Influencer
Werbekennzeichnung auf Social Media: EU-Kommission leitet Prüfkampagne gegen Influencer ein
Das Influencer-Marketing gewinnt vor allem auf Social Media zunehmend an Bedeutung. Unternehmen beauftragen bekannte Persönlichkeiten immer häufiger mit der Anpreisung ihrer Produkte. Um objektive Berichterstattung von Werbung zu trennen, ist letztere dabei aber gesondert zu kennzeichnen. Nach Mitteilung der EU-Kommission soll nun die Werbekennzeichnung von Influencern in der EU zusammen mit nationalen Verbraucherschutzverbänden auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.
Das Influencer-Marketing gewinnt vor allem auf Social Media zunehmend an Bedeutung. Unternehmen beauftragen bekannte Persönlichkeiten immer häufiger mit der Anpreisung ihrer Produkte. Um objektive Berichterstattung von Werbung zu trennen, ist letztere dabei aber gesondert zu kennzeichnen. Nach Mitteilung der EU-Kommission soll nun die Werbekennzeichnung von Influencern in der EU zusammen mit nationalen Verbraucherschutzverbänden auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit überprüft werden.
Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern
Nicht nur die Popularität sozialer Netzwerke an sich ist in den letzten Jahren gestiegen, sondern auch diejenige einzelner Nutzer, die sich besonders zu inszenieren wissen. Die Reichweite solcher „Influencer“ veranlasst viele Unternehmen zu Kooperationen, in deren Rahmen Produkte durch Posts auf Instagram, Facebook und Co. präsentiert werden sollen. Um sich rechtlich abzusichern, Haftungsfallen entgegenzuwirken und zudem die gegenseitigen Leistungspflichten nach Art und Umfang eindeutig abzustecken, sind Kooperationsverträge zwischen Unternehmern und Influencern regelmäßig unerlässlich.
Nicht nur die Popularität sozialer Netzwerke an sich ist in den letzten Jahren gestiegen, sondern auch diejenige einzelner Nutzer, die sich besonders zu inszenieren wissen. Die Reichweite solcher „Influencer“ veranlasst viele Unternehmen zu Kooperationen, in deren Rahmen Produkte durch Posts auf Instagram, Facebook und Co. präsentiert werden sollen. Um sich rechtlich abzusichern, Haftungsfallen entgegenzuwirken und zudem die gegenseitigen Leistungspflichten nach Art und Umfang eindeutig abzustecken, sind Kooperationsverträge zwischen Unternehmern und Influencern regelmäßig unerlässlich.
OLG Frankfurt a.M.: Instagram-Beitrag über kostenlos erhaltene eBooks als Werbung zu kennzeichnen
Das Influencer-Marketing gewinnt zunehmend an Bedeutung und hat nicht zuletzt aufgrund seines vermeintlich privaten Testimonial-Charakters besonderes Potenzial, Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen. Aus diesem Grund müssen Beiträge, die fremde Unternehmen fördern und für die eine Gegenleistung empfangen wurde, hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Dass dies auch gilt, wenn die kostenlose Bereitstellung von Produkten Anlass für einen werbenden Beitrag gibt, bestätigte nun das OLG Frankfurt a.M. Lesen Sie mehr zum Urteil.
Das Influencer-Marketing gewinnt zunehmend an Bedeutung und hat nicht zuletzt aufgrund seines vermeintlich privaten Testimonial-Charakters besonderes Potenzial, Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen. Aus diesem Grund müssen Beiträge, die fremde Unternehmen fördern und für die eine Gegenleistung empfangen wurde, hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Dass dies auch gilt, wenn die kostenlose Bereitstellung von Produkten Anlass für einen werbenden Beitrag gibt, bestätigte nun das OLG Frankfurt a.M. Lesen Sie mehr zum Urteil.
Influencer-Marketing: neue Kennzeichnungspflichten – aber nicht nur dort
In jüngster Zeit landeten zahlreiche Fälle von Influencer-Werbung vor Gericht. Eine zentrale Frage dabei ist, wann Influencer darauf aufmerksam machen müssen, dass sie für die Präsentation oder wenigstens die Erwähnung von Produkten auf ihren Social-Media-Kanälen eine Gegenleistung erhalten - etwa in Form einer direkten Bezahlung oder in Form der kostenlosen Zurverfügungstellung von Produkten. Die am 28.05.2022 in Kraft tretenden UWG-Änderungen regeln nun unter anderem auch das Influencer-Marketing.
