![Vorratsdaten: EU-Kommission warnt Deutschland vor Strafen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3056/image.png)
Die Europäische Kommission gibt Deutschland noch einen weiteren Monat Zeit, um für die Umsetzung der bereits 2006 beschlossenen Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zu sorgen.
Danach drohen Deutschland eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und tägliche Strafgelder bis zur Umsetzung. Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten seit September 2007 dafür zu sorgen, dass Telefon- und Internetanbieter Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung speichern. Weitere Verzögerungen in der Umsetzung behindern den Binnenmarkt in der Telekombranche und die Möglichkeiten von Polizei und Justiz.
Ende Dezember hatte Deutschland auf das zweite Mahnschreiben der Kommission vom Oktober geantwortet. Diese Antwort war allerdings nicht zufriedenstellend. Denn darin wurde nicht deutlich, wie und wann ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht verabschiedet werden soll. Die so genannte Quick Freeze-Lösung, die in Deutschland diskutiert wird, würde die Richtlinie nicht umsetzen. Daraufhin hat die Kommission ihr Schreiben vom Oktober heute ergänzt und ausdrücklich auf die Möglichkeit von Strafzahlungen hingewiesen, die vom Gericht verhängt werden können.
Quelle: PM der EU-Kommission
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