Auskunftsanspruch

OLG Schleswig-Holstein: Soziale Netzwerke müssen teils Bestandsdaten offenlegen

Zwar erlaubt das Gesetz anonyme Internetnutzung, praktisch ist sie aber oft nicht möglich. Das OLG Schleswig-Holstein entschied: Soziale Netzwerke können verpflichtet werden, Bestandsdaten von Account-Inhabern offenzulegen.

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