In jüngster Zeit landeten zahlreiche Fälle von Influencer-Werbung vor Gericht. Eine zentrale Frage dabei ist, wann Influencer darauf aufmerksam machen müssen, dass sie für die Präsentation oder wenigstens die Erwähnung von Produkten auf ihren Social-Media-Kanälen eine Gegenleistung erhalten - etwa in Form einer direkten Bezahlung oder in Form der kostenlosen Zurverfügungstellung von Produkten. Die am 28.05.2022 in Kraft tretenden UWG-Änderungen regeln nun unter anderem auch das Influencer-Marketing.
BGH: Influencer-Werbekennzeichnung in Beiträgen über kostenlos erhaltene Ware erforderlich
Nach geltendem Recht ist kommerzielle Kommunikation als solche zu kennzeichnen, damit sie nicht als unabhängige Berichterstattung missverstanden wird. In sozialen Medien schlägt sich diese Pflicht in der Werbekennzeichnung nieder, die vor allem dann erforderlich ist, wenn Personen für ihre Berichterstattung über Produkte eine Gegenleistung erhalten. Dass auch die kostenlose Bereitstellung dieser Produkte eine hinreichende Gegenleistung und ein entsprechender Social-Media-Post mit Link auf den Hersteller eine kennzeichnungspflichtige Werbung ist, entschied mit Urteil vom 13.01.2022 (Az.: I ZR 35721) jüngst der BGH.
Nach geltendem Recht ist kommerzielle Kommunikation als solche zu kennzeichnen, damit sie nicht als unabhängige Berichterstattung missverstanden wird. In sozialen Medien schlägt sich diese Pflicht in der Werbekennzeichnung nieder, die vor allem dann erforderlich ist, wenn Personen für ihre Berichterstattung über Produkte eine Gegenleistung erhalten. Dass auch die kostenlose Bereitstellung dieser Produkte eine hinreichende Gegenleistung und ein entsprechender Social-Media-Post mit Link auf den Hersteller eine kennzeichnungspflichtige Werbung ist, entschied mit Urteil vom 13.01.2022 (Az.: I ZR 35721) jüngst der BGH.
LG Köln: Werbekennzeichnung auf Instagram durch Link zum Hersteller trotz Eigenkauf
Das geltende Recht verpflichtet zur Kenntlichmachung von kommerzieller Kommunikation, damit diese nicht als redaktioneller Inhalt oder einflussfreie Meinung missverstanden wird. In sozialen Medien schlägt sich diese Pflicht in der Werbekennzeichnung nieder, deren konkreten Anwendungsbereich die Rechtsprechung seit Jahren in diversen Einzelentscheidungen abzustecken versucht. Für Aufsehen sorgte nun eine Entscheidung des LG Köln, nach der die Werbekennzeichnung für einen Beitrag auf Instagram schon bei Setzen eines Links zum Produkthersteller erforderlich ist, obwohl die Verfasserin das Produkt selbst erworben und auch sonst herstellerseits keine Gegenleistung erhalten hat.
Das geltende Recht verpflichtet zur Kenntlichmachung von kommerzieller Kommunikation, damit diese nicht als redaktioneller Inhalt oder einflussfreie Meinung missverstanden wird. In sozialen Medien schlägt sich diese Pflicht in der Werbekennzeichnung nieder, deren konkreten Anwendungsbereich die Rechtsprechung seit Jahren in diversen Einzelentscheidungen abzustecken versucht. Für Aufsehen sorgte nun eine Entscheidung des LG Köln, nach der die Werbekennzeichnung für einen Beitrag auf Instagram schon bei Setzen eines Links zum Produkthersteller erforderlich ist, obwohl die Verfasserin das Produkt selbst erworben und auch sonst herstellerseits keine Gegenleistung erhalten hat.
Zwischen Info und Schleichwerbung: BGH zur Werbe-Kennzeichnungspflicht von Influencerinnen für Instagram-Beiträge
Der BGH hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Die Ergebnisse fielen unterschiedlich aus.....
Der BGH hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Die Ergebnisse fielen unterschiedlich aus.....
OLG Hamburg zur Werbekennzeichnung: Kommerzieller Zweck eines Instagram-Accounts aus Umständen erkennbar
Verbraucher kann sich aus den Umständen erschließen, dass es sich um Werbung handelt. Bei Influencern verwischt die Grenze zwischen Privaten und Geschäftlichen jedoch. Deswegen stellt sich die Frage, ob Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen oder ob dies für Abonnenten bereits grundsätzlich erkennbar ist. Gegen eine Pflicht zur expliziten Werbekennzeichnung entschied sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 02.07.2020 (Az. 15 U 142/19) im Falle von ungekennzeichneten Werbeposts einer Instagram-Influencern.
