Verkauf von Parfüm

Dufte Entscheidung des EuGH – Verkauf von Duftproben untersagt

Duftproben, die vom Markeninhaber mit den Siegeln „Unverkäuflich“ und „Demonstration“ gekennzeichnet wurden, dürfen nicht weiterverkauft werden. Dies entschied der EuGH am 3. Juni 2010 (Rs. C-127/09) mit der Begründung, dass sich das Markenrecht an diesen zu Testzwecken mitgelieferten Probedüften nicht erschöpft habe. Die fehlende Einwilligung zum Weiterverkauf ergebe sich insbesondere aus den aufgebrachten Siegeln.

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