Arbeitsrecht
Zum 01.08.2022: Neue Pflichtinformationen in Arbeitsverhältnissen!
Zum 01.08.2022 werden Arbeitgebern im Zuge der Umsetzung von EU-Recht diverse neue Informationspflichten über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverhältnissen auferlegt. So sind Arbeitnehmer zukünftig detailliert und in Schriftform etwa über den Arbeitsort, die Probezeit, vereinbarte Ruhepausen sowie die betriebliche Altersvorsorge, aber auch über das einzuhaltende Kündigungsverfahren zu informieren. Betroffen sind dabei nicht nur neue Arbeitsverträge, sondern auch Arbeitnehmer aus schon bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Information verlangen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die neuen Regelungen vor und zeigt, wie diese bestmöglich umzusetzen sind.
Zum 01.08.2022 werden Arbeitgebern im Zuge der Umsetzung von EU-Recht diverse neue Informationspflichten über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverhältnissen auferlegt. So sind Arbeitnehmer zukünftig detailliert und in Schriftform etwa über den Arbeitsort, die Probezeit, vereinbarte Ruhepausen sowie die betriebliche Altersvorsorge, aber auch über das einzuhaltende Kündigungsverfahren zu informieren. Betroffen sind dabei nicht nur neue Arbeitsverträge, sondern auch Arbeitnehmer aus schon bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Information verlangen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die neuen Regelungen vor und zeigt, wie diese bestmöglich umzusetzen sind.