Verbraucher kann sich aus den Umständen erschließen, dass es sich um Werbung handelt. Bei Influencern verwischt die Grenze zwischen Privaten und Geschäftlichen jedoch. Deswegen stellt sich die Frage, ob Influencer ihre Posts als Werbung kennzeichnen müssen oder ob dies für Abonnenten bereits grundsätzlich erkennbar ist. Gegen eine Pflicht zur expliziten Werbekennzeichnung entschied sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 02.07.2020 (Az. 15 U 142/19) im Falle von ungekennzeichneten Werbeposts einer Instagram-Influencern.
OLG Karlsruhe: Influencerin muss Werbung für andere Unternehmen auf Instagram kenntlich machen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem heute verkündeten Urteil zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage Stellung genommen, ob und ggf. wann eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss. Dabei hat er ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Karlsruhe bestätigt, das eine wettbewerbsrechtliche Pflicht zu einer solchen Kennzeichnung gesehen hatte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem heute verkündeten Urteil zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage Stellung genommen, ob und ggf. wann eine Influencerin ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss. Dabei hat er ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Karlsruhe bestätigt, das eine wettbewerbsrechtliche Pflicht zu einer solchen Kennzeichnung gesehen hatte.
Was muss eine Influencerin in ihrem Auftritt bei Instagram als Werbung kennzeichnen?
Das Landgericht Köln entschied kürzlich, dass Postings einer Influencerin auf Instagram, für die keine Werbeeinnahmen geflossen sind, als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
Das Landgericht Köln entschied kürzlich, dass Postings einer Influencerin auf Instagram, für die keine Werbeeinnahmen geflossen sind, als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
„Dieses Urteil ist für UNS!!!“ LG und OLG München stufen Cathy Hummels als Werbezeitschrift ein
Im Rechtsstreit um den Instagram- Account von Cathy Hummels bestätigte das Gericht die Ansicht der Influencerin (Urt. v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18) und stufte den Account als Werbezeitschrift ein. Verbotene Schleichwerbung liege auch bei „privaten“ Postings mit Verlinkungen zum Hersteller nicht vor, da der Account von Hummels offensichtlich kommerzielle Ziele verfolge. Das bestätigte im Ergebnis nun auch das OLG München...
Im Rechtsstreit um den Instagram- Account von Cathy Hummels bestätigte das Gericht die Ansicht der Influencerin (Urt. v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18) und stufte den Account als Werbezeitschrift ein. Verbotene Schleichwerbung liege auch bei „privaten“ Postings mit Verlinkungen zum Hersteller nicht vor, da der Account von Hummels offensichtlich kommerzielle Ziele verfolge. Das bestätigte im Ergebnis nun auch das OLG München...
Schleich dich! So schnell kann es Influencer-Werbung sein
Ist das (schon) Werbung oder noch eine private Empfehlung? Diese Frage stellen sich die Gerichte immer wieder bei Beiträgen von Influencern auf Instagram. Nun sind 2 weitere Urteile zu diesem Dauerthema dazugekommen. Und die Tendenz scheint klar: Im Zweifel ist es Werbung und diese ist kennzeichnungspflichtig. Und Werbung setzt nicht zwingend voraus, dass schon irgendeine Gegenleistung erbracht wurde, sondern es reicht, dass sich eine Geschäftsbeziehung mit dem beworbenen Unternehmen erst anbahnen mag...
Ist das (schon) Werbung oder noch eine private Empfehlung? Diese Frage stellen sich die Gerichte immer wieder bei Beiträgen von Influencern auf Instagram. Nun sind 2 weitere Urteile zu diesem Dauerthema dazugekommen. Und die Tendenz scheint klar: Im Zweifel ist es Werbung und diese ist kennzeichnungspflichtig. Und Werbung setzt nicht zwingend voraus, dass schon irgendeine Gegenleistung erbracht wurde, sondern es reicht, dass sich eine Geschäftsbeziehung mit dem beworbenen Unternehmen erst anbahnen mag...
Mehr Rechtssicherheit für Influencerinnen und Influencer
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu kürzlich einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Danach sollen Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu kürzlich einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Danach sollen Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.
Influencer-Marketing: Eindeutige Kennzeichnung von Werbeposts bei Instagram notwendig
Von Cathy Hummels bis hin zu Pamela Reif: Die fehlende Kennzeichnung von Werbung unter Influencern beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Besonders knifflig ist dabei die Abgrenzung zwischen privater Markenempfehlung und „echter“ kennzeichnungspflichtiger Werbung. Das OLG Frankfurt hatte nun über einen recht eindeutigen Fall zu entscheiden.
Von Cathy Hummels bis hin zu Pamela Reif: Die fehlende Kennzeichnung von Werbung unter Influencern beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Besonders knifflig ist dabei die Abgrenzung zwischen privater Markenempfehlung und „echter“ kennzeichnungspflichtiger Werbung. Das OLG Frankfurt hatte nun über einen recht eindeutigen Fall zu entscheiden.
