierung des Waffenrechts 2024 verschärft die Vorschriften weiter.
7 min 7Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?
Die IT-Recht Kanzlei erreichte wieder eine interessante Frage, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Blankwaffen (= Waffen aus Metall, die durch menschliche Muskelkraft geführt werden, z.B. Schwert) eine Hinweispflicht betreffend der Erwerbsberechtigung des Käufers besteht und wie dieser auszusehen habe.
1 min 1Frage des Tages: Muss ich als Händler beim Verkauf von Waffen Hinweise oder Informationen in meinen Angebotstext platzieren?
Beim Verkauf von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffenG) hat der Händler insbesondere die Vorschrift des § 35 Abs. 1 WaffenG zu beachten. Dieser bestimmt, dass beim Anbieten von Waffen oder Munition in Anzeigen oder Werbeschriften zum Kauf oder Tausch, auf bestimmte Hinweise zur Waffenerwerbsberechtigung hinzuweisen ist, abhängig davon welche Waffenart angeboten wird.
1 minAbmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
67 min 40Frage des Tages - zum Onlinevertrieb von Harpunen
Unterfallen sog. Harpunengeräte (Pressluft- und Gummizug- Harpunen) dem Waffengesetz? Dürfen Harpunengeräte nur an Volljährige abgegeben werden? Wie sieht ein sicheres Altersverfikationssystem aus?
2 min 1Frage des Tages - Zum Onlinevertrieb von Macheten
Handelt es sich bei einer Machete um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? Sollte die Machete eine solche Waffe darstellen, so besteht ein Vertriebsverbot an alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da § 2 Abs.1 WaffG bestimmt, dass nur Erwachsene Umgang mit Waffen haben dürfen.
4 min 4Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unter der Lupe - wenn der Teddy die Augen verliert
Die Sicherheit von Produkten steht immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Ob bei Elektrogeräten, Gasverbrauchseinrichtungen oder Kinderspielzeug - Gefahren gibt es zu hauf. Um die Verwender vor unsicheren Produkten zu schützen, existiert in Deutschland das auf EG-Richtlinien basierende Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Dessen Regelungen, die daraus entstehenden Verpflichtungen für Hersteller und Händler sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Nichtbeachtung inklusive der großen Abmahngefahr sollen nachfolgend beleuchtet werden. Überwachungsbedürftige Anlagen bleiben dabei außer Betracht.
17 minVerkauf von Waffen über das Internet
Im Internet wird hierzulande rege mit Waffen gehandelt, und zwar ohne dass hierbei die Vermarktung von Kriegsgerät stattfindet – viele Gegenstände, die nach der Wahrnehmung des Handels eher als Spielzeug oder Sportgeräte angepriesen werden, fallen in den Anwendungsbereich des deutschen Waffenrechts. Um eine irrtümliche (und hart sanktionierte) Betätigung als Waffenschieber zu vermeiden, sollten sich vor allem Online-Händler, die in den Bereichen Outdoor und Sport tätig sind, einen genauen Überblick über diesen Anwendungsbereich verschaffen.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Rechtliche Anforderungen beim Verkauf von Pfefferspray
- Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?
- Rechtssicher Messer online verkaufen
- Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?
- Frage des Tages: Muss ich als Händler beim Verkauf von Waffen Hinweise oder Informationen in meinen Angebotstext platzieren?
- Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
- Frage des Tages - zum Onlinevertrieb von Harpunen
- Frage des Tages - Zum Onlinevertrieb von Macheten
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unter der Lupe - wenn der Teddy die Augen verliert
- Verkauf von Waffen über das Internet