Influencer und Werbung: Eine Übersicht zu den wichtigsten Urteilen
Soziale Medien und Influencer haben die Werbung verändert. Dies wirft viele rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um die Kennzeichnung von Posts geht. Werbung und kommerzielle Inhalte müssen klar erkennbar sein, um unzulässige Schleichwerbung" zu vermeiden. In diesem Beitrag haben wir uns mit den wichtigsten Urteilen zu diesem Thema auseinandergesetzt.
Soziale Medien und Influencer haben die Werbung verändert. Dies wirft viele rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um die Kennzeichnung von Posts geht. Werbung und kommerzielle Inhalte müssen klar erkennbar sein, um unzulässige Schleichwerbung" zu vermeiden. In diesem Beitrag haben wir uns mit den wichtigsten Urteilen zu diesem Thema auseinandergesetzt.
Influencer: Privat-Account – die perfekte Tarnung?
Immer wieder Instagram-Influencer….hier hatte ein "Influencer" auf seinem privaten Account ein Produkt empfohlen bzw. darauf verlinkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen. Und das, obwohl er eine geschäftliche Beziehungen zu dem beworbenen Unternehmen unterhalten hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19) sah darin eine unzulässige getarnte Werbung....
Immer wieder Instagram-Influencer….hier hatte ein "Influencer" auf seinem privaten Account ein Produkt empfohlen bzw. darauf verlinkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen. Und das, obwohl er eine geschäftliche Beziehungen zu dem beworbenen Unternehmen unterhalten hatte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 28.06.2019, Az.: 6 W 35/19) sah darin eine unzulässige getarnte Werbung....
#Werbung: FAQ für rechtskonformes Influencer-Marketing (Update)
Der Fall Vreni Frost und die Entscheidung des LG Berlin hatte in der Influencer- und Blogger-Szene in 2018 für Unruhe gesorgt. Das KG Berlin (Urteil v. 08.01.2019 - Az.: 5 U 83/18) hatte nun diese Ausgangsentscheidung etwas entschärft. Nicht jedes Posting eines Influencers soll danach stets Schleichwerbung sein - die Grenzziehung dürfte aber auch in Zukunft schwer fallen. Wir haben die rechtlichen Aspekte des Influencer-Marketings einmal umfassend im Rahmen einer FAQ zum Thema rechtskonforme Posts auf Instagram & Co auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung beleuchtet.
Der Fall Vreni Frost und die Entscheidung des LG Berlin hatte in der Influencer- und Blogger-Szene in 2018 für Unruhe gesorgt. Das KG Berlin (Urteil v. 08.01.2019 - Az.: 5 U 83/18) hatte nun diese Ausgangsentscheidung etwas entschärft. Nicht jedes Posting eines Influencers soll danach stets Schleichwerbung sein - die Grenzziehung dürfte aber auch in Zukunft schwer fallen. Wir haben die rechtlichen Aspekte des Influencer-Marketings einmal umfassend im Rahmen einer FAQ zum Thema rechtskonforme Posts auf Instagram & Co auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung beleuchtet.
KG Berlin: Blogger und Influencer müssen wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten
Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2019 Vorgaben gemacht, wann Blogger(innen) und Influencer(innen) ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen. Antragsteller in diesem Verfahren ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gehört. Die Antragsgegnerin ist eine Bloggerin und Influencerin, die in den sozialen Medien auftritt.
Das KG Berlin hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2019 Vorgaben gemacht, wann Blogger(innen) und Influencer(innen) ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen. Antragsteller in diesem Verfahren ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gehört. Die Antragsgegnerin ist eine Bloggerin und Influencerin, die in den sozialen Medien auftritt.
Influencer-Marketing: Welche rechtlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Caro Daur, Julienco und Bianca Heinecke: Influencer sind als Werbebotschafter heutzutage gefragt wie nie und verdienen mit ihren Meinungen gutes Geld. Mit der steigenden Popularität der Influencer gerät das Geschäftsmodell jedoch auch immer mehr in den Fokus von Medienwächtern. Wie Unternehmen Influencer-Marketing rechtssicher nutzen können, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Caro Daur, Julienco und Bianca Heinecke: Influencer sind als Werbebotschafter heutzutage gefragt wie nie und verdienen mit ihren Meinungen gutes Geld. Mit der steigenden Popularität der Influencer gerät das Geschäftsmodell jedoch auch immer mehr in den Fokus von Medienwächtern. Wie Unternehmen Influencer-Marketing rechtssicher nutzen können, